Rechtsprechung
   BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1585
BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90 (https://dejure.org/1992,1585)
BSG, Entscheidung vom 11.06.1992 - 12 RK 46/90 (https://dejure.org/1992,1585)
BSG, Entscheidung vom 11. Juni 1992 - 12 RK 46/90 (https://dejure.org/1992,1585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtspraktikanten - Einstufige Juristenausbildung - Versicherungspflicht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVG § 2; AVG § 4; RVO § 1227; RVO § 1228; SGB IV § 2 Abs. 2; SGB IV § 7 Abs. 2
    Versicherungspflicht für Rechtspraktikanten während der Praxiszeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVG § 2 Abs. 1 Nr. 1; BremJAG; SGB IV § 7 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 959 (Ls.)
  • VersR 1993, 631
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 12/87

    Rechtspraktikant - Einstufige Juristenausbildung - Bielefelder Modell -

    Auszug aus BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90
    Auch für Rechtspraktikanten der einstufigen Juristenausbildung in Bremen bestand während der Praxiszeiten Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung (i. A. an BSGE 64, 130 = SozR 2200 § 1232 Nr. 26 und 66, 211 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1).

    Zu dem gleichen Ergebnis ist der erkennende 12. Senat des BSG für die Praxiszeiten der einstufigen Juristenausbildung in Nordrhein-Westfalen "Bielefelder Modell") im Urteil vom 21. Februar 1990 (BSGE 66, 211 = SozR 3 - 2940 § 2 Nr. 1) gelangt.

    Hinsichtlich des sogenannten Werkstudenten-Privilegs nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG ist das schon früher ausgeführt worden (BSGE 64, 130, 137; BSGE 66, 211, 214/215).

    In seinem Urteil vom 21. Februar 1990 (BSGE 66, 211, 216 ff) hat der Senat bereits dargelegt, daß die Beurteilung von Rechtspraktikantenverhältnissen in der Arbeitslosenversicherung eine besondere Entwicklung genommen hat und hieraus keine Schlüsse auf die Beurteilung in der Rentenversicherung gezogen werden können.

  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 53/87

    Unversorgtes Ausscheiden - Einstufige Juristenausbildung -

    Auszug aus BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90
    Auch für Rechtspraktikanten der einstufigen Juristenausbildung in Bremen bestand während der Praxiszeiten Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung (i. A. an BSGE 64, 130 = SozR 2200 § 1232 Nr. 26 und 66, 211 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1).

    Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteilen vom 6. Oktober 1988 (1 RA 53/87 in BSGE 64, 130, 132 bis 134 = SozR 2200 § 1232 Nr. 26 sowie 1 RA 53/86 und 1 RA 51/87) die Rentenversicherungspflicht während der Praktika im Rahmen der einstufigen Juristenausbildung in den Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bejaht.

    Hinsichtlich des sogenannten Werkstudenten-Privilegs nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG ist das schon früher ausgeführt worden (BSGE 64, 130, 137; BSGE 66, 211, 214/215).

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

    Auszug aus BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90
    Ohne Erfolg macht die Beigeladene zu 1) schließlich unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 18. November 1980 (BSGE 51, 31 = SozR 2200 § 1399 Nr. 13) geltend, ihr Vertrauen als Arbeitgeberin auf die Versicherungsfreiheit sei solange geschützt, bis ihr die zuständige Einzugsstelle eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung mitteile.
  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83

    Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige

    Auszug aus BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90
    Das genügt hier, um im Verhältnis der Klägerin, der Beigeladenen zu 1) als Arbeitgeberin und den beteiligten Versicherungsträgern auch die Frage der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung auf einen Feststellungsantrag hin klären zu lassen (vgl BSGE 57, 184, 186 = SozR 2200 § 385 Nr. 10).
  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 122/84

