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   BSG, 26.03.1996 - 12 RK 8/94   

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BSG, 26.03.1996 - 12 RK 8/94 (https://dejure.org/1996,33852)
BSG, Entscheidung vom 26.03.1996 - 12 RK 8/94 (https://dejure.org/1996,33852)
BSG, Entscheidung vom 26. März 1996 - 12 RK 8/94 (https://dejure.org/1996,33852)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 11/89

    Beitragshöhe nichtversicherungspflichtiger Mitglieder von Ersatzkassen

    Auszug aus BSG, 26.03.1996 - 12 RK 8/94
    Die Beklagte war auch befugt, bei fehlendem Nachweis der Gesamtbezüge eine Einstufung in die höchste Versicherungsklasse vorzunehmen (vgl Urteil vom 21. Juni 1990, SozR 3-5428 § 4 Nr. 1).

    Der Senat hat schon in mehreren Entscheidungen die VB der Beklagten und vergleichbaren Satzungsregelungen insoweit für rechtmäßig befunden (vgl BSG SozR 3-5428 § 4 Nr. 1, SozR 3-2500 § 240 Nrn 1 und 15; BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3).

    Auch dies hat der Senat bereits entschieden (vgl BSG SozR 3-5428 § 4 Nr. 1).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 26.03.1996 - 12 RK 8/94
    Auch unter Beachtung der Entscheidungsgründe im Urteil des BVerfG vom 17. November 1992 (BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3) ist keine andere Beurteilung der VB der Beklagten geboten.

    Sie benachteiligten daher in verfassungswidriger Weise nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten gegenüber den Vergleichsgruppen (vgl BVerfGE 87, 234, 262 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3 S 34/35).

  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 16/89

    Zulässigkeit der Satzungsbestimmungen zur Bemessung der Beiträge freiwilliger

    Auszug aus BSG, 26.03.1996 - 12 RK 8/94
    Die Befugnis der Krankenkassen, bei freiwillig Versicherten beide Einkommensarten zu berücksichtigen, hat der Senat aber auch für die sog RVO-Kassen bejaht (vgl BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3).

    Der Senat hat schon in mehreren Entscheidungen die VB der Beklagten und vergleichbaren Satzungsregelungen insoweit für rechtmäßig befunden (vgl BSG SozR 3-5428 § 4 Nr. 1, SozR 3-2500 § 240 Nrn 1 und 15; BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

    Auszug aus BSG, 26.03.1996 - 12 RK 8/94
    In der mündlichen Verhandlung ist außerdem auf das Urteil des EuGH vom selben Tage (NJW 1996, 446) hingewiesen worden.

    Der EuGH hat dazu jedoch in zwei Urteilen vom 14. Dezember 1995 (Rechtssachen C-317/93 und C-444/93 = NJW 1996, 445 und 446) entschieden, daß die deutschen Vorschriften über die Versicherungs- bzw Beitragsfreiheit in der Kranken-, Renten und Arbeitslosenversicherung bei geringfügigen Beschäftigungen durch hinreichende sozialpolitische Ziele des Gesetzgebers gerechtfertigt sind und nicht gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung wegen des Geschlechts in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 79/7/EWG verstoßen, auch wenn erheblich mehr Frauen als Männer geringfügig beschäftigt sind.

  • EuGH, 14.12.1995 - C-317/93

    Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover

    Auszug aus BSG, 26.03.1996 - 12 RK 8/94
    Den Beteiligten ist eine Abschrift des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C 317/93 (= NJW 1996, 445) übersandt worden.

    Der EuGH hat dazu jedoch in zwei Urteilen vom 14. Dezember 1995 (Rechtssachen C-317/93 und C-444/93 = NJW 1996, 445 und 446) entschieden, daß die deutschen Vorschriften über die Versicherungs- bzw Beitragsfreiheit in der Kranken-, Renten und Arbeitslosenversicherung bei geringfügigen Beschäftigungen durch hinreichende sozialpolitische Ziele des Gesetzgebers gerechtfertigt sind und nicht gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung wegen des Geschlechts in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 79/7/EWG verstoßen, auch wenn erheblich mehr Frauen als Männer geringfügig beschäftigt sind.

  • BSG, 24.06.1985 - GS 1/84

    Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer

    Auszug aus BSG, 26.03.1996 - 12 RK 8/94
    Die Beklagte hat mit dieser Änderung der VB die Grundsätze beachtet, die der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Beschluß vom 24. Juni 1985 (BSGE 58, 183 = SozR 2200 § 180 Nr. 27) für die Beitragserhebung von den freiwilligen Mitgliedern der Allgemeinen Ortskrankenkassen, der Betriebs- und Innungskrankenkassen (Pflicht- oder RVO-Kassen) nach § 180 Abs. 4 RVO aufgestellt hat.

