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   BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80   

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BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80 (https://dejure.org/1981,15206)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1981 - 12 RK 61/80 (https://dejure.org/1981,15206)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1981 - 12 RK 61/80 (https://dejure.org/1981,15206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versäumung der Ausschlußfrist - Verspätung - Unzureichende Informationsmöglichkeiten - Verschulden der Fristversäumung

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77

    Fristgebundene Anträge - Zugang - Postschließfach - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80
    Es handelt sich bei ihr vielmehr - ebenso wie bei 5 32 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und 5 110 der Abgabenordnung 1977 - um eine neue Regelung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die - soweit sie auch materiell-rechtliche Ausschlußfristen betrifft keineswegs eine gefestigte Rechtsauffassung festschreibt, sondern einen bisher überwiegend anders beantworteten Fragenkreis neu regelt und deshalb auch erst für die Zeit nach ih- rem Inkrafttreten angewendet werden kann (Vgl BSGE 48, 12).

    Dieser Gedanke wird aber bereits hinreichend dadurch berücksichtigt, daß in der Rechtsprechung des BSG eine Ausschlußfrist nur in dem Umfang zu beachten ist, als ihre Einhaltung durch den Sinn der betreffenden Regelung gedeckt ist (vgl BSGE 14, 246, 250), und daß ferner eine Berufung auf die Ausschlußfrist ausgeschlossen ist, wenn sich ergibt, daß das Interesse der Allgemeinheit oder der Verwaltung an der Einhaltung dieser Frist gering ist, auf der anderen Seite jedoch ganz erhebliche, langfristig wirksame Interessen des Bürgers auf dem Spiel stehen (vgl BSG SOZR 4100 5 72 Nr. 2; SozR 5486 Art. 4 5 2 Nr. 2; BSGE 48, 12; und BSG SozR 2200 5 1227 Nr. 25).

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80
    Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zu dieser Frage (vgl BVerfGE 44, 302, 306; 41, 323, 326; 40, 88, 91; 40, 42, 44; 38, 35, 38) bezieht sich auf Verfahrensfristen und ist überwiegend mit den Rechtsschutzgarantien des GG (Art. 19 Abs. 4 GG) begründet worden.
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80
    Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zu dieser Frage (vgl BVerfGE 44, 302, 306; 41, 323, 326; 40, 88, 91; 40, 42, 44; 38, 35, 38) bezieht sich auf Verfahrensfristen und ist überwiegend mit den Rechtsschutzgarantien des GG (Art. 19 Abs. 4 GG) begründet worden.
  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80
    Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zu dieser Frage (vgl BVerfGE 44, 302, 306; 41, 323, 326; 40, 88, 91; 40, 42, 44; 38, 35, 38) bezieht sich auf Verfahrensfristen und ist überwiegend mit den Rechtsschutzgarantien des GG (Art. 19 Abs. 4 GG) begründet worden.
  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80
    Dieser Gedanke wird aber bereits hinreichend dadurch berücksichtigt, daß in der Rechtsprechung des BSG eine Ausschlußfrist nur in dem Umfang zu beachten ist, als ihre Einhaltung durch den Sinn der betreffenden Regelung gedeckt ist (vgl BSGE 14, 246, 250), und daß ferner eine Berufung auf die Ausschlußfrist ausgeschlossen ist, wenn sich ergibt, daß das Interesse der Allgemeinheit oder der Verwaltung an der Einhaltung dieser Frist gering ist, auf der anderen Seite jedoch ganz erhebliche, langfristig wirksame Interessen des Bürgers auf dem Spiel stehen (vgl BSG SOZR 4100 5 72 Nr. 2; SozR 5486 Art. 4 5 2 Nr. 2; BSGE 48, 12; und BSG SozR 2200 5 1227 Nr. 25).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80
    Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zu dieser Frage (vgl BVerfGE 44, 302, 306; 41, 323, 326; 40, 88, 91; 40, 42, 44; 38, 35, 38) bezieht sich auf Verfahrensfristen und ist überwiegend mit den Rechtsschutzgarantien des GG (Art. 19 Abs. 4 GG) begründet worden.
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80
    Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zu dieser Frage (vgl BVerfGE 44, 302, 306; 41, 323, 326; 40, 88, 91; 40, 42, 44; 38, 35, 38) bezieht sich auf Verfahrensfristen und ist überwiegend mit den Rechtsschutzgarantien des GG (Art. 19 Abs. 4 GG) begründet worden.
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 15/78

    Verfolgte - Sonstige Voraussetzung - Nachentrichtung von Beiträgen

    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80
    Auch die Beklagte habe schon 5 48 Abs. 2 SGB 10 sinngemäß auf das lange vorher ergangene Urteil des Bundessozialgeriohts (BSG) vom 12. Oktober 1979 - 12 RK 15/78 für andere Vor-.
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe erst vor wenigen Jahren (BVerfGE 27, 297 ff, 306 ff) gezielte Maßnahmen zur Durchführung der Wiedergutmachung gefordert.
  • Drs-Bund, 18.02.1975 - BT-Drs 7/3235
    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80
    Ein Verstoß gegen Verfassungsrecht ist auch nicht darin zu erblicken, daß der Gesetzgeber des WGSVG, als er nachträglich eine Frist für die Stellung von Nachentrichtungsanträgen nach 5 10 WGSVG bestimmte (zu den Gründen vgl BT-Drucks 7/3235 S. 6 unter Nr. 7), den Antragstellern dafür nur eine kurze Zeit ließ.
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 166/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - Antrag auf Zustimmung