    Einstufige Juristenausbildung - Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90
    Deshalb gibt sein früheres Urteil vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 122/84, das die Behandlung der Rechtspraktikantenzeit nach dem BremJAG im Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung betrifft, dem erkennenden Senat keinen Anlaß mehr, die Anrufung des Großen Senats in Erwägung zu ziehen.
  • BSG, 06.03.1991 - 5 RJ 39/90

    Bindung des Revisionsgerichts an Feststellungen der Tatsacheninstanz zu

    Auszug aus BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90
    Soweit sie auf der Anwendung irrevisiblen Landesrechts beruhen, muß sie das Revisionsgericht grundsätzlich ebenso hinnehmen wie es nach § 163 SGG an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden ist (vgl BSGE 25, 20, 23; 68, 184, 187/188 = SozR 3-2200 § 1281 Nr. 3).
  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 14/89

    Befristete Tätigkeit eines Studienplatzbewerbers als kurzfristige Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90
    Ihre Anwendung scheitert daran, daß auch der erste Teil des Praktikums im Rahmen der vorgeschriebenen Ausbildung stattfand und damit berufsmäßig ausgeübt wurde (vgl zum Merkmal der Berufsmäßigkeit BSG SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO; SozR 2200 § 168 Nr. 3; BSGE 68, 256 = SozR 3-2400 § 8 Nr. 1; zum späteren Ausschluß der Geringfügigkeit bei einer Beschäftigung im Rahmen betrieblicher Berufsbildung § 4 Abs. 1 Nr. 5 Halbs 1 i.V.m. Halbs 2 Buchst a idF des Art II § 2 Nr. 3 SGB IV sowie ab 1. Januar 1992 § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI).
  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 114/87

    Beitragspflicht von Absolventen der einstufigen Juristenausbildung

    Auszug aus BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90
    Auch der 7. Senat des BSG hat zuletzt eine andere Beurteilung in der Rentenversicherung als in der Arbeitslosenversicherung für möglich gehalten (BSGE 65, 281, 286/287 = SozR 4100 § 134 Nr. 38).
  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 51/87

    Nachversicherung einer Rechtspraktikantenzeit bei einstufiger Juristenausbildung

    Auszug aus BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90
    Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteilen vom 6. Oktober 1988 (1 RA 53/87 in BSGE 64, 130, 132 bis 134 = SozR 2200 § 1232 Nr. 26 sowie 1 RA 53/86 und 1 RA 51/87) die Rentenversicherungspflicht während der Praktika im Rahmen der einstufigen Juristenausbildung in den Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bejaht.
  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 30/84
    Auszug aus BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90
    Der Zulässigkeit der Feststellungsklage steht hier nicht entgegen, daß kein Verwaltungsverfahren vorangegangen wäre (vgl BSGE 58, 150 = SozR 1500 § 55 Nr. 27).
  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 53/86

    Nachversicherung einer praktischen Ausbildung (Studienpraxis) - Praktika in

  • BSG, 18.05.1966 - 1 RA 132/63

    Witwenrente - Wiederaufleben der Witwenrente - Wegfall der Wiederheirat -

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 R 1/13 R

    Sozialversicherungspflicht - freiwillige zusätzliche an Rechtsreferendare

    Dabei war entscheidend, dass auch während dieser Zeiten das "Rechtspraktikantenverhältnis" zu dem betreffenden Land einschließlich der Zahlung des Unterhaltszuschusses fortbestand und der "Dienstherr" der auszubildenden Person oder Stelle lediglich das Weisungsrecht für die von dem Rechtspraktikanten im Einzelnen zu erfüllenden Aufgaben überlassen hatte (BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2 S 14; vgl auch BSGE 64, 130, 135 f = SozR 2200 § 1232 Nr. 26 S 78; BSGE 66, 211, 213 f = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1 S 3 f) .
  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    In dem anschließenden Klageverfahren hat sie, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 11. Juni 1992 (12 RK 46/90 - SozR 3-2940 § 2 Nr. 2) auch für Rechtspraktikanten der einstufigen Juristenausbildung in Bremen die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung während der Praxiszeiten bestätigt hatte, den Klaganspruch anerkannt und sich verpflichtet, die noch nicht verjährten Beiträge für 1985 und 1986 einzuziehen (Anerkenntnis vom 4. Oktober 1993 und Ausführungsbescheid vom 24. November 1993).

