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   BSG, 15.12.1983 - 12 RK 6/83   

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BSG, 15.12.1983 - 12 RK 6/83 (https://dejure.org/1983,18350)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1983 - 12 RK 6/83 (https://dejure.org/1983,18350)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 6/83 (https://dejure.org/1983,18350)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.09.1979 - 12 RK 26/77

    Beschäftigungsverhältnis - Doppelberufler - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 15.12.1983 - 12 RK 6/83
    Der erkennende Senat hat hierzu bereits in dem ausführlich begründeten Urteil vom 13. September 1979 - 12 RK 26/77 - (BSGE "9, 38 : SozR 2200 5 1227 Nr. 29; s ferner BSG SozR 2200 5 1227 Nr. 2") auf die Mehrdeutigkeit des Wortlautes dieser Vorschrift hingewiesen und ihren Normgehalt unter Berücksichtigung ihrer Entstehungsgeschichte und ihrer Zielsetzung sowie der vergleichbaren Regelung der Versicherungspflicht sogenannter Mehrfachbeschäftigter dahin abgegrenzt, daß Personen, die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und während dieser Zeit eine davon unabhängige selbständige Tätigkeit ausüben (sogenannte Doppelberufler), für die selbständige Tätigkeit die Pflichtversicherung beantragen können.
  • BSG, 25.08.1982 - 12 RK 69/81

    Befreiung von der Versicherungspflicht; Befreiungsbescheid; Begünstigender

    Auszug aus BSG, 15.12.1983 - 12 RK 6/83
    Ein Herstellungsanspruch ist gegeben, wenn der Antragsberechtigte infolge einer unzutreffenden Information durch den Versicherungsträger ein ihm zustehendes Gestaltungsrecht nicht rechtzeitig ausgeübt hat (Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 1982 - 12 RK 69/81 2-5 1 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 633/12
    Hierzu vertieft er seine Begründung aus dem Klageverfahren dahingehend, dass verschiedene Personengruppen bis 2009 durch die Beklagte durch deren aus heutiger Sicht zu engen Gesetzesauslegung von einer Antragstellung abgehalten worden seien (BSG, Urteil vom 15.12.1983, 12 RK 6/83), hätten abgehalten werden können (BSG, Urteil vom 21.06.1990, 12 RK 27/88) oder veranlasst worden seien, eine ungünstige Erklärung abzugeben (BSG, Urteil vom 08.11.1995, 13 RJ 5/95); hierdurch seien u.a. solche Personen, die Tätigkeiten in einem Ghetto in Ungarn verrichtet hätten, von der Anwendung des ZRBG ausgeschlossen worden.

    Dieses fehlerhafte Handeln der Beklagten in Form einer objektiv falschen Auslegung oder Anwendung des Gesetzes und eines Ermittlungsfehlers durch den Ausschluss von Ghettotätigkeiten in Ungarn begründe einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, ohne dass es insoweit auf ein Verschulden der Beklagten ankomme (BSG, Urteile vom 12.10.1979, 12 RK 47/77; vom 09.05.1979, 9 RV 20/87; vom 15.12.1983, 12 RK 6/83; vom 28.02.1984, 12 RK 31/83; vom 24.10.1985, 12 RK 48/84).

    Zu einem anderen Ergebnis kann der Senat auch nicht unter Würdigung der vom Bevollmächtigten der Klägerin angeführten Entscheidungen des BSG gelangen, die dieser seinem Vortrag zugrunde gelegt hat, dass das fehlerhafte Handeln der Beklagten bis zum Jahr 2009 in Form einer falschen Auslegung oder Anwendung des Gesetzes (ZRBG) und eines Ermittlungsfehlers durch den Ausschluss von Ghettotätigkeiten in Ungarn einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch begründe (BSG, Urteile vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 in juris; vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90; vom 08.11.1995, 13 RJ 5/95, SozR 3 2600 § 300 Nr. 5), ohne dass es insoweit auf ein Verschulden der Beklagten ankomme (BSG, Urteile vom 12.10.1979, 12 RK 47/77, BSGE 49, 76; vom 09.05.1979, 9 RV 20/87, SozR 3100, § 44 Nr. 11; vom 15.12.1983, 12 RK 6/83, in juris; vom 28.02.1984, 12 RK 31/83, SozR 1200 § 14 Nr. 16; vom 24.10.1985, 12 RK 48/84, SozR 5070 § 10 a Nr. 13).