    Denn tragende Überlegung für das richterrechtliche Institut der Nachsichtgewährung ist, dass an einen geringfügigen Verstoß weittragende und offensichtlich unangemessene (unverhältnismäßige) Rechtsfolgen geknüpft werden oder der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt (vgl hierzu vor allem BSG Urteil vom 28.10.1981 - 12 RK 61/80, SozR 5070 § 10 Nr. 19 S 41) .
  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R

    Sonderrechtsnachfolge beim Tod des Berechtigten, Hemmung der

    Unabhängig davon, inwiefern man eine Unkenntnis des Art. 2 § 6 Abs. 2 ArVNG, die auf unzureichende Informationsmöglichkeiten am ausländischen Wohnsitz eines Versicherten zurückzuführen ist, als unverschuldetes Hindernis der Beitragszahlung anerkennen könnte (vgl dazu allgemein BSG SozR 5070 § 10 Nr. 19; BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 3), würde nach Auffassung des erkennenden Senats die in § 27 Abs. 3 SGB X geregelte und bei der Nachsichtgewährung entsprechend anwendbare Jahresfrist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen sein.
  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 28. Oktober 1981 (SozR 5070 § 10 Nr. 19) und vom 19. Juni 1986 (SozR 5428 § 4 Nr. 10) zwar einen Herstellungsanspruch wegen nicht hinreichender Aufklärung in Erwägung gezogen.
  • BSG, 08.12.1999 - B 12 RJ 5/98 R

    Keine Neueröffnung der Beitragsnachentrichtungsfrist bei Beschäftigungszeiten im

    Als sie sich wegen einer Beitragsentrichtung erstmals im Juni 1990 an einen Rentenversicherungsträger wandte, war die Antragsfrist des § 10 Abs. 1 Satz 4 WGSVG aF (31. Dezember 1975), bei der es sich um eine materielle Ausschlußfrist handelt (vgl BSG SozR 5070 § 10 Nr. 19 S 42), abgelaufen.

    § 27 SGB X ist am 1. Januar 1981 und damit erst nach Ablauf sowohl der versäumten Frist als auch nach Ablauf der Frist des § 27 Abs. 3 SGB X zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrags und Nachholung der versäumten Rechtshandlung in Kraft getreten (vgl BSG SozR 5070 § 10 Nr. 19 S 42).

    Zwar kann es geboten sein, auch außerhalb des § 27 SGB X für Ausschlußfristen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vorzusehen (BSG SozR 5070 § 10 Nr. 19 S 42).

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R

    Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen beim Anspruch eines

    Unabhängig davon, inwiefern man eine Unkenntnis des Art. 2 § 6 Abs. 2 ArVNG, die auf unzureichende Informationsmöglichkeiten am ausländischen Wohnsitz eines Versicherten zurückzuführen ist, als unverschuldetes Hindernis der Beitragszahlung anerkennen könnte (vgl dazu allgemein BSG SozR 5070 § 10 Nr. 19; BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 3), würde nach Auffassung des erkennenden Senats die in § 27 Abs. 3 SGB X geregelte und bei der Nachsichtgewährung entsprechend anwendbare Jahresfrist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen sein.
  • BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 1/00 R

    Wartezeit für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente

    Unabhängig davon, inwiefern man eine Unkenntnis des Art. 2 § 6 Abs. 2 ArVNG, die auf unzureichende Informationsmöglichkeiten am ausländischen Wohnsitz eines Versicherten zurückzuführen ist, als unverschuldetes Hindernis der Beitragszahlung anerkennen könnte (vgl dazu allgemein BSG SozR 5070 § 10 Nr. 19; BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 3), würde nach Auffassung des erkennenden Senats die in § 27 Abs. 3 SGB X geregelte und bei der Nachsichtgewährung entsprechend anwendbare Jahresfrist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen sein.
  • SG Trier, 24.04.2013 - S 5 KR 77/12

    Krankenversicherung - Krankengeld - ärztliche Arbeitsunfähigkeitsfeststellung -

    Tragende Überlegung dieses - letztlich auf dem Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB) fußenden Rechtsgrundsatzes ist, dass an einen - wie hier - geringfügigen Verstoß gegen Pflichten oder Obliegenheiten des Versicherten nicht einfach weittragende und offensichtlich unangemessene (unverhältnismäßige) Rechtsfolgen geknüpft werden können oder der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt (BSG SozR 5070 § 10 Nr. 19).
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88

    Befreiung von der (rückwirkend festgestellten) Krankenversicherungspflicht nach

    Zudem müßte der Kläger an der Versäumung der Frist schuldlos sein (vgl. BSG SozR 5070 § 10 Nr. 19, wo die Nachsichtgewährung bei einem Verfolgten davon abhängig gemacht wurde, daß die Verspätung auf die unzureichenden Informationsmöglichkeiten an seinem ausländischen Wohnsitz zurückzuführen ist und ihn selbst an der Fristversäumung kein Verschulden trifft).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 7/82

    Teilzahlungsfrist - Ausschlußfrist - Nachsichtgewährung - Überschreitung der

    Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - (SGB wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 28. Oktober 1981 - 12 RK 67/79 und 12 RK 61/80 -), auf Tatbestände, die vor seinem Inkrafttreten (1. Januar 1981) liegen, nicht anzuwenden (vgl dazu Plagemann, NJW 83, 2172, hier II 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2017 - L 4 KR 246/15
    Das BSG hatte hier entschieden, dass die Verletzung der Informationspflicht durchaus einen Herstellungsanspruch begründen könne (BSG, Urt. v. 19.06.1986, Az: 12 Rk 10/86, Rn. 18, zit. nach juris; SozR 5428 § 4 Nr. 10, Rn. 18; ähnl BSG SozR 5070 § 10 Nr. 19 aE; s ferner dazu Gagel, Komm zum AFG, vor § 142 Anm 18 ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 13 AS 3152/13
  • BSG, 28.04.1982 - 12 RK 77/80
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