    Dieser sah vor, daß die Beklagte der Klägerin nach Satzungsänderung unter Beachtung des oa Beschlusses des Großen Senats des BSG vom 24. Juni 1985 (BSGE 58, 183 = SozR 2200 § 180 Nr. 27) einen neuen rechtsbehelfsfähigen Beitragsbescheid erteilte.

  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 5/95

    Krankenversicherung - Ehegatteneinkommen - Geringfügige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 26.03.1996 - 12 RK 8/94
    Dies hat der Senat im Urteil vom 26. März 1995 (12 RK 5/95, zur Veröffentlichung bestimmt) dargelegt.
  • EuGH, 07.05.1991 - C-229/89

    Kommission / Belgien

    Auszug aus BSG, 26.03.1996 - 12 RK 8/94
    Der EuGH hat das für eine vergleichbare Regelung des belgischen Rechts bereits bestätigt (Rechtssache C-229/89, Urteil vom 7. Mai 1991, EuGHE 1991 I, 2205 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 3).
  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 106/94

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 26.03.1996 - 12 RK 8/94
    Die in der Rechtsprechung geäußerten Bedenken gegen die Zulässigkeit der Vorschriften über die Versicherungsfreiheit bei geringfügigen Beschäftigungen (vgl zB Urteil des BSG vom 15. November 1995 - 7 RAr 106/94 - allerdings nur zur Beitragsfreiheit nach § 169a des Arbeitsförderungsgesetzes ) sind damit jedenfalls im vorliegenden Zusammenhang gegenstandslos.
  • BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 45/96 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Überschreitung - Jahresarbeitsentgeltgrenze -

    a) Das BSG hat die anteilige Zurechnung des Ehegatteneinkommens unter Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder bei der Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder, deren Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert ist, in ständiger Rechtsprechung gebilligt (vgl zum früheren Recht: GrS in BSGE 58, 183 = SozR 2200 § 180 Nr. 27; BSG SozR 3-5428 § 4 Nr. 1 mwN und Urteil vom 26. März 1996 - 12 RK 8/94, Die Beiträge 1996, 435; zum Recht des SGB V: BSGE 71, 244 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15; BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 26 und Beschluß vom 26. März 1996 - 12 BK 45/95; die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat die gegen die Entscheidungen vom 26. März 1996 gerichteten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2005 - L 11 KR 2183/05

    KVdR - Vorversicherungszeit als Zugangsvoraussetzung - Ausgrenzung zeitweilig

    Der erkennende Senat geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) davon aus, dass die Krankenkassen auch unter Geltung des § 240 SGB V nicht gehindert sind, Ehegatten-Einkommen anzurechnen (vgl. BSG, Urteile vom 10.05.1990 - 12 RK 62/87 -, vom 26.03.1996 - 12 RK 8/94 - und vom 24.04.2002 - B 7/1 A 1/00 R).

    Dies gilt auch, soweit bei Ehepaaren nicht auf einen hypothetischen Unterhaltsanspruch, sondern das gemeinsame Bruttoeinkommen abgestellt wird (vgl. BSG, Urteile vom 26.03.1996 - 12 RK 8/94 und 12 RK 5/95 unter Hinweis auf BSG SozR 3 - 2500 § 240 Nrn. 1 und 15 sowie BSG SozR 3 - 2200 § 180 Nr. 3).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2005 - L 11 R 21183/05

    Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR); Berechnung der

    Der erkennende Senat geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) davon aus, dass die Krankenkassen auch unter Geltung des § 240 SGB V nicht gehindert sind, Ehegatten-Einkommen anzurechnen (vgl. BSG, Urteile vom 10.05.1990 - 12 RK 62/87 -, vom 26.03.1996 - 12 RK 8/94 - und vom 24.04.2002 - B 7/1 A 1/00 R).

    Dies gilt auch, soweit bei Ehepaaren nicht auf einen hypothetischen Unterhaltsanspruch, sondern das gemeinsame Bruttoeinkommen abgestellt wird (vgl. BSG, Urteile vom 26.03.1996 - 12 RK 8/94 und 12 RK 5/95 unter Hinweis auf BSG SozR 3 - 2500 § 240 Nrn. 1 und 15 sowie BSG SozR 3 - 2200 § 180 Nr. 3).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2023 - L 5 KR 405/21
    Die Heranziehung des Ehegatteneinkommens sei durch das BSG bereits durch Urteile vom 26.03.1996 - 12 RK 8/94 und 12 RK 5/95, vom 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R und vom 15.08.2018- B 12 KR 8/17 R bestätigt worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2022 - L 5 KR 405/21
    Die Heranziehung des Ehegatteneinkommens sei durch das BSG bereits durch Urteile vom 26.03.1996 - 12 RK 8/94 und 12 RK 5/95, vom 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R und vom 15.08.2018- B 12 KR 8/17 R bestätigt worden.
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