    Da die Versicherungspflicht des Klägers während der Praxiszeiten auf der Beschäftigung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses (Rechtspraktikantenverhältnis) beruhte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AVG; BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2), waren die Beiträge für diese Beschäftigungszeiten gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 AVG von der Beigeladenen zu 2) als Arbeitgeberin zu entrichten.

    An dieser Rechtsprechung hat das BSG bis heute festgehalten (vgl BSGE 66, 211 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1 - Nordrhein-Westfalen; BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2 - Bremen und BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 6 - Bayern).

    Die Frage, ob die praktischen Ausbildungen der einstufigen Juristenausbildung in Bremen versicherungspflichtige Beschäftigungen waren, war bis zu der Entscheidung des Senats vom 11. Juni 1992 (BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2) streitig.

    Die Annahme, die Beigeladene zu 2) habe die Beiträge nicht vorsätzlich vorenthalten, steht nicht in Widerspruch zu der Feststellung des Senats im Urteil vom 11. Juni 1992, sie habe auf die Versicherungsfreiheit der Praktika in der Rentenversicherung nicht vertrauen können (BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2 S 15).

  • BSG, 18.03.1999 - B 12 RA 1/98 R

    Angestelltenversicherung - Versicherungspflicht - Ausbildungsverhältnis -

    Die damals ebenfalls beklagte BfA habe nach der Vernehmung des Zeugen und dem Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Juni 1992 - 12 RK 46/90 (SozR 3-2940 § 2 Nr. 2 zu Praxiszeiten der einstufigen Juristenausbildung in Bremen) die vom dortigen Kläger im Rahmen der einstufigen Juristenausbildung in Hamburg zurückgelegten Praktika als rentenversicherungspflichtige Ausbildungszeiten anerkannt.

    Das LSG hat die geänderte Klage mit Recht als zulässig angesehen; die Zulässigkeit scheitert insbesondere nicht am Fehlen eines Verwaltungsverfahrens zur Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (vgl BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2 S 11).

    - Versicherungspflicht aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses: BSGE 66, 211 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1, Nordrhein-Westfalen; BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2, Bremen.

    Die Praktika seien ähnlich ausgestaltet gewesen wie die während der einstufigen Juristenausbildung in Bremen, für die das BSG im Urteil vom 11. Juni 1992 (SozR 3-2940 § 2 Nr. 2) Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung bestätigt habe.

    Das BSG hat in seiner Rechtsprechung bei der Abgrenzung der Ausbildungen innerhalb des Studiums und als dessen Bestandteil von den Praktika im Rahmen öffentlich-rechtlicher Ausbildungsverhältnisse nicht entscheidend auf die "Berufung" (vgl BSGE 64, 130 = SozR 2200 § 1232 Nr. 26) oder die "Aufnahme" (vgl BSGE 66, 211 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1; BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2) in ein Rechtspraktikantenverhältnis abgestellt.

    Ihre Anwendung würde daher zu einer nicht zu rechtfertigenden rentenversicherungsrechtlichen Ungleichbehandlung der Absolventen der einstufigen Juristenausbildung in Hamburg gegenüber Absolventen der anderen einstufigen Ausbildungsgänge führen, über die bisher schon entschieden worden ist (vgl auch BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2 S 14).

    Die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG (Werkstudenten-Privileg) lagen nicht vor, weil die Absolventen der einstufigen Juristenausbildung in Hamburg wie der Kläger in den Praxiszeiten zu ihrer Ausbildung beschäftigt und lediglich neben dieser Beschäftigung immatrikuliert waren; sie waren nicht ihrem gesamten Erscheinungsbild nach Studenten (vgl BSGE 64, 130, 138 = SozR 2200 § 1232 Nr. 26 S 80; BSGE 66, 211, 214/215 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1 S 4; BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2 S 14).

