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   BSG, 19.06.1986 - 12 RK 28/85   

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https://dejure.org/1986,14072
BSG, 19.06.1986 - 12 RK 28/85 (https://dejure.org/1986,14072)
BSG, Entscheidung vom 19.06.1986 - 12 RK 28/85 (https://dejure.org/1986,14072)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 1986 - 12 RK 28/85 (https://dejure.org/1986,14072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitragsrecht - Ersatzkasse - Beitragsbemessung - Berufsunfähigkeitsrente

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Wird zitiert von ... (31)

  • BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R

    Freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - beitragspflichtige Einnahmen -

    Solche Renten waren nach der Rechtsprechung des Senats schon unter Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) bis Ende 1988 als Einnahmen zum Lebensunterhalt iS des § 180 Abs. 4 RVO beitragspflichtig (vgl BSG SozR 2200 § 180 Nr. 32 S 131 zur Beitragspflicht einer privaten Berufsunfähigkeitsrente als "Einnahme zum Lebensunterhalt").
  • BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Kapitalzahlung aus einem

    Für Renten aus privaten Versicherungsverträgen hat es der Senat ausreichen lassen, sie aufgrund einer entsprechenden Generalklausel der Beitragsbemessung zu unterwerfen, ohne dass es der ausdrücklichen Bezeichnung dieser Rentenarten in der Satzung bedurfte (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 41 zu einer Unfallrente aus einem Versicherungsvertrag unter Hinweis auf BSG SozR 2200 § 180 Nr. 32 zu einer privaten Berufsunfähigkeitsrente als Einnahme iS von § 180 Abs. 4 RVO und BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 zur Altersrente aus einem Rentenversicherungsvertrag) .
  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 16/16 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragspflicht einer auf einer

    Darüber hinaus hat er die Berücksichtigung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente als Einnahme bestätigt, weil mangels Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals nicht von einer Vermögensumschichtung oder einem Vermögensverzehr gesprochen werden könne (BSG Urteil vom 19.6.1986 - 12 RK 28/85 - SozR 2200 § 180 Nr. 32 S 131) .
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