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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - 12 S 106.13   

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OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - 12 S 106.13 (https://dejure.org/2013,31276)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.10.2013 - 12 S 106.13 (https://dejure.org/2013,31276)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 12 S 106.13 (https://dejure.org/2013,31276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 88 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO, § 60a Abs 2 AufenthG
    Abschiebungsschutz; Eilantrag; Antragsbegehren; Auslegung; Umdeutung; anwaltliche Vertretung; Duldung; rechtliches Abschiebungshindernis; Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des wirklichen Rechtsschutzziels durch das Gericht in Eilrechtsschutzverfahren als Grundlage seiner Sachprüfung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 88, VwGO § 123 Abs. 1, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1, GG Art. 6
    Inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, Reisefähigkeit, fachärztliche Stellungnahme, Stellungnahme, Arzt, Abschiebung, Schutzwirkung, aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung, anwaltliche Vertretung, Rechtsanwalt, Rechtsschutzziel, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des wirklichen Rechtsschutzziels durch das Gericht in Eilrechtsschutzverfahren als Grundlage seiner Sachprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 444
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2004 - 11 S 2297/04

    Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Reiseunfähigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - 12 S 106.13
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen kann eine derartige unmittelbar abschiebungsbedingte Verschlechterung des Gesundheitszustands der Antragstellerin nicht allein deshalb verneint werden, weil es ihr - ebenso wie ihrem Ehemann - freistehe, freiwillig auszureisen und damit etwaigen mit der Abschiebung einhergehenden psychischen Belastungen entgegenzuwirken (vgl. zu einer im Ergebnis ausdrücklich offen gelassenen "Mitwirkungs- oder Gefahrenminderungspflicht" des ausreisepflichtigen Ausländers: VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Oktober 2004 - 11 S 2297/04 - juris Rn. 4 und Rn. 9).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - 12 S 106.13
    Ein Fall, in dem der Wesensgehalt einer nach § 88 VwGO zulässigen Auslegung überschritten wird, wenn das Gericht an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das setzt, was sie - nach Meinung des Gerichts - "wollen sollte" (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2003 - OVG 3 S 22.02 - juris Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 29. August 1989 - 8 B 9/89 - juris Rn. 2), liegt nicht vor.
  • BVerwG, 12.03.2012 - 9 B 7.12

    Verfahrensfehler; unzureichende Auslegung des Klagezieles

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - 12 S 106.13
    Zu berücksichtigen ist neben dem Klageantrag und der Klagebegründung insbesondere auch die Interessenlage des Klägers, soweit sie sich aus dem Parteivortrag und sonstigen für das Gericht und den Beklagten als Empfänger der Prozesserklärung erkennbaren Umständen ergibt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 12. März 2012 - 9 B 7/12 - juris Rn. 5; Beschluss vom 13. Januar 2012 - 9 B 56/11 - juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 2 BvR 542/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch eine unzumutbare, aus Sachgründen nicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - 12 S 106.13
    Das Festhalten an dem Wortlaut eines für unzulässig erachteten Antrages darf auch gegenüber einem anwaltlich vertretenen Antragsteller nicht zu einer mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht zu vereinbarenden unzumutbaren Erschwerung des Rechtswegs führen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 542/07 - NVwZ 2008, 417; hier zitiert nach juris Rn. 17).
  • OVG Berlin, 12.05.2003 - 3 S 22.02
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - 12 S 106.13
    Ein Fall, in dem der Wesensgehalt einer nach § 88 VwGO zulässigen Auslegung überschritten wird, wenn das Gericht an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das setzt, was sie - nach Meinung des Gerichts - "wollen sollte" (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2003 - OVG 3 S 22.02 - juris Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 29. August 1989 - 8 B 9/89 - juris Rn. 2), liegt nicht vor.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2016 - 2 M 48/16

    Anforderung von Kosten für das Widerspruchsverfahren

    § 88 VwGO steht einer sachdienlichen Auslegung und ggf. Umdeutung eines Eilantrages auch bei anwaltlicher Vertretung des Antragstellers nicht entgegen, wenn sich eindeutig erkennen lässt, dass das wahre Antragsziel von der Antragsfassung abweicht (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 29.10.2013 - OVG 12 S 106.13 -, juris, RdNr. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 4 MB 38/22

