Rechtsprechung
BSG, 29.06.1993 - 12 RK 92/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Krankenversicherung - Ehegatte - Beitragsbemessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Beitragszahlungen im Erziehungsurlaub: Große Unterschiede
Verfahrensgang
- SG Berlin, 09.08.1991 - S 72 KR 563/90
- LSG Berlin, 04.11.1992 - L 15 KR 36/91
- BSG, 29.06.1993 - 12 RK 92/92
Papierfundstellen
- NZS 1993, 500
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 24.06.1985 - GS 1/84
Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer …
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 92/92
Nach dieser Entscheidung ist es auch nach dem seit 1. Januar 1989 geltenden Recht nicht zu beanstanden, wenn die Satzung einer Krankenkasse bei verheirateten, einkommenslosen Versicherten die Beitragsbemessung nach der Hälfte des Einkommens des nicht getrennt lebenden Ehegatten vorschreibt (vgl zum früheren Recht Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 24. Juni 1985 - BSGE 58, 183 = SozR 2200 § 180 Nr. 27).Zur beitragsmindernden Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder bei der Beitragsbemessung nach der Hälfte des Ehegatteneinkommens hat der Große Senat des BSG in seinem Beschluß vom 24. Juni 1985 (BSGE 58, 183 = SozR 2200 § 180 Nr. 27) zu dem damals noch geltenden § 180 Abs. 4 der Reichsversicherungsordnung (RVO) entschieden, daß eine Krankenkasse rechtswidrig handelt, wenn sie bei Vorhandensein von nicht beitragsfrei mitversicherten Kindern den Grundlohn des freiwillig Versicherten nach der Hälfte der Brutto-Einkünfte des allein verdienenden Ehegatten bestimmt.
Der Große Senat des BSG weist in dem genannten Beschluß vom 24. Juni 1985 (BSGE 58, 183, 202 = SozR 2200 § 180 Nr. 27) darauf hin, daß für jenen Personenkreis der in seiner Höhe genau feststellbare nach § 1361 oder den §§ 1569 ff, 1578 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gezahlte Unterhalt die maßgebende Beitragsbemessungsgrundlage darstellt, während bei intakter Ehe der nicht verdienende Ehegatte gegen den anderen Ehegatten keinen konkreten, individuellen Unterhaltsanspruch hat (vgl § 1360 BGB), der als Einnahme zum Lebensunterhalt qualifiziert werden könnte (…aaO S 196) und sich daher als solcher nicht als Bemessungsgrundlage eignet.
- BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85
Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit …
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 92/92
Soweit durch die Familienversicherung und die aufgezeigten Regelungen des Familienlastenausgleichs nicht alle kinderbedingten wirtschaftlichen Belastungen beseitigt werden, liegt hierin kein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG, denn die in dieser Verfassungsnorm enthaltene Verpflichtung des Staates geht nicht so weit, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen (vgl BVerfGE 75, 348, 360 = SozR 2200 § 555a Nr. 3).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist dieser dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen konnten (BVerfGE 55, 72, 88; 68, 287, 301; 75, 348, 357).
- BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92
Verwaltungsakt - Einzugsermächtigung - Nichtgebrauch - Krankenversicherung - …
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 92/92
In seinem Urteil vom 24. November 1992 (12 RK 8/92, zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der erkennende Senat entschieden, daß durch diese gesetzliche Regelung die Beitragspflicht einer freiwillig Versicherten während des Bezugs von Erziehungsgeld nicht entfällt.
- BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82
Rechnungszinsfuß
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 92/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist dieser dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen konnten (BVerfGE 55, 72, 88; 68, 287, 301; 75, 348, 357). - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 92/92
Solchen durch Kinder entstehenden Belastungen der Familie trägt der Gesetzgeber durch allgemeine Regelungen des Familienlastenausgleichs im Kindergeldrecht und im Steuerrecht Rechnung (vgl hierzu BVerfGE 82, 60 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1), die auch der Familie der Klägerin zugute kommen. - BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92
Einkommensanrechnung - Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 92/92
Wegen dieser erheblichen Unterschiede zwischen Eheleuten in intakter oder gescheiterter oder geschiedener Ehe ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn bei intakter Ehe zur Beitragsbemessung des einkommenslosen freiwillig Versicherten - außer im Falle von unterhaltsberechtigten, nicht familienversicherten Kindern - unterstellt wird, daß diesem in etwa wirtschaftlich die Hälfte der Einnahmen des verdienenden Ehegatten zugute kommt und diese Hälfte dann zur Beitragsbemessungsgrundlage gemacht wird (vgl auch das Urteil des 14. Senats des BSG vom 10. März 1993 - 14b REg 2/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, wonach die Anrechnung des Ehegatteneinkommens auf das Erziehungsgeld ab dem 7. Lebensmonat des Kindes verfassungsgemäß ist). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 92/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist dieser dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen konnten (BVerfGE 55, 72, 88; 68, 287, 301; 75, 348, 357).
- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 21/14 R
Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - keine Gewährung …
Darüber hinaus darf zwar für familienversicherte Kinder ein beitragsmindernder Abzug vom Ehegatteneinkommen vorgenommen werden, dh eine solche Beitragsminderung ist nicht generell rechtswidrig; jedoch verpflichtet das Verfassungsrecht auch nicht zu einem solchen Abzug (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15 S 61 f;… SozR 3-2500 § 240 Nr. 36 S 182 ff;… BSGE 89, 213, 225 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 42 S 225 f) .Es hat darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber solchen durch Kinder entstehenden Belastungen der Familie durch allgemeine Regelungen des Familienlastenausgleichs im Kindergeldrecht sowie im Steuerrecht Rechnung trägt (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15 S 61, unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1) und dass deshalb eine weitergehende Entlastung im Beitragsrecht freiwillig Krankenversicherter wegen Aufwendungen für Kinder nach Art. 6 Abs. 1 GG nicht geboten ist.
Insofern wurde oben unter 4. a) auch schon darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber solchen durch Kinder entstehenden Belastungen der Familie bereits durch allgemeine Regelungen des Familienlastenausgleichs ua im Kindergeldrecht und dem Steuerrecht Rechnung trägt (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15 S 61, unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1) .
- BSG, 24.04.2002 - B 7/1 A 1/00 R
Krankenkasse - Satzung - Satzungsautonomie - freiwilliges Mitglied - …
Ob und in welchem Umfang hierbei die durch unterhaltsberechtigte Kinder bestehenden Aufwendungen im Hinblick auf Art. 6 Grundgesetz (GG) entlastend zu berücksichtigen seien, hänge nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15) davon ab, ob für diese Unterhaltsberechtigten eine beitragsfreie Familienversicherung bestehe.Der 12. Senat des BSG hat auch unter Geltung des § 240 SGB V an der Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Anrechnung von Ehegatten-Einkommen festgehalten (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15;… BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 26, S 96 f).
Auch dies hält der erkennende Senat - in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des 12. Senats (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15 und Nr. 26) - wegen der Unterhaltsberechtigung auch dieser Kinder für rechtmäßig.
In der Entscheidung BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15 hat der 12. Senat sodann entschieden, dass die Krankenkasse dementsprechend nicht verpflichtet ist, auch familienversicherte Kinder bei der Beitragsbemessung nach dem halben Ehegatten-Einkommen zu berücksichtigen und solches auch nicht nach Art. 6 GG geboten ist.
- BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 15/13 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Patchworkfamilie - …
Danach darf zwar für familienversicherte Kinder ein beitragsmindernder Abzug vom Ehegatteneinkommen vorgenommen werden, dh eine solche Beitragsminderung ist nicht generell rechtswidrig; jedoch verpflichtet das Verfassungsrecht hierzu jedenfalls nicht (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15 S 61 f;… SozR 3-2500 § 240 Nr. 36 S 182 ff;… BSGE 89, 213, 225 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 42 S 225 f) .Es hat darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber solchen durch Kinder entstehenden Belastungen der Familie durch allgemeine Regelungen des Familienlastenausgleichs im Kindergeldrecht und dem Steuerrecht Rechnung trägt (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15 S 61, unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1) und deshalb eine weitergehende Entlastung im Beitragsrecht freiwillig Krankenversicherter wegen Aufwendungen für Kinder nach Art. 6 Abs. 1 GG nicht geboten ist.
- SG Aachen, 15.12.2020 - S 14 KR 219/20 So sind etwa Bestimmungen darüber möglich und aufgetragen, welche Einnahmearten zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 1993 - 12 RK 92/92 -, SozR 3-2500 § 240 Nr. 15, SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 70, SozR 3-1100 Art. 6 Nr. 16), dass einmalige Einnahmen mit einem Zwölftel des zu erwartenden Jahresbetrages monatlich anzusetzen- (vgl. BSG…, Urteil vom 11. September 1995 - 12 RK 11/95 -, BSGE 76, 242-250, SozR 3-2500 § 240 Nr. 22, Rn. 26) und wie steuerliche Vergünstigungen zu behandeln sind (vgl. BSG…, Urteil vom 15. September 1992 - 12 RK 51/91 -, BSGE 71, 137-143, SozR 3-2500 § 240 Nr. 9, Rn. 14).
- BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R
Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Beiträge zur sozialen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist es nicht zu beanstanden, wenn die Satzung einer Krankenkasse bei solchen freiwillig Versicherten die Beitragsbemessung unter Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens vorschreibt (…vgl BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3 mwN; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15 S 59 mwN).Die Krankenkassen können etwa Bestimmungen darüber treffen, welche Einnahmearten zu berücksichtigen sind (…vgl BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15;… vgl zum früheren Recht BSGE 60, 128 = SozR 2200 § 180 Nr. 31;… BSG SozR 2200 § 180 Nr. 32), in welcher Rangfolge sie bis zum Inkrafttreten des § 238a SGB V zum 1. Januar 1993 heranzuziehen waren (…vgl BSG SozR 3-2500 § 238a Nr. 1), daß einmalige Einnahmen mit einem Zwölftel des zu erwartenden Jahresbetrages monatlich anzusetzen (…vgl BSGE 76, 242 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 22;… BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 23) und wie steuerliche Vergünstigungen zu behandeln sind (…vgl BSGE 71, 137, 140 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9 S 30/31).
- BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 45/96 R
Freiwillige Krankenversicherung - Überschreitung - Jahresarbeitsentgeltgrenze - …
a) Das BSG hat die anteilige Zurechnung des Ehegatteneinkommens unter Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder bei der Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder, deren Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert ist, in ständiger Rechtsprechung gebilligt (…vgl zum früheren Recht: GrS in BSGE 58, 183 = SozR 2200 § 180 Nr. 27;… BSG SozR 3-5428 § 4 Nr. 1 mwN und Urteil vom 26. März 1996 - 12 RK 8/94, Die Beiträge 1996, 435;… zum Recht des SGB V: BSGE 71, 244 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15;… BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 26 und Beschluß vom 26. März 1996 - 12 BK 45/95; die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat die gegen die Entscheidungen vom 26. März 1996 gerichteten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen).Der Senat hat zum früheren und geltenden Recht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Beitragspflicht wegen des Bezuges von Erzg nicht allgemein entfällt (…BSG SozR 3-2200 § 383 Nr. 1;… BSGE 71, 244 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2;… BSG SozR 3- 2500 § 224 Nrn 3 und 4; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15;… vgl auch BSGE 74, 282, 283 = SozR 3-2500 § 192 Nr. 2 S 3).
Der Senat hat dementsprechend bei einer freiwillig versicherten Beamtin, deren Beiträge bisher auf ihren eigenen Einnahmen beruhten, die anteilige Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der Beitragsbemessung während des Erziehungsurlaubs gebilligt (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15).
- BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 36/00 R
Beitragspflichtige Einnahmen eines freiwillig krankenversicherten …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist es nicht zu beanstanden, wenn die Satzung einer Krankenkasse bei solchen freiwillig Versicherten die Beitragsbemessung unter Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens vorschreibt (…vgl BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3 mwN; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15 S 59 mwN).Die Krankenkassen können etwa Bestimmungen darüber treffen, welche Einnahmearten zu berücksichtigen sind (…vgl BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15;… vgl zum früheren Recht BSGE 60, 128 = SozR 2200 § 180 Nr. 31;… BSG SozR 2200 § 180 Nr. 32), in welcher Rangfolge sie bis zum Inkrafttreten des § 238a SGB V zum 1. Januar 1993 heranzuziehen waren (…vgl BSG SozR 3-2500 § 238a Nr. 1), daß einmalige Einnahmen mit einem Zwölftel des zu erwartenden Jahresbetrages monatlich anzusetzen (…vgl BSGE 76, 242 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 22;… BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 23) und wie steuerliche Vergünstigungen zu behandeln sind (…vgl BSGE 71, 137, 140 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9 S 30/31).