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn ein Versicherungsträger eine unrichtige oder mißverständliche Allgemeininformation, z.B. in einem von ihm herausgegebenen Merkblatt, verbreitet hat und ein Versicherter dadurch etwa von der rechtzeitigen Ausübung eines Gestaltungsrechts abgehalten worden ist (vgl. BSG SozR 3-1200 § 13 Nr. 1; Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 6/83 - USK 83163).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2018 - L 14 R 758/16

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Etwas anderes gilt, wenn ein Versicherungsträger eine unrichtige oder missverständliche Allgemeininformation, z.B. in einem von ihm herausgegebenen Merkblatt, verbreitet hat und ein Versicherter dadurch etwa von der rechtzeitigen Ausübung eines Gestaltungsrechts abgehalten worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1983, 12 RK 6/83, USK 83163).
  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Bejaht hat der erkennende Senat einen Herstellungsanspruch mit einer die Entscheidung tragenden Begr bisher nur, wenn eine Antragstellung aufgrund einer "fehlerhaften Allgemeininformation (§ 13 SGB I) des zuständigen Versicherungsträgers, zB in einem von ihm herausgegebenen Merkblatt", unterblieben war (Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 6/83).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 431/13
    Zur Begründung hat der Bevollmächtigte vorgetragen, dass verschiedene Personengruppen bis 2009 von der Beklagten durch deren zu enge Gesetzesauslegung von einer Antragstellung abgehalten worden seien (BSG, Urteil vom 15.12.1983, 12 RK 6/83), hätten abgehalten werden können (BSG, Urteil vom 21.06.1990, 12 RK 27/88) oder veranlasst worden seien, eine ungünstige Erklärung abzugeben (BSG, Urteil vom 08.11.1995, 13 RJ 5/95); hierdurch seien u.a. solche Personen, die Tätigkeiten in einem Ghetto in Ungarn verrichtet hätten, von der Anwendung des ZRBG ausgeschlossen worden.

    Dieses fehlerhafte Handeln der Beklagten in Form einer objektiv falschen Auslegung oder Anwendung des Gesetzes und eines Ermittlungsfehlers durch den Ausschluss von Ghettotätigkeiten in Ungarn begründe einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, ohne dass es insoweit auf ein Verschulden der Beklagten ankomme (BSG, Urteile vom 12.10.1979, 12 RK 47/77; vom 09.05.1979, 9 RV 20/87; vom 15.12.1983, 12 RK 6/83; vom 28.02.1984, 12 RK 31/83; vom 24.10.1985, 12 RK 48/84).

    b.) Zu einem anderen Ergebnis kann der Senat auch nicht unter Berücksichtigung der vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin angeführten Entscheidungen des BSG gelangen, die er seinem Vortrag zugrunde gelegt hat, dass das fehlerhafte Handeln der Beklagten bis zum Jahr 2009 in Form einer objektiv falschen Auslegung oder Anwendung des Gesetzes (ZRBG) und eines Ermittlungsfehlers durch den Ausschluss von Ghettotätigkeiten in Ungarn einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch begründe (BSG, Urteile vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 in juris; vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90; vom 08.11.1995, 13 RJ 5/95, SozR 3 2600 § 300 Nr. 5), ohne dass es insoweit auf ein Verschulden der Beklagten ankomme (BSG, Urteile vom 12.10.1979, 12 RK 47/77, BSGE 49, 76; vom 09.05.1979, 9 RV 20/87, SozR 3100, § 44 Nr. 11; vom 15.12.1983, 12 RK 6/83, in juris; vom 28.02.1984, 12 RK 31/83, SozR 1200 § 14 Nr. 16; vom 24.10.1985, 12 RK 48/84, SozR 5070 § 10 a Nr. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15

    Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts trage die Beklagte bei einer aus heutiger Sicht falschen Rechtsauslegung das Risiko dafür, dass Anspruchsteller durch eine objektiv falsche Auslegung oder Anwendung des Gesetzes seitens der Beklagten veranlasst worden seien, eine für sie ungünstige Erklärung abzugeben; dabei brauche nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein fehlerhaftes Handeln der Verwaltung nicht subjektiv schuldhaft (vorwerfbar) zu sein, sondern könne auch in einer objektiv falschen Auslegung oder Anwendung des Gesetzes bestehen bzw. wenn die Behörde durch eigene Ermittlungsfehler die Ursache dafür gesetzt habe, dass ein Beratungsbedürfnis nicht erkannt worden sei (Hinweis auf BSG, Urteile vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 in juris; vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90; vom 08.11.1995, 13 RJ 5/95, SozR 3 2600 § 300 Nr. 5), ohne dass es insoweit auf ein Verschulden der Beklagten ankomme (Hinweis auf BSG, Urteile vom 09.05.1979, 9 RV 20/87, SozR 3100, § 44 Nr. 11; vom 12.10.1979, 12 RK 47/77, BSGE 49, 76; vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 in juris; vom 28.02.1984, 12 RK 31/83, SozR 1200 § 14 Nr. 16; vom 24.10.1985, 12 RK 48/84, SozR 5070 § 10 a Nr. 13).