    Auslegung eines Antrages auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei einer

    Auch hier darf die Auslegung vom Antragswortlaut abweichen, wenn die Klage- bzw. Antragsbegründung, die beigefügten Bescheide oder sonstige Umstände eindeutig erkennen lassen, dass das wirkliche Rechtsschutzziel von der Antragsfassung abweicht (BVerwG, Beschl. v. 16.12.2019 - 4 BN 30.19 -, juris Rn. 5, Beschl. v. 13.01.2012 - 9 B 56.11 -, juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.03.2017 - 2 Bs 51/17 -, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 29.10.2013 - OVG 12 S 106/13 - juris Rn. 4; VG Schleswig, Beschl. v. 09.01.2019 - 1 B 137/18 -, juris Rn. 2; Peters/Kujath in: Sodan/Ziekow, NK-VwGO, 5. Aufl. 2018, VwGO § 88 Rn. 36).

    Dies gilt namentlich in Eilverfahren, in denen eine mündliche Verhandlung, in der auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken ist (§ 86 Abs. 3 VwGO), nicht stattfindet; gerade hier ist eine Auslegung zu Gunsten eines Antragstellers vorzunehmen, um den Rechtsweg nicht unzumutbar zu erschweren (OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 29.10.2013 - OVG 12 S 106/13 - juris Rn. 5; VGH München, Beschl. v. 15.11.2002 - 10 CE 02.1467 -, juris Rn. 7; so i.E. auch Puttler in: Sodan/Ziekow, 5. Aufl. 2018, § 123 Rn. 66), zumal es für den Antragsteller oft schwer zu beurteilen ist, ob der Antrag nach § 80 Abs. 5 oder der nach § 123 VwGO vom Gericht für statthaft gehalten wird (Funke-Kaiser in: Bader u.a., VwGO, 8. Aufl. 2021, § 80 Rn. 76; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2017, § 43 Rn. 887; speziell zu asylrechtlichen Folgeverfahren: BVerfG, Beschl. v. 23.10.2007 - 2 BvR 542/07 -, juris Rn. 17; OVG Weimar, Beschl. v. 16.07.1999 - 3 EO 510/99 - juris Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2022 - 9 S 1.22
    Selbst dann darf jedoch die Auslegung vom Antragswortlaut abweichen, falls erkennbar ist, dass das wirkliche Rechtsschutzbegehren von der Antragsfassung abweicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 9 B 56.11 -, NVwZ 2012, 375; BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 542.07 -, NVwZ 2008, 417; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - OVG 12 S 106.13 -, juris Rn. 5; Fertig in: Posser/Wolff, VwGO Online-Kommentar, Stand 1. Oktober 2021, § 88 VwGO Rn. 7).
  • VG Berlin, 22.01.2016 - 23 K 399.14

    Anordnung einer Abschiebung nach Bulgarien

    Der Kläger hat nicht substantiiert dargelegt, er sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen einer psychischen Erkrankung reiseunfähig (im engeren oder weiteren Sinne, vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795.14 -, juris Rn. 11; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. März 2014 - OVG 2 S 18.14 -, juris Rn. 7, vom 29. Oktober 2013 - OVG 12 S 106.13 -, juris Rn. 10, und vom 18. Januar 2013 - OVG 7 S 11.13 -, juris Rn. 12 - jeweils m.w.N.).
  • VG Halle, 13.01.2022 - 3 B 312/21
    Das Festhalten an dem Wortlaut eines für unzulässig erachteten Antrages darf auch gegenüber einem anwaltlich vertretenen Antragsteller nicht zu einer mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht zu vereinbarenden unzumutbaren Erschwerung des Rechtswegs führen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.10.2007 - 2 BvR 542/07 - NVwZ 2008, 417; hier zitiert nach juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2013 - OVG 12 S 106/13 -, BeckRS 2013, 58019, beck-online).
  • VG Berlin, 14.03.2014 - 19 L 82.14