- LSG Baden-Württemberg, 24.08.2004 - L 11 KR 899/04
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - …
Das BSG weise zu Recht daraufhin, dass die Satzung der Beklagten bei der Anrechnung von Ehegatteneinkommen zwar Abzüge für unterhaltsbedürftige Kinder auch dann vorsehen "dürfe", wenn für diese Kinder eine beitragsfreie Familienversicherung bestehe, hierzu sei die Beklagte aber bei familienversicherten Kindern gerade nicht verpflichtet (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15).Zu einer weitergehenden krankenversicherungsrechtlichen Entlastung Versicherter wegen Aufwendungen für Kinder ist die Beklagte nach Art. 6 Abs. 1 GG nicht verpflichtet, auch ergibt sich keine Verpflichtung zu einer weitergehenden Satzungsregelung aus Art. 6 Abs. 4 GG - Schutz der Mutter - (vgl. BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15).
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BSG vom 24.04.2002 -B 7/1 1/00 R- in SozR 3-2500 § 240 Nr. 42, vielmehr macht darin das BSG deutlich, dass die Satzung der Krankenkasse bei der Anrechnung von Ehegatteneinkommen zwar Abzüge für unterhaltsbedürftige Kinder auch dann vorsehen "darf", wenn für diese Kinder eine beitragsfreie Familienversicherung besteht; das BSG stimmt insoweit aber mit der bisherigen Rechtsprechung des 12. Senats überein, wonach die Beklagte aus § 240 SGB V nicht verpflichtet ist, für beitragsfreie familienversicherte Kinder überhaupt einen Freibetrag vom Ehegatteneinkommen in Abzug zu bringen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15).
- BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R
Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Witwenabfindung - …
Die KKn können etwa Bestimmungen darüber treffen, welche Einnahmearten zu berücksichtigen sind (…vgl BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15;… vgl zum früheren Recht BSGE 60, 128 = SozR 2200 § 180 Nr. 31;… BSG SozR 2200 § 180 Nr. 32), in welcher Rangfolge sie bis zum Inkrafttreten des § 238a SGB V zum 1.1.1993 heranzuziehen waren (…vgl BSG SozR 3-2500 § 238a Nr. 1), dass einmalige Einnahmen mit einem Zwölftel des zu erwartenden Jahresbetrages monatlich anzusetzen (…vgl BSGE 76, 242 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 22;… BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 23) und wie steuerliche Vergünstigungen zu behandeln sind (…vgl BSGE 71, 137, 140 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9 S 30/31). - LSG Hessen, 09.02.2017 - L 1 KR 465/16
Krankenversicherung
"dh eine solche Beitragsminderung ist nicht generell rechtswidrig; jedoch verpflichtet das Verfassungsrecht hierzu jedenfalls nicht (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15 S 61 f;… SozR 3-2500 § 240 Nr. 36 S 182 ff;… BSGE 89, 213, 225 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 42 S 225 f).Es hat darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber solchen durch Kinder entstehenden Belastungen der Familie durch allgemeine Regelungen des Familienlastenausgleichs im Kindergeldrecht und dem Steuerrecht Rechnung trägt (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15 S 61, unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1) und deshalb eine weitergehende Entlastung im Beitragsrecht freiwillig Krankenversicherter wegen Aufwendungen für Kinder nach Art. 6 Abs. 1 GG nicht geboten ist" (BSG, Urteil vom 28. Mai 2015, B 12 KR 15/13 R).
- LSG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - L 11 KR 1553/11
- BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 35/00 R
Krankenversicherung - Ausschluß der Familienversicherung - Beitragsbemessung - …
- SG Duisburg, 16.02.2017 - S 50 KR 941/15
Zahlung von höheren Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung; Heranziehung …
- LSG Sachsen, 04.02.2009 - L 1 KR 132/07
Heranziehung des von einem Arbeitgeber gezahlten Überbrückungsgeldes zur …
- LSG Baden-Württemberg, 23.05.2003 - L 4 KR 3904/02
Anspruch auf Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS); …
- LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 11 KR 3793/08
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2004 - L 16 B 39/04
Krankenversicherung
- BSG, 07.02.2008 - B 12 KR 16/07 B
- BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 90/97 B
Bemessung der Beiträge zur freiwilligen Versicherung bei Unterhaltsverzicht
- SG Köln, 09.03.2012 - S 29 KR 152/11
Krankenversicherung
- LSG Bayern, 11.07.2002 - L 4 KR 97/00
Beitragseinstufung in Krankenversicherung; Heranziehung des Ehegatteneinkommens …
- SG Lübeck, 20.12.2007 - S 14 KR 466/07
Krankenversicherung - freiwillige Mitgliedschaft - keine Berücksichtigung des …
- LSG Bayern, 28.07.2003 - L 4 KR 69/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2017 - L 1 KR 72/15