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   BSG, 30.03.1995 - 12 RK 29/94   

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https://dejure.org/1995,752
BSG, 30.03.1995 - 12 RK 29/94 (https://dejure.org/1995,752)
BSG, Entscheidung vom 30.03.1995 - 12 RK 29/94 (https://dejure.org/1995,752)
BSG, Entscheidung vom 30. März 1995 - 12 RK 29/94 (https://dejure.org/1995,752)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1995, 545
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 37/91

    Beitragspflicht einer Rente aus einer Einrichtung der betrieblichen

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 12 RK 29/94
    Zur Beitragspflicht einer Zusatzrente, die von der "Selbsthilfe" (Zusatzrentenkasse der Deutschen Caritas) an eine krankenversicherungspflichtige Rentnerin gezahlt wird (Bestätigung von BSG vom 6.2.1992 - 12 RK 37/91 = BSGE 70, 105 = SozR 3-2500 § 229 Nr. 1).

    Eine derartige Rente sei entgegen dem Urteil des erkennenden Senats vom 6. Februar 1992 (BSGE 70, 105 = SozR 3-2500 § 229 Nr. 1) keine Rente der betrieblichen Altersversorgung iS des § 180 Abs. 8 Satz 2 Nr. 5 der Reichsversicherungsordnung (RVO) und des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Sozialgesetzbuchs - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V).

    Die Beigeladene führt aus, sie halte das Urteil des erkennenden Senats vom 6. Februar 1992 (BSGE 70, 105 = SozR 3-2500 § 229 Nr. 1) nicht für zutreffend.

    Zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung iS des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V (§ 180 Abs. 8 Satz 2 Nr. 5 RVO) gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Senats alle Renten, die von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gezahlt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer früheren beruflichen Tätigkeit erworben worden sind (vgl BSGE 70, 105 = SozR 3-2500 § 229 Nr. 1 mit Hinweisen auf frühere Entscheidungen).

    Der Senat hat die Eigenschaft der Beigeladenen als Pensionskasse deshalb sinngemäß schon bejaht, weil diese nach ihrer Satzung Pflichtversicherungen durchgeführt hat (vgl BSGE 70, 105, 107/108 = 3-2500 § 229 Nr. 1 S 3/4).

    Wird eine Rente von einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere von einer Pensionskasse gezahlt, ist es unerheblich, ob die Rente im Einzelfall ganz oder zum Teil auf Leistungen des Arbeitgebers beruht und insoweit nach § 1 BetrAVG geschützt ist oder ob die Rente allein auf Leistungen des Arbeitnehmers bzw Versicherungsnehmers beruht (vgl BSGE 58, 10 = SozR 2200 § 180 Nr. 25; BSG SozR 2200 § 180 Nrn 38 und 40; BSGE 70, 105 = SozR 3-2500 § 229 Nr. 1).

  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 36/84

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Gleichheitssatz -

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 12 RK 29/94
    Wie der Senat schon früher ausgeführt hat (BSGE 58, 10, 12 = SozR 2200 § 180 Nr. 25 S 91), sollten nach dem Willen des Gesetzgebers für die Beitragserhebung nur solche Einnahmen unberücksichtigt bleiben, die nicht unmittelbar auf ein früheres Beschäftigungsverhältnis oder auf eine frühere Erwerbstätigkeit zurückzuführen sind (zB Einnahmen aufgrund betriebsfremder privater Eigenvorsorge, Einnahmen aus privatem Vermögen).

    Wird eine Rente von einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere von einer Pensionskasse gezahlt, ist es unerheblich, ob die Rente im Einzelfall ganz oder zum Teil auf Leistungen des Arbeitgebers beruht und insoweit nach § 1 BetrAVG geschützt ist oder ob die Rente allein auf Leistungen des Arbeitnehmers bzw Versicherungsnehmers beruht (vgl BSGE 58, 10 = SozR 2200 § 180 Nr. 25; BSG SozR 2200 § 180 Nrn 38 und 40; BSGE 70, 105 = SozR 3-2500 § 229 Nr. 1).

