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   BSG, 04.04.1979 - 12 RK 37/77   

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https://dejure.org/1979,13894
BSG, 04.04.1979 - 12 RK 37/77 (https://dejure.org/1979,13894)
BSG, Entscheidung vom 04.04.1979 - 12 RK 37/77 (https://dejure.org/1979,13894)
BSG, Entscheidung vom 04. April 1979 - 12 RK 37/77 (https://dejure.org/1979,13894)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77

    Arbeitnehmereigenschaft - Kursleiterin

    Auszug aus BSG, 04.04.1979 - 12 RK 37/77
    Der Beigeladene zu 1) hat hier zu Recht und wirksam gerügt, daß das LSG dem Vertrag ein Weisungsrecht auch hinsichtlich der Vorbereitung und des Inhalts der Darbietungen entnommen hat (Verletzung des 5 128 Abs. 1 SGG)° Die Verträge der Kläger enthalten nämlich keine derartigen Bestimmungen° Geregelt ist lediglich das Tragen der Tracht" Aber auch insoweit ist eine für alle Fälle geltende Fest- legung erfolgt" die dem Beigeladenen zu 1) kein Weisungsrecht für den Einzelfall eröffnet(' Das LSG hätte sich dementsprechend nicht mit der Würdigung der Verträge begnügen dürfen9 sondern hätte zu der Behauptung des Beigeladenen zu 1)9 daß er kein Weisungsrecht in Anspruch genommen habe, die von ihm benannten übrigen Kapellenmitglieder vernehmen müssen° Nicht entscheidend ist" ob den Musikern ein Urlaubsanspruch eingeräumt wurde, wie die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen gehandhabt wurde und wie die Finanzverwaltung die steuerliche Rechtslage beurteilt hat" Hierbei handelt es sich um rechtliche Folgerungen" die sich aus den Erkenntu nissen über die Rechtsnatur des Grundverhältnisses ergeben, es aber nicht bestimmen und die deshalb allenfalls Indiz" wirkungen haben können (BSG9 Urteil vom 10 Februar 1979 - 12 RK 7/77 " zur Veröffentlichung bestimmt)e.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 2387/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Baggerfahrer ohne eigenes Fahrzeug -

    Umstände, die durch entsprechende Rahmenvereinbarungen oder -pläne bereits im Voraus vertraglich festgelegt sind, begründen idR kein Weisungsrecht des Auftraggebers (vgl BSG 04.04.1979, 12 RK 37/77, juris zur Verpflichtung eines Orchestermusikers, eine Tracht zu tragen und ein bestimmtes Instrument zu spielen; BSG 27.11.1980, 8a RU 26/80, juris zu Ringtourenfahrer; BSG 12.02.2004, B 12 KR 26/02 R, juris zu Dozent an einer Volkshochschule).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 2016/13

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Lehrtätigkeit an einer Waldorfschule

    Dem Kläger zu 2) verbleibt insoweit Raum für freie, eigenständige Entscheidungen (vgl BSG 12.02.2004, B 12 KR 26/02 R, juris Rn 29; 04.04.1979, 12 RK 37/77 juris Rn 21).

    Der Kläger zu 1) kann ihn weder für andere Kurse einsetzen noch seine Teilnahme an Konferenzen, Sprechtagen und Veranstaltungen anordnen oder von ihm die Erfüllung sonstiger Nebenpflichten verlangen (vgl hierzu BSG 12.02.2004 aaO und BSG 04.04.1979, 12 RK 37/77).

  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 949/08

    Spielt ein Musiker nur aushilfsweise in einem Orchester mit, kann das eine

    Die Aushilfsmusiker waren auch nicht verpflichtet, sich während der Saison von März bis Oktober für alle Auftritte des Blasorchesters bereit zu halten (anders vgl. BSG, Urteil vom 4. April 1979, 12 RK 37/77, Rz. 16).

    Das Weisungsrecht eines Orchesterleiters im künstlerischen Bereich ist eine "aus der Sachgesetzlichkeit heraus notwendige Leitungsbefugnis, die ebenso gegenüber freien Mitarbeitern oder Gesellschaftern besteht wie gegenüber Arbeitnehmern" (vgl. BSG, Urteil vom 4. April 1979, 12 RK 37/77, Rz. 20 zitiert nach juris).

    Auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, nach Zusagen sogar kurzfristig wieder absagen zu können, bestand somit für die Beigeladenen zu 7) bis 11) ein erheblicher Raum für eigene Entscheidungen wie es für eine freie Stellung typisch ist (vgl. BSG, Urteil vom 4. April 1979, 12 RK 37/77, Rz. 21).

    Zwar ist allein das Ausüben einer Nebentätigkeit als Musiker (vgl. BSG, Urteil vom 4. April 1979, 12 RK 37/77, Rz. 16) ebenso wenig wie das Bestehen von mehreren Engagements kein aussagekräftiges Kriterium für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit als Musiker.

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