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   BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83   

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https://dejure.org/1984,9544
BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83 (https://dejure.org/1984,9544)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1984 - 12 RK 31/83 (https://dejure.org/1984,9544)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1984 - 12 RK 31/83 (https://dejure.org/1984,9544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herstellungsanspruch - Verfahrensmängel - Beratung von Amts - Aufklärung im sozialen Leistungssystem - Beratung im sozialen Leistungssystem

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 04.04.1979 - 12 RK 7/78

    Konkrete Verfolgungsmaßnahme - Begriff - Allgemeine Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83
    Diese Voraussetzung ist, wie der Senat inzwischen wiederholt entschieden hat, auch dann gegeben, wenn die Beschäftigung seinerzeit zum Zwecke der Auswanderung beendet worden ist, die Auswanderung sich zeitlich nicht unmittelbar an das Ende der Beschäftigung angeschlossen, die Zwischenzeit jedoch der Vorbereitung auf die Auswanderung gedient hat (vgl besonders Urteil des Senats vom 9. April 1979, 12 RK 7/78, SozR 5070 5 9 Nr. 3).

    Hiernach spricht viel für die Annahme, daß auch für die Beklagte, wenn sie 1972 von einer Beschäftigung der Klägerin bis zum 1- AUBUSt 1938 ausgegangen wäre, schon vor der klarstellenden Entscheidung des Senats vom 9. April 1979 (aaO) "klar zutage" gelegen hätte, daß die versicherungspflichtige Beschäftigung der Klägerin iS des S 9 WGSVG aus Verfolgungsgründen beendet werden war und der Klägerin deshalb ein Beitragsnachentrichtungsrecht nach 55 9, 10 wcsvo zustand.

  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Auszug aus BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83
    Daß im Gesetz vorgesehene soziale Leistungen auch gewährt werden, dh jeder, der die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, die Leistung auch erhält, liegt grundsätzlich im öffentlichen Interesse (BSGE 52, 152, 162).
  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79

    Nachentrichtung - Antragsfrist - Angestelltenversicherungsbeitrag

    Auszug aus BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83
    Das BSG und besonders der Senat haben schon wiederholt auf die zentrale Bedeutung hingewiesen, die eine ausreichende Information und Beratung für das Funktionieren des sozialen Leistungssystems haben (3 28 BSGE HQ, 30, 33 f; BSGE 50, 16, 18; SozR 1200 5 14 Nrn 11 und 13; SozR M100 % "& Nr. 9; SozR 5070 5 10 Nr. 19, S 41 f; Urteil vom 27- März 1980 - 12 RK 61/79 -).
  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79
    Auszug aus BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83
    Das BSG und besonders der Senat haben schon wiederholt auf die zentrale Bedeutung hingewiesen, die eine ausreichende Information und Beratung für das Funktionieren des sozialen Leistungssystems haben (3 28 BSGE HQ, 30, 33 f; BSGE 50, 16, 18; SozR 1200 5 14 Nrn 11 und 13; SozR M100 % "& Nr. 9; SozR 5070 5 10 Nr. 19, S 41 f; Urteil vom 27- März 1980 - 12 RK 61/79 -).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 38/80
    Auszug aus BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83
    Auch eine Nachsichtgewährung nach Treu und Glauben scheidet hier aus, weil zwischen Fristablauf und erstmaligem Antrag (Mai 1979) mehrere Jahre vergangen sind (vgl dazu Urteil des Senats SozR 5750 Art. 2 5 51a Nr. 49, ferner Urteile vom 9. Dezember 1981 - 12 RK 38/80 - und vom 28. April 1982 12 RK 77/80 DAngVers 82" 394).
  • BSG, 24.06.1981 - 12 RK 1/81
    Auszug aus BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83
    Das LSG hat nicht berücksichtigt, daß auch andere Verfahrensfehler einen Herstellungsanspruch auslösen können, zB dann, wenn die Behörde durch eigene Ermittlungsfehler die Ursache dafür setzt, daß ein Beratungsbedürfnis nicht erkannt wurde (Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 1/81).
  • BSG, 28.04.1982 - 12 RK 77/80
    Auszug aus BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83
    Auch eine Nachsichtgewährung nach Treu und Glauben scheidet hier aus, weil zwischen Fristablauf und erstmaligem Antrag (Mai 1979) mehrere Jahre vergangen sind (vgl dazu Urteil des Senats SozR 5750 Art. 2 5 51a Nr. 49, ferner Urteile vom 9. Dezember 1981 - 12 RK 38/80 - und vom 28. April 1982 12 RK 77/80 DAngVers 82" 394).
  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 1/82
    Auszug aus BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83
    Daß auch eine pflichtwidrige Unterlassung von Ermittlungen in einem früheren Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen ist, wenn es sich darum handelt, welcher tatsächliche Kenntnisstand dem Versicherungsträger in einem späteren Verfahren zuzurechnen ist, hat der Senat bereits entschieden (Urteil v0m 15. Dezember 1983 - 12 RK 1/82 -).
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Für die Gleichbehandlung der Fälle einer nachträglichen Korrektur eines bindenden Verwaltungsakts (§ 44 SGB X) mit denen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs spricht auch, dass hiermit im Grenzbereich beider Rechtsinstitute unterschiedliche Rechtsfolgen vermieden werden; es sei insoweit zB auf die Fallkonstellationen hingewiesen, die folgenden Urteilen des BSG zugrunde lagen: BSG 9. Senat vom 9.5.1979 (SozR 3100 § 44 Nr. 11 S 28: Behörde erreicht Antragsrücknahme, statt durch Verwaltungsakt zu entscheiden), BSG 7. Senat vom 11.11.1982 (Az 7 RAr 24/80: Ausreise eines Ausländers nach fälschlicher Ablehnung seines Antrags auf Arbeitslosenhilfe; vom 7. Senat im Rahmen eines Herstellungsanspruchs geprüft), BSG 12. Senat vom 28.2.1984 (SozR 1200 § 14 Nr. 16 S 31 f: unterbliebene Anfechtung eines Bescheids wegen nicht genügend deutlicher Abweichung von Angaben des Adressaten) und BSG 5a. Senat vom 14.5.1985 (SozR 1300 § 44 Nr. 18 S 41: unrichtige rechtliche Ausführungen in den Gründen eines Bescheids), s auch das Senatsurteil vom heutigen Tag (B 13 R 34/06 R: fragliche Rechtswidrigkeit eines Bescheids durch Nichtberücksichtigung eines unmittelbar bevorstehenden Anspruchsbeginns).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis

    Die Besonderheiten der vorliegenden Fallgestaltungen gebieten jedoch aus Gründen des sozialen Schutzes der Betroffenen ausnahmsweise eine andere Beurteilung (vgl dazu allg BSG SozR 1200 § 14 Nr. 16).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R

    Verzicht eines privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten

    a) Dieses richterrechtlich aus den sozialen Rechten entwickelte verschuldensunabhängige sekundäre Recht knüpft ua an die Verletzung "behördlicher" Auskunfts-, Beratungs- und Betreuungspflichten im Sozialversicherungsverhältnis an (hierzu näher BSG Urteil vom 6. März 2003, B 4 RA 38/02 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, ferner BSG SozR 1200 § 14 Nr. 16 S 29 ff; SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 74 ff, Nr. 24 S 82 ff).
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