    Nur solche rentenvergleichbaren Bezüge sollten beitragspflichtig werden, bei denen ein solcher Bezug bestand oder typischerweise angenommen wird (vgl BSGE 58, 10, 12 = SozR 2200 § 180 Nr. 25 S 90/91), während andere Einnahmen beitragsfrei bleiben sollten.

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl BSGE 58, 1 = SozR 2200 § 180 Nr. 23; BSGE 58, 10 = SozR aaO Nr. 25; SozR aaO Nr. 29).

  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 40/94

    Krankenversicherung; Berücksichtigung einer Berufsunfähigkeitsrente aus der

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 12 RK 29/94
    Er hat dies auch damit begründet, daß es nur ein verhältnismäßig kleiner Kreis von Personen wäre, der im Falle der Einbeziehung zur Beitragsleistung herangezogen würde (vgl BSGE 62, 136, 140 ff = SozR 2200 § 180 Nr. 37 S 149 ff und Urteil vom 30. März 1995 - 12 RK 40/94; zur Veröffentlichung bestimmt).

    Unter diesen Umständen sprechen erhebliche Gründe der Gleichbehandlung dafür, von den Versicherten selbst finanzierte Renten aus freiwilligen Mitgliedschaften bei Pensionskassen ebenso in die Beitragspflicht einzubeziehen wie Renten, die durch Entrichtung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder durch selbstfinanzierte freiwillige Mitgliedschaften in einer privatrechtlichen berufsständischen Versicherungseinrichtung erworben worden sind (hierzu Urteil vom 30. März 1995 - 12 RK 40/94, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 12 RK 29/94
    Diese Zielsetzung entspricht dem die gesetzliche Krankenversicherung beherrschenden Solidaritätsprinzip, wonach die Versicherten nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zum Beitrag heranzuziehen sind (vgl BVerfGE 79, 223, 237 ff = SozR 2200 § 180 Nr. 46 S 198 ff).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Einbeziehung der in § 180 Abs. 8 Satz 2 Nr. 1 RVO (heute § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V) genannten Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht nicht nur gebilligt, sondern wegen des in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Solidaritätsprinzips für geboten erachtet (vgl BVerfGE 79, 223, 237 ff = SozR 2200 § 180 Nr. 46 S 198 ff).

  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 49/83

    Berufsständisches Versorgungswerk - Einbeziehung in die Beitragspflicht - Verstoß

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 12 RK 29/94
    Er hat dies auch damit begründet, daß es nur ein verhältnismäßig kleiner Kreis von Personen wäre, der im Falle der Einbeziehung zur Beitragsleistung herangezogen würde (vgl BSGE 62, 136, 140 ff = SozR 2200 § 180 Nr. 37 S 149 ff und Urteil vom 30. März 1995 - 12 RK 40/94; zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 46/86

    Betriebliche Altersversorgung - Rente - Direktversicherung - Arbeitgeber -

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 12 RK 29/94
    Es liegt auch keine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG darin, daß Pensionskassenrenten und Renten aus einer Direktversicherung (vgl dazu BSG SozR 2200 § 180 Nr. 47) beitragspflichtig sind, soweit sie zum Teil oder allein vom Versicherten bzw begünstigten Arbeitnehmern finanziert sind.
  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 11/84

    Grundsätze des Berufsbeamtentums - Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz -

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 12 RK 29/94
    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl BSGE 58, 1 = SozR 2200 § 180 Nr. 23; BSGE 58, 10 = SozR aaO Nr. 25; SozR aaO Nr. 29).
  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 9/93

    Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 12 RK 29/94
    Dem eingereichten Gutachten hat sich der Senat weder hier noch in dem Rechtsstreit angeschlossen, für den es erstattet worden ist (12 RK 9/93, Urteil vom 30. März 1995, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 24/87

    Betriebliche Altersversorgung - Rente - Beitragspflicht -

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 12 RK 29/94
    Die Eigenschaft der Beigeladenen als Pensionskasse und damit als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß ihr Mitgliederkreis nicht auf die Beschäftigten eines oder mehrerer demselben Wirtschaftszweig dienender Unternehmen begrenzt ist (vgl schon BSG SozR 2200 § 180 Nr. 40: Pensionskasse der chemischen Industrie).
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