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   BSG, 23.02.1988 - 12 RK 47/86   

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https://dejure.org/1988,20490
BSG, 23.02.1988 - 12 RK 47/86 (https://dejure.org/1988,20490)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1988 - 12 RK 47/86 (https://dejure.org/1988,20490)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - 12 RK 47/86 (https://dejure.org/1988,20490)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R

    Berufskrankheit - anhängiges Verwaltungsverfahren - unzuständiger Leistungsträger

    In das Verwaltungsverfahren über die Gewährung von Leistungen bei BK sind, wie sich bereits aus Obigem ergibt, die Ärzte hinsichtlich ihrer Meldepflicht geradezu exemplarisch einbezogen; hängt doch die Gewährung der von Amts wegen zu gewährenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung entscheidend davon ab, daß der zuständige Träger von möglichen Leistungsfällen erfährt und erst dadurch seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen kann (für die Möglichkeit der Zurechnung von Fehlern "in Dienst genommener" Privater im Rahmen des Herstellungsanspruchs bereits BSG vom 23. Februar 1988 - 12 RK 47/86, USK 8871).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91

    Unrichtige Beratung - Amt für Ausbildungsförderung - Kindergeldanspruch

    Von einer Funktionseinheit mehrerer in den Verwaltungsablauf eingeschalteter Stellen kann dann nicht gesprochen werden, wenn sich eine Behörde außerhalb ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung in das Verwaltungsverfahren einer anderen Behörde einschaltet und dabei einen Schaden verursacht; denn es fehlen auch dann die Voraussetzungen für die Mitwirkung am Verwaltungsverfahren (BSG vom 23. Februar 1988 - 12 RK 47/86 - ErsK 1988, 233 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - L 16 KR 121/96

    Krankenversicherung

    Dies gilt auch für das Entstehen der Beitragsansprüche aus Versorgungsbezügen (BSG, Urteil vom 23.02.1988 - 12 RK 47/86 - USK 8871).

    Hierdurch ist sie ihrer Informationspflicht in ausreichendem Maße nachgekommen (vgl. BSG, Urteil vom 23.02.1988 a.a.O.).

  • LSG Hessen, 20.12.1990 - L 1 KR 896/90

    Krankenversicherung der Rentner - Nachzahlung von Krankenversicherungsbeiträgen

    Unerheblich ist es deshalb in diesem Zusammenhang auch, ob der Versicherte von seiner Verpflichtung gewusst hat oder nicht (BSG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 12 RK 47/86).
  • BSG, 28.01.2010 - B 5 R 532/09 B
    Hierzu bestand schon deshalb Anlass, weil die Rechtsprechung des BSG zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch äußerst umfangreich ist und sich bereits mit der Frage beschäftigt hat, ob und ggf unter welchen Voraussetzungen sich der Versicherungsträger das Fehlverhalten "Dritter" zurechnen lassen muss (vgl zur Möglichkeit der Zurechnung von Fehlern "in Dienst genommener" Privater im Rahmen des Herstellungsanspruchs beispielsweise BSG vom 23.2.1988 - 12 RK 47/86, USK 8871 und vom 8.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R, BSGE 83, 30 = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 4 KR 239/07
    Die an den Erhalt von Versorgungsbezügen geknüpfte Beitragspflicht entsteht kraft Gesetzes und ist unabhängig von Willen und Wissen des Beitragspflichtigen, des Versicherungsträgers und der Zahlstelle (BSG, Urteil vom 23. Februar 1998 - 12 RK 47/86 - in ErsK 1988, 233 ff.).
  • SG Hannover, 01.02.2007 - S 38 KR 1156/04
    Dies gilt auch für das Ent-stehen der Beitragsansprüche aus Versorgungsbezügen (BSG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 12 RK 47/86 - USK 8871).
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