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   LG Koblenz, 29.09.2004 - 12 S 123/04   

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https://dejure.org/2004,11609
LG Koblenz, 29.09.2004 - 12 S 123/04 (https://dejure.org/2004,11609)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29.09.2004 - 12 S 123/04 (https://dejure.org/2004,11609)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29. September 2004 - 12 S 123/04 (https://dejure.org/2004,11609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Restwertes eines durch einen Unfall beschädigten Fahrzeugs auf Grund Ermittlung des erforderlichen Aufwandes zur Wiederherstellung; Pflicht zur Ermittlung des preisgünstigsten Angebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Fiktive Abrechnung - Restwert - Schadensersatzthemen - Schadensminderung - Schadenspositionen - Totalschaden - Unfalltypen - Versicherungsthemen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Restwert: Marktforschung ist nicht nötig

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Restwert: Marktforschung ist nicht nötig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 46
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Kaiserslautern, 28.12.2005 - 1 S 106/05

    Pflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem gegnerischen

    Der Sachverständige ist deshalb gegenüber der in die Schutzwirkung des Gutachterauftrags einbezogenen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu keinen weitergehenden Erhebungen verpflichtet als gegenüber seinem Auftraggeber und muss bei der Restwertermittlung den Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet nicht berücksichtigen (OLG Köln NJW-RR 2005, 26, 27; LG Koblenz NZV 2005, 46; LG Frankfurt, Urt. v. 06. April 2005, Az.: 2-16 S 285/04, zit. nach juris; LG München DAR 2005, 287, 288: "für das Jahr 2001 jedenfalls"; LG Köln NZV 2