    Zu einem anderen Ergebnis kann der Senat auch nicht unter Würdigung der vom Bevollmächtigten angeführten Entscheidungen des 9., 12. und 13. Senats des BSG gelangen, die er seinem Vortrag zugrunde gelegt hat, dass die Beklagte bei einer aus heutiger Sicht falschen Rechtsauslegung das Risiko dafür trage, dass Anspruchsteller durch eine objektiv falsche Auslegung oder Anwendung des Gesetzes seitens der Beklagten veranlasst worden seien, eine für sie ungünstige Erklärung abzugeben bzw. dass die Behörde durch eigene Ermittlungsfehler die Ursache dafür gesetzt habe, dass ein Beratungsbedürfnis nicht erkannt worden sei, letztlich, dass das fehlerhafte Handeln der Beklagten bis zum Jahr 2009 in Form einer falschen Auslegung oder Anwendung des Gesetzes (ZRBG) einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch begründe (BSG, Urteile vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 in juris; vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90; vom 08.11.1995, 13 RJ 5/95, SozR 3 2600 § 300 Nr. 5), ohne dass es insoweit auf ein Verschulden der Beklagten ankomme (BSG, Urteile vom 09.05.1979, 9 RV 20/87, SozR 3100, § 44 Nr. 11; vom 12.10.1979, 12 RK 47/77, BSGE 49, 76; vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 in juris; vom 28.02.1984, 12 RK 31/83, SozR 1200 § 14 Nr. 16; vom 24.10.1985, 12 RK 48/84, SozR 5070 § 10 a Nr. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 294/13
    Zur Begründung hat er vorgetragen, dass verschiedene Personengruppen bis 2009 durch die Beklagte durch deren aus heutiger Sicht zu engen Gesetzesauslegung und die Ablehnung von Rentenanträgen bei Geltendmachung von Entlohnung durch Lebensmittel von einer Antragstellung abgehalten worden seien (BSG, Urteil vom 15.12.1983, 12 RK 6/83) oder hätten abgehalten werden können (BSG, Urteil vom 21.06.1990, 12 RK 27/88) oder veranlasst worden seien, eine ungünstige Erklärung abzugeben (BSG, Urteil vom 08.11.1995, 13 RJ 5/95) und damit von der Anwendung des ZRBG ausgeschlossen worden seien.

    Dieses fehlerhafte Handeln der Beklagten in Form einer objektiv falschen Auslegung oder Anwendung des Gesetzes und eines Ermittlungsfehlers begründe einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (BSG, Urteile vom 12.10.1979, 12 RK 47/77; vom 09.05.1979, 9 RV 20/87; vom 15.12.1983, 12 RK 6/83; vom 28.02.1984, 12 RK 31/83; vom 24.10.1985, 12 RK 48/84), ohne dass es insoweit auf ein Verschulden der Beklagten ankomme (BSG, Urteil vom 12.10.1979, 12 RK 47/77, BSGE 49, 76).

    b.) Zu einem anderen Ergebnis kann der Senat auch nicht unter Würdigung der vom Bevollmächtigten der Klägerin angeführten Entscheidungen des BSG gelangen, die er seinem Vortrag zugrunde gelegt hat, dass das fehlerhafte Handeln der Beklagten bis zum Jahr 2009 in Form einer falschen Auslegung oder Anwendung des Gesetzes (ZRBG) einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch begründe (BSG, Urteile vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 in juris; vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90; vom 08.11.1995, 13 RJ 5/95, SozR 3 2600 § 300 Nr. 5), ohne dass es insoweit auf ein Verschulden der Beklagten ankomme (BSG, Urteile vom 12.10.1979, 12 RK 47/77, BSGE 49, 76; vom 09.05.1979, 9 RV 20/87, SozR 3100, § 44 Nr. 11; vom 15.12.1983, 12 RK 6/83, in juris; vom 28.02.1984, 12 RK 31/83, SozR 1200 § 14 Nr. 16; vom 24.10.1985, 12 RK 48/84, SozR 5070 § 10 a Nr. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2018 - L 14 R 185/17