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 16/09 R

    Sozialversicherungspflicht - Fahrlehrerausbildung - Geltung der Grundsätze einer

    Denn nach der Rechtsprechung des BSG können auch (Erst-)Ausbildungsgänge oder Ausbildungsteile in nicht anerkannten Ausbildungsberufen Berufsausbildung iS des § 7 Abs. 2 SGB IV sein, wenn berufliche Kenntnisse im Rahmen betrieblicher Berufsbildung vermittelt werden (vgl zB zur einstufigen Juristenausbildung: BSGE 64, 130, 133 f = SozR 2200 § 1232 Nr. 26; BSGE 66, 211, 212 f = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1; BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2; zum juristischen Vorbereitungsdienst außerhalb des Beamtenverhältnisses: BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 3; BSG SozR 3-2500 § 8 Nr. 2; zu einem Vorpraktikum zum Studium des Maschinenbauwesens: BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 15; vgl auch BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 192/07 - NZA 2009, 435 zum Studiengang Diplom-Betriebswirt ) .
  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Einzugsstelle -

    In anderen Fällen hatten Versicherte den Rentenversicherungsträger auf Nachversicherung verklagt, waren damit aber erfolglos, weil sie nicht Beamte, sondern als Angestellte versicherungs- und beitragspflichtig gewesen waren (vgl BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2 und 7 zur einstufigen Juristenausbildung).
  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R

    Alleinige Zuständigkeit der Krankenkasse für die Entscheidung über

    In anderen Fällen hatten Versicherte den Rentenversicherungsträger auf Nachversicherung verklagt, waren damit aber erfolglos, weil sie nicht Beamte, sondern als Angestellte versicherungs- und beitragspflichtig gewesen waren (vgl BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2 und 7 zur einstufigen Juristenausbildung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2019 - L 4 KR 634/16
    Die Kammer nehme Bezug auf das Urteil des BSG vom 11. Juni 1992 (Az.: 12 RK 46/90, juris Rn. 16 ff.).

    Wegen der inhaltlichen Darstellung werde Bezug genommen auf das Urteil des BSG vom 11. Juni 1992 (Az.: 12 RK 46/90, juris Rn. 18).

    Nach der Entscheidung des BSG vom 11. Juni 1992 (Az.: B 12 RK 46/90, juris Rn. 23) habe die Beigeladene kein Vertrauen in die Versicherungsfreiheit haben dürfen, weil es keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Versicherungsfreiheit der praktischen Ausbildungszeiten der einstufigen Juristenausbildung gegeben habe.

    Frühestens mit der Entscheidung des BSG vom 11. Juni 1992 (Az.: 12 RK 46/90) sei diesbezüglich eine Änderung eingetreten und habe die Beigeladene sichere Kenntnis hinsichtlich der Versicherungs- und Beitragspflicht erhalten (Verweis auf LSG Niedersachsen-Bremen v. 21. März 2012 - L 2 R 776/11).

  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 78/92

    Beurteilung - Praktikant - Vorpraktikanten

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann eine Ausnahme insbesondere dann eingreifen, wenn das Praktikum auf Grund landesrechtlicher Vorschriften in die Hochschul- oder Fachschulausbildung eingegliedert und deshalb als Teil des Studiums anzusehen ist, für den § 19 BBiG nicht gilt (BSGE 64, 130, 134 = SozR 2200 § 1232 Nr. 26 und BSGE 66, 211, 213 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1; siehe auch BSG SozR aaO Nr. 2; zu § 19 BBiG: BAGE 26, 198 = AP Nr. 3 zu § 3 BAT; BAGE 35, 173 = AP Nr. 1 zu § 19 BBiG).

