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   BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82   

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https://dejure.org/1983,3952
BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82 (https://dejure.org/1983,3952)
BSG, Entscheidung vom 27.09.1983 - 12 RK 44/82 (https://dejure.org/1983,3952)
BSG, Entscheidung vom 27. September 1983 - 12 RK 44/82 (https://dejure.org/1983,3952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gestaltungsmöglichkeit - Beratung - Rechtsrat - Beitragsnachentrichtung

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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 62/70

    Anfechtung eines Verwaltungsakt - Recht auf Anfechtung - Verwirkung - Zeitablauf

    Auszug aus BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82
    des Rechts als mit Treu und Glauben nicht vereinbar und deswegen dem Rechtspartner gegenüber als unzumutbar erscheinen lassen (BSGE 34, 211, 214; 38, 187, 19"; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 49. Nachtrag, S 732p mwN).
  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82
    Zu diesen Nebenpflichten gehören vor allem die Pflichten zu speziellen Dienstleistungen des Versicherungsträgers wie Auskunft, Belehrung und "verständnisvolle Förderung" der Versicherten (BSGE 46, 124, 126 mwN).
  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

    Auszug aus BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82
    fenden Verfahren klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten zeigen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, daß sie jeder verständige Versicherte mutmaßlich nutzen würde (BSGE 41, 126).
  • BSG, 30.10.1974 - 2 RU 42/73

    Unternehmerverzeichnis - Eintragung - Unrichtigkeit von Anfang an - Unrichtigkeit

    Auszug aus BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82
    des Rechts als mit Treu und Glauben nicht vereinbar und deswegen dem Rechtspartner gegenüber als unzumutbar erscheinen lassen (BSGE 34, 211, 214; 38, 187, 19"; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 49. Nachtrag, S 732p mwN).
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der

    Dabei hat die Beratung auch von Amts wegen zu erfolgen, wenn im konkreten Fall ein Beratungsbedarf erkennbar ist (vgl Mrozynski, aaO, § 14 RdNrn 6, 11, 13 mwN; vgl auch BSG SozR 1200 § 14 Nr. 15; BSG SozR 3-1200 § 14 Nrn 12, 16, 22, jeweils mwN).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86

    Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub -

    Typischerweise ist dies der Fall, wenn der Versicherungsträger den Versicherten nicht auf solche Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen hat, die klar zutage liegen und deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig erscheint, daß sie jeder verständige Versicherte mutmaßlich nutzen würde (vgl. BSGE 41, 126 s SozR 7610 § 242 Nr. 5; BSGE 48, 211, 213 = SozR 2600 § 50 Nr. 2; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 15).

    Die Kenntnis über den Umfang dieser Schutzfristen muß sich der Sachbearbeiter und damit die Beklagte zurechnen lassen (vgl. dazu BSG SozR 1200 § 14 Nr. 15 und BSG vom 15. Mai 1984 - 12 RK 32/83 -).

    In welcher Weise die Klägerin sich nach Aufklärung veranlaßt sehen wollte, von Gestaltungsmöglichkeiten mutmaßlich Gebrauch zu machen, hat keinen Einfluß auf die erforderliche Aufklärungspflicht des Versicherungsträgers (BSG SozR 1200 § 14 Nr. 15).

  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Die dem Kläger offenstehende, von ihm aber nicht wahrgenommene Möglichkeit zur Entrichtung freiwilliger Beiträge mußte sich hiernach dem Sachbearbeiter der LVA Württemberg geradezu aufdrängen (vgl BSG Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 44/82 - SozR 1200 § 14 Nr. 15 S 27).
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