    Anwohnerin kann Abriss des Kiehlstegs in Neukölln nicht stoppen

    Der Antrag der anwaltlich nicht vertretenen Antragstellerin war bei verständiger Würdigung dahingehend auszulegen, dass er nicht auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres "Widerspruch" gemäß § 80 Abs. 5 VwGO gerichtet war, sondern darauf, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO aufzugeben, den bevorstehenden Abriss des Kiehlstegs einstweilen zu unterlassen (vgl. zur Auslegung eines Eilrechtsschutzantrags OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - OVG 12 S 106.13 - juris).
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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2013 - 12 S 106.13   

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OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2013 - 12 S 106.13 (https://dejure.org/2013,83763)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2013 - 12 S 106.13 (https://dejure.org/2013,83763)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2013 - 12 S 106.13 (https://dejure.org/2013,83763)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 88 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO, § 60a Abs 2 AufenthG
    Abschiebungsschutz; Eilantrag; Antragsbegehren; Auslegung; Umdeutung; anwaltliche Vertretung; Duldung; rechtliches Abschiebungshindernis; Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin, 12.05.2003 - 3 S 22.02
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2013 - 12 S 106.13
    Ein Fall, in dem der Wesensgehalt einer nach § 88 VwGO zulässigen Auslegung überschritten wird, wenn das Gericht an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das setzt, was sie - nach Meinung des Gerichts - "wollen sollte" (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2003 - OVG 3 S 22.02 - juris Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 29. August 1989 - 8 B 9/89 - juris Rn. 2), liegt nicht vor.
  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2013 - 12 S 106.13
    Zu berücksichtigen ist neben dem Klageantrag und der Klagebegründung insbesondere auch die Interessenlage des Klägers, soweit sie sich aus dem Parteivortrag und sonstigen für das Gericht und den Beklagten als Empfänger der Prozesserklärung erkennbaren Umständen ergibt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 12. März 2012 - 9 B 7/12 - juris Rn. 5; Beschluss vom 13. Januar 2012 - 9 B 56/11 - juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2004 - 11 S 2297/04

    Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Reiseunfähigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2013 - 12 S 106.13
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen kann eine derartige unmittelbar abschiebungsbedingte Verschlechterung des Gesundheitszustands der Antragstellerin nicht allein deshalb verneint werden, weil es ihr - ebenso wie ihrem Ehemann - freistehe, freiwillig auszureisen und damit etwaigen mit der Abschiebung einhergehenden psychischen Belastungen entgegenzuwirken (vgl. zu einer im Ergebnis ausdrücklich offen gelassenen "Mitwirkungs- oder Gefahrenminderungspflicht" des ausreisepflichtigen Ausländers: VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Oktober 2004 - 11 S 2297/04 - juris Rn. 4 und Rn. 9).
  • BVerwG, 12.03.2012 - 9 B 7.12

    Verfahrensfehler; unzureichende Auslegung des Klagezieles

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2013 - 12 S 106.13
    Zu berücksichtigen ist neben dem Klageantrag und der Klagebegründung insbesondere auch die Interessenlage des Klägers, soweit sie sich aus dem Parteivortrag und sonstigen für das Gericht und den Beklagten als Empfänger der Prozesserklärung erkennbaren Umständen ergibt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 12. März 2012 - 9 B 7/12 - juris Rn. 5; Beschluss vom 13. Januar 2012 - 9 B 56/11 - juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2013 - 12 S 106.13
    Ein Fall, in dem der Wesensgehalt einer nach § 88 VwGO zulässigen Auslegung überschritten wird, wenn das Gericht an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das setzt, was sie - nach Meinung des Gerichts - "wollen sollte" (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2003 - OVG 3 S 22.02 - juris Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 29. August 1989 - 8 B 9/89 - juris Rn. 2), liegt nicht vor.
  • BVerfG, 23.10.2007 - 2 BvR 542/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch eine unzumutbare, aus Sachgründen nicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2013 - 12 S 106.13
    Das Festhalten an dem Wortlaut eines für unzulässig erachteten Antrages darf auch gegenüber einem anwaltlich vertretenen Antragsteller nicht zu einer mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht zu vereinbarenden unzumutbaren Erschwerung des Rechtswegs führen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 542/07 - NVwZ 2008, 417; hier zitiert nach juris Rn. 17).
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