    Kein Anspruch der Witwe auf Altersrente aus der Versicherung des verstorbenen

    Zu einem anderen Ergebnis kann der Senat auch nicht unter Würdigung der Entscheidungen des 9., 12. und 13. Senats des BSG gelangen, die der Bevollmächtigte der Klägerin seinem Klage- und Berufungsvortrag zugrunde gelegt hat, dass die Beklagte bei einer aus heutiger Sicht falschen Rechtsauslegung das Risiko dafür trage, dass Anspruchsteller durch eine objektiv falsche Auslegung oder Anwendung des Gesetzes seitens der Beklagten veranlasst worden seien, eine für sie ungünstige Erklärung abzugeben bzw. dass die Behörde durch eigene Ermittlungsfehler die Ursache dafür gesetzt habe, dass ein Beratungsbedürfnis nicht erkannt worden sei, letztlich, dass das fehlerhafte Handeln der Beklagten bis zum Jahr 2009 in Form einer falschen Auslegung oder Anwendung des Gesetzes (ZRBG) einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch begründe (BSG, Urteile vom 15.12.1983, 12 RK 1/82 und 12 RK 6/83 in juris; vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90; vom 08.11.1995, 13 RJ 5/95, SozR 3 2600 § 300 Nr. 5), ohne dass es insoweit auf ein Verschulden der Beklagten ankomme (BSG, Urteile vom 09.05.1979, 9 RV 20/87, SozR 3100, § 44 Nr. 11; vom 12.10.1979, 12 RK 47/77, BSGE 49, 76; vom 15.12.1983, 12 RK 6/83 in juris; vom 28.02.1984, 12 RK 31/83, SozR 1200 § 14 Nr. 16; vom 24.10.1985, 12 RK 48/84, SozR 5070 § 10 a Nr. 13).

    Aus dem gleichen Grund führen auch die Entscheidungen des BSG vom 12.10.1979 (12 RK 47/7, BSGE 49, 76), 09.05.1979 ( 9 RV 20/87, SozR 3100, § 44 Nr. 11, 15.12.1983 (12 RK 6/83 in juris), 28.02.1984 (12 RK 31/83, SozR 1200 § 14 Nr. 16) und 24.10.1985 (12 RK 48/84, SozR 5070 § 10 a Nr. 13) nicht weiter, nach denen ein - hier nicht vorliegendes - im Zeitpunkt der Ausübung bereits objektiv fehlerhaftes Verhalten der Verwaltung, das einen Herstellungsanspruch begründet, nicht subjektiv schuldhaft (vorwerfbar) zu sein braucht.

  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96

    Antragspflichtversicherung in der Angestelltenversicherung in der Zeit vor dem

    Der Senat hat bereits entschieden, daß sich der Ausschluß der Antragspflichtversicherung in § 2 Abs. 1 Nr. 11 AVG (§ 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 und Satz 1 Halbs 2 RVO) durch eine Versicherungspflicht aufgrund anderer Vorschriften nur auf einen Versicherungspflichttatbestand wegen derselben Beschäftigung oder Tätigkeit bezieht; dagegen können Personen, die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und während dieser Zeit eine davon unabhängige selbständige Tätigkeit ausüben (sog Doppelberufler), für die selbständige Tätigkeit die Pflichtversicherung beantragen (BSGE 49, 38 = SozR 2200 § 1227 Nr. 29; BSG Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 6/83 - USK 83163).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 2/04 R

    Rentenversicherung - selbstständige Tätigkeit - Beendigung - neue selbstständige

    Soweit der Senat in mehreren Entscheidungen (vgl Urteile des Senats vom 1. Februar 1979, 12 RK 39/77, SozR 2200 § 1227 Nr. 24, vom 13. September 1979, 12 RK 26/77, BSGE 49, 38 = SozR 2200 § 1227 Nr. 29, vom 15. Dezember 1983, 12 RK 6/83, USK 83163, juris KSRE 021421117; vgl auch Urteil vom 25. Februar 1997, 12 RK 33/96, SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8) davon ausgegangen ist, dass eine Antragspflichtversicherung für eine konkrete selbstständige Erwerbstätigkeit begründet werden kann, ohne dass sie sich auf eine weitere ausgeübte Tätigkeit erstreckt, betrafen sie stets sog Doppelberufler, deren weitere Tätigkeit oder Beschäftigung - wenn auch nur dem Grunde nach - einer vorrangigen Versicherungspflicht kraft Gesetzes unterfiel.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 250/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 314/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 1116/12

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 999/12

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 188/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 4/97

    Ausschluß der Aufstockung bei nicht genutztem Recht auf Heiratserstattung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 317/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - L 14 R 739/13
  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 37/96

    Zulassung zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge in die Rentenversicherung -

  • BSG, 25.11.1998 - B 10 LW 19/98 R

    Versicherungspflicht von Ehegatten in der Alterssicherung der Landwirte

  • LSG Bayern, 24.01.2007 - L 13 R 249/06

    Pflicht zur Berücksichtigung nachentrichteter freiwilliger Beiträge für

  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 7/97

    Aufstockung von Beiträgen in der Rentenversicherung - Nachzahlung von Beiträgen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - L 8 LW 1/02

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2002 - L 13 RA 2654/00
  • SG Osnabrück, 17.03.2009 - S 16 AL 13/07
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