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich mit der dadurch aufgeworfenen Frage der Verknüpfung zwischen praktischer Tätigkeit und Studium bisher nur befaßt, wenn der Praktikant gleichzeitig an der Universität immatrikuliert war (BSG aaO; insoweit in SozR 3-2940 § 2 Nr. 2 allerdings nicht mitgeteilt).

  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R

    Alleinige Zuständigkeit der Krankenkasse für die Entscheidung über

    In anderen Fällen hatten Versicherte den Rentenversicherungsträger auf Nachversicherung verklagt, waren damit aber erfolglos, weil sie nicht Beamte, sondern als Angestellte versicherungs- und beitragspflichtig gewesen waren (vgl BSG SozR 3-2940 § 2 Nr. 2 und 7 zur einstufigen Juristenausbildung).
  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 14/92

    Arbeitslosenhilfe nach einem Studium im öffentlich-rechtlichen

    An der Rechtsprechung, derzufolge Absolventen einer einstufigen Juristenausbildung während der Zeit der praktischen Ausbildung nicht in einer Beschäftigung stehen, die der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit unterliegt, hat das BSG festgehalten (BSGE 65, 281 [BSG 20.09.1989 - 7 RAr 114/87] = SozR 4100 § 134 Nr. 38; BSGE 66, 211 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1; Urteil vom 11. Juni 1992 - 12 RK 46/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen), auch nachdem in der Rentenversicherung nunmehr Versicherungspflicht aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses (BSGE 64, 130 = SozR 2200 § 1232 Nr. 26; BSGE 66, 211 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1; Urteil vom 11. Juni 1992 - 12 RK 46/90 -) und in der Krankenversicherung Versicherungspflicht als Praktikant angenommen wird (BSGE 66, 211 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1).

    Angesichts der Sonderregelung des § 241a AFG für das Arbeitsförderungsrecht, auf der die Entscheidung des Senats letztlich beruht, besteht keine Veranlassung, wegen der Rechtsprechung des 1. Senats des BSG zu § 4 Abs. 1 Nr. 4 Angestelltenversicherungsgesetz und der jüngeren Rechtsprechung des 12. Senats, nach der Absolventen der einstufigen Juristenausbildungen während der Praktikazeiten in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bremen ihrem Erscheinungsbild nach nicht Studenten blieben (BSGE 64, 130, 136 ff = SozR 2200 § 1232 Nr. 26; Urteile vom 6. Oktober 1988 - 1 RA 53/86 und 1 RA 51/87; BSGE 66, 211, 214 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1; Urteil vom 11. Juni 1992 - 12 RK 46/90 -), den Großen Senat anzurufen.

    Angesichts der Sonderregelung für das Arbeitsförderungsrecht liegt keine Abweichung in der gleichen Rechtsfrage vor, die zur Anrufung nötigt (vgl BSGE 65, 281, 286 f [BSG 20.09.1989 - 7 RAr 114/87] = SozR 4100 § 134 Nr. 38; BSGE 66, 211, 216 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1; Urteil vom 11. Juni 1992 - 12 RK 46/90 -).

  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 52/92

    Studentin - Diplomarbeit - Beitragspflicht - BfA

  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 6/91

    CSSR - Beamtin auf Widerruf - Versicherungspflicht

  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2017 - L 11 KR 3980/16

    Rentenversicherung - Erstattung des Arbeitnehmeranteils von Beiträgen -

  • LSG Niedersachsen, 22.08.2001 - L 4 KR 145/99
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 2 R 776/11
  • BSG, 12.12.1995 - 4 RA 52/94

    Nachversicherung für Absolventen der früheren bayerischen einstufigen

  • SG Stuttgart, 21.06.2005 - S 12 KR 7228/03

    Rentenversicherung - Gesetzgebungskompetenz des Bundes - Mitgliedschaft und

  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 16/96

    Berufspraktika der einstufigen Juristenausbildung als eine die Beitragspflicht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 1 RA 265/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht