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   BSG, 28.04.1982 - 12 RK 30/80   

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https://dejure.org/1982,6924
BSG, 28.04.1982 - 12 RK 30/80 (https://dejure.org/1982,6924)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1982 - 12 RK 30/80 (https://dejure.org/1982,6924)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1982 - 12 RK 30/80 (https://dejure.org/1982,6924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antragsversicherter; Befreiung von der Pflichtversicherung; Pflichtmitgliedschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 9/03 R

    Rentenversicherung - arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger - Befreiung von der

    Diese Einheitlichkeit des - auch dort bereits allein nach objektiven Kriterien und unabhängig von der subjektiven Kenntnis der Betroffenen zu bestimmenden - Bezugszeitpunktes für Beginn der Antragsfrist und der möglichen Befreiung war damit in § 1230 Abs. 2 RVO bzw § 7 Abs. 3 AVG, die noch auf den Beginn des "Beschäftigungsverhältnisses" abstellten (vgl zum gebotenen weiten Verständnis dieses Wortlauts Urteil des Senats vom 28. April 1982, 12 RK 30/80, SozR 2400 § 7 Nr. 3 S 7) durch das Wort "danach" jeweils ausdrücklich hervorgehoben.
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 49/89

    Befreiung antragspflichtversicherter Selbständiger von der

    In diesem Sinn hat der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 28. April 1982 (SozR 2400 § 7 Nr. 3) und vom 9. Dezember 1982 (SozR 2400 § 7 Nr. 4) entschieden.
  • BSG, 29.09.1994 - 12 RK 89/92

    Arbeitsförderung - Arbeitslosigkeit - Rentenversicherungspflicht -

    Der erkennende Senat hat es jedoch für untunlich gehalten, das vorliegende Revisionsverfahren bis zur Erledigung des Rechtsstreits über die Befreiung gemäß § 114 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) auszusetzen; denn die Voraussetzungen für eine Befreiung sind nicht erfüllt, weil der Kläger in dem hier fraglichen Zeitraum (6. August bis 31. Dezember 1984) weder versicherungspflichtig beschäftigt noch antragspflichtversichert iS des § 2 Abs. 1 Nr. 11 AVG war (vgl zur Befreiung dieses Personenkreises: BSG SozR 2400 § 7 Nr. 3).

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat § 7 Abs. 2 AVG zwar auch auf antragspflichtversicherte Selbständige angewandt (BSG SozR 2400 § 7 Nr. 3), die mit versicherungspflichtig Beschäftigten gemeinsam haben, daß sie eine Erwerbstätigkeit ausüben.

  • BSG, 29.09.1994 - 12 RK 56/93

    Kostentragung für die Mitgliedsbeiträge zum Schleswig-Holsteinischen

    Aber selbst wenn ein solcher Antrag gestellt worden wäre, hätte er abgelehnt werden müssen; denn die Voraussetzungen für eine Befreiung sind nicht erfüllt, weil der Kläger in dem hier fraglichen Zeitraum (7. März bis 30. November 1986) weder versicherungspflichtig beschäftigt noch antragspflichtversichert iS des § 2 Abs. 1 Nr. 11 AVG war (vgl zur Befreiung dieses Personenkreises: BSG SozR 2400 § 7 Nr. 3).

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat § 7 Abs. 2 AVG zwar auch auf antragspflichtversicherte Selbständige angewandt (BSG SozR 2400 § 7 Nr. 3), die mit versicherungspflichtig Beschäftigten gemeinsam haben, daß sie eine Erwerbstätigkeit ausüben.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 8 R 187/09

    Rentenversicherung

    Im Gegenteil hat der Gesetzgeber, wie das Bundessozialgericht bereits mehrfach entschieden hat, dem Versicherten die Entscheidung überlassen, ob er es bei der "Doppelversicherung" belassen oder aber von der Möglichkeit des Befreiungsanspruchs Gebrauch machen will (BSG, Urteil v. 28.4.1982, 12 RK 30/80, SozR 2400 § 7 Nr. 3; Urteil v. 18.5.1983, 12 RK 73/81, USK 8357).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2010 - L 2 R 344/07

    Antragspflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung;

    .....Der erkennende Senat hat bereits in dem Urteil vom 28. April 1982 - 12 RK 30/80 - (SozR 2400 § 7 Nr. 3) darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber mit der durch Art. 1 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (AnVNG) vom 23. Februar 1957 (BGBl I S 88) in das Angestelltenversicherungsgesetz eingefügten Vorschrift des § 7 Abs. 2 AVG den Angehörigen der von dieser Vorschrift erfaßten Berufsgruppen die Möglichkeit eröffnen wollte, sich im Hinblick auf die als gleichwertig angesehene Mitgliedschaft in einer berufsständischen Sicherungseinrichtung von der - in der Regel durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung begründeten - Versicherungspflicht nach dem AVG befreien zu lassen.
  • BSG, 09.12.1982 - 12 RK 15/80

    Befreiung eines Antragspflichtversicherten; Beginn der Pflichtmitgliedschaft;

    Der erkennende Senat hat bereits in dem Urteil vom 28. April 1982 12 RK 30/80 (SozR 2ü00 5 7 Nr. 3) darauf hingewiesen, daß - -.
  • SG Stade, 08.05.2007 - S 27 RA 10/04

    Befreiung eines Pflichtmitglieds von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen

    Die Rechtsprechung des BSG zum AVG (vgl BSG vom 28.4.1982 - 12 RK 30/80 = SozR 2400 § 7 Nr. 3; BSG vom 9.12.1982 - 12 RK 15/80 = SozR 2400 § 7 Nr. 4) ist insoweit auch unter Geltung des SGB VI fortzuführen (entgegen Bayerisches LSG vom 6.5.1999 - L 14 RA 42/98).
  • LSG Bayern, 06.06.2002 - L 14 RA 82/99

    Bestehende Antragspflichtversicherung als Selbständiger; Rentenauskunft unter

    Letzterer Entscheidung habe der Fall zugrunde gelegen, dass bewusst und freiwillig eine doppelte Sicherung geschaffen worden sei durch Eintritt in die Antragspflichtversicherung bei bereits bestehender Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk (vgl. BSG-Urteil vom 28.04.1982 - 12 RK 30/80 und vom 18.05.1983 - 12 RK 73/81).
  • VG Halle, 23.03.2012 - 1 A 186/10

    Pflichtversicherung im Versorgungswerk bei gleichzeitiger Pflichtversicherung bei

    Im Gegenteil hat der Gesetzgeber, wie das Bundessozialgericht bereits mehrfach entschieden hat, dem Versicherten die Entscheidung überlassen, ob er es bei der "Doppelversicherung" belassen oder aber von der Möglichkeit des Befreiungsanspruchs Gebrauch machen will (BSG, Urteil v. 28.4.1982, 12 RK 30/80, SozR 2400 § 7 Nr. 3; Urteil v. 18.5.1983, 12 RK 73/81, USK 8357).
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 15/85

    Waisengeld - Versorgungseinrichtung - Kürzung des Erhöhungsbetrages -

  • BSG, 18.05.1983 - 12 RK 73/81
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2005 - L 10 R 568/05
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