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   BSG, 19.02.1987 - 12 RK 37/84   

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BSG, 19.02.1987 - 12 RK 37/84 (https://dejure.org/1987,8003)
BSG, Entscheidung vom 19.02.1987 - 12 RK 37/84 (https://dejure.org/1987,8003)
BSG, Entscheidung vom 19. Februar 1987 - 12 RK 37/84 (https://dejure.org/1987,8003)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 169
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.04.1985 - 9a RVs 11/84

    Freifahrtberechtigung nach dem SchwbG - Rechtsentziehung kraft Gesetzes -

    Auszug aus BSG, 19.02.1987 - 12 RK 37/84
    Ein solcher Tatbestand liegt nicht vor, wenn ein Recht nicht durch eine Verwaltungsentscheidung, sondern unmittelbar durch den Gesetzgeber aufgehoben oder eingeschränkt wird (vgl BSG vom 24.4.1985 - 9a RVs 11/84 = SozR 3870 § 58 Nr. 1).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 16/07 R

    Krankenversicherung - kein Beitritt als schwerbehinderter Mensch zur freiwilligen

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 19.2.1987 (12 RK 37/84, BSGE 61, 169, 171 = SozR 2200 § 176c Nr. 7 S 13) ausgeführt hat, wurde dieses Ziel allerdings nicht oder wenigstens nicht in erster Linie durch die erforderliche Vorversicherungszeit erreicht, sondern dadurch, dass der Beitritt an eine kurze Frist geknüpft wurde, die mit der Feststellung der Behinderung begann.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 4 KR 2182/18

    Freiwillige Krankenversicherung - Zugang schwerbehinderter Menschen -

    Unter Berufung auf die Begründung des Gesetzentwurfs zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 176c Reichsversicherungsordnung (RVO; vgl. BT-Drucks. 9/845 S. 12) verwies das BSG auf das erkennbare Ziel der Missbrauchsabwehr sowie der Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen (BSG, Urteil vom 19. Februar 1987 - 12 RK 37/84 - juris, Rn. 25 f.).

    Der Gesetzgeber hatte abzuwägen zwischen dem sozialen Schutzbedürfnis bestimmter Personen auf der einen Seite sowie der Belastbarkeit der Krankenkassen und einer Missbrauchsabwehr auf der anderen Seite (BSG, Urteil vom 19. Februar 1987 - 12 RK 37/84 - juris, Rn. 32).

  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

    Dabei kann offen bleiben, ob es möglicherweise auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten wäre, die neue Vorschrift ihrem Zweck entsprechend einengend auszulegen (vgl BSGE 61, 169).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2018 - L 6 KR 15/17

    Krankenversicherung

    Die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V, die auf § 176c Satz 2 Reichsversicherungsordnung zurückgehe (zu dessen Verfassungsmäßigkeit siehe BSG, Urteil vom 19. Februar 1987 - 12 RK 37/84 - BSGE 61, 169), sei auch nicht willkürlich im Sinne von Art. 3 Abs. 1 GG.
  • LSG Hessen, 22.10.1999 - L 10 AL 127/97

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - Nichtigkeit -

    Hingegen erweist sich der Bescheid vom 22. August 1995 als rechtmäßig, soweit er eine Rücknahme der Arbeitslosengeldbewilligung für die Zukunft -- also ab dem Tag der Bekanntgabe des Bescheides (BSGE 61, 169) -- beinhaltet.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - L 9 KR 167/02

    Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung; Wiedereinsetzung in die

    Sinn und Zweck der Vorgängervorschrift des § 176c RVO hat das Bundessozialgericht im Urteil vom 19.02.1987 (SozR 2200 § 176c Nr. 7 = BSGE 61, 169 = USK 8766) erläutert.
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 27/93

    Krankenversicherung - Freiwillige Versicherung - Vorversicherungszeit

    Das BSG hat des weiteren die Einführung einer Vorversicherungszeit für ein Recht zur freiwilligen Versicherung von Schwerbehinderten für vereinbar mit dem GG gehalten (BSGE 61, 169 = SozR 2200 § 176c Nr. 7).
  • SG Halle, 07.12.2016 - S 25 KR 19/12

    Prüfung des Versichertenstatus eines Schwerbehinderten aufgrund seiner

    Sinn und Zweck der Vorgängervorschrift des § 176c RVO hat das Bundessozialgericht im Urteil vom 19.02.1987 (SozR 2200 § 176c Nr. 7 = BSGE 61, 169 = USK 8766) erläutert.
  • LSG Niedersachsen, 31.05.2000 - L 4 KR 23/98

    Aufnahme als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche Krankenversicherung;

    Deshalb hat der Gesetzgeber einschränkende Voraussetzungen aufgestellt und den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, das Beitrittsrecht von einer Altersgrenze abhängig zu machen (vgl dazu Peters, in Kasseler Kommentar zur Sozialversicherung, Stand: 01. Oktober 1999, § 9 RdNr 27; zur Verfassungsmäßigkeit der Vorläufervorschrift § 176 c RVO: BSGE 61, 169 = SozR 2200 § 176 c Nr. 7).
  • LSG Bayern, 20.01.2005 - L 4 KR 141/02

    Vorversicherungszeit für die freiwillige Versicherung eines schwerbehinderten

    Sinn und Zweck der Vorgängervorschrift des § 176c RVO hat das Bundessozialgericht im Urteil vom 19.02.1987 (SozR 2200 § 176c Nr. 7 = BSGE 61, 169 = USK 8766) erläutert.
  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 28/86

    Schwerbehinderter - Beitrittsrecht - Versicherungsmöglichkeit -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1984 - L 16 KR 81/83

    Neufassung des RVO § 176c am 1982-01-01 - Schwerbehinderter

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2011 - L 7 AL 124/09
  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 17/88
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