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   BSG, 26.03.1996 - 12 RK 5/95   

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https://dejure.org/1996,796
BSG, 26.03.1996 - 12 RK 5/95 (https://dejure.org/1996,796)
BSG, Entscheidung vom 26.03.1996 - 12 RK 5/95 (https://dejure.org/1996,796)
BSG, Entscheidung vom 26. März 1996 - 12 RK 5/95 (https://dejure.org/1996,796)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1996, 429
  • NZS 1996, 567
  • FamRZ 1997, 497 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 26.03.1996 - 12 RK 5/95
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in der Entscheidung BVerfGE 87, 234 (= SozR 3-4100 § 137 Nr. 3) zum Ausdruck gebracht, daß es mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren sei, wenn Arbeitslose nur deshalb benachteiligt würden, weil sie verheiratet seien und ihr Ehegatte nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehöre.

    Für ihre gegenteilige Behauptung hat die Kägerin außer dem Hinweis auf das Urteil des BVerfG vom 17. November 1992 (BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3) keine Begründung gegeben.

    Sie benachteiligten daher in verfassungswidriger Weise nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten gegenüber den Vergleichsgruppen (vgl BVerfGE 87, 234, 262 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3 S 34/35).

    Die Klägerin hätte jedoch für die Zeit vom 26. Oktober 1991 bis zum 31. August 1993 auch unter Beachtung der vom BVerfG in der oben angeführten Entscheidung vorgeschriebenen Übergangsregelung zur Anwendung von § 138 AFG (vgl BVerfGE 87, 234, 262 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3 S 35) keinen Anspruch auf Alhi gehabt.

    Die Ausführungen des BVerfG zum Wegfall des Krankenversicherungsschutzes beim Ende des Arbeitslosenhilfebezugs (BVerfGE 87, 234, 262 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3 S 34/35) können lediglich als Hinweis auf die sich durch die aufgezeigten Folgewirkungen verschärfende Ungleichbehandlung von getrennt lebenden und nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren verstanden werden.

  • EuGH, 14.12.1995 - C-317/93

    Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover

    Auszug aus BSG, 26.03.1996 - 12 RK 5/95
    Der EuGH hat dies ebenfalls unterstellt und in zwei Urteilen vom 14. Dezember 1995 (Rechtssache C/317/93 und C/444/93 = NJW 1996, 445 und 446) festgestellt, daß das in Art. 4 der Richtlinie 79/7/EWG ausgesprochene Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts durch die deutschen Vorschriften über die Versicherungs- bzw Beitragsfreiheit bei geringfügigen Beschäftigungen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht verletzt wird.
  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 16/89

    Zulässigkeit der Satzungsbestimmungen zur Bemessung der Beiträge freiwilliger

    Auszug aus BSG, 26.03.1996 - 12 RK 5/95
    Dies hat der Senat schon in mehreren Entscheidungen für die hier maßgebende und für früher geltende Satzungsvorschriften der Beklagten sowie für vergleichbare Satzungsregelungen entschieden (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nrn 1 und 15, SozR 3-5428 § 4 Nr. 1 und SozR 3-2200 § 180 Nr. 3).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-229/89

    Kommission / Belgien

    Auszug aus BSG, 26.03.1996 - 12 RK 5/95
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dies für eine vergleichbare Regelung des belgischen Rechts bestätigt (Rechtssache C/229/89, Urteil vom 7. Mai 1991, EuGHE 1991 I, 2205 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 3).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 31/80

    Rechtsschutzbedürfnis - Vormerkung einer Ausfallzeit - Altersruhegeldbescheid

    Auszug aus BSG, 26.03.1996 - 12 RK 5/95
    Im Revisionsverfahren ist die Anwendung des § 96 SGG durch das LSG nicht zu überprüfen, denn sie ist nicht gerügt worden (vgl BSG SozR 3-1500 § 57 Nr. 3; SozR 1500 § 53 Nr. 2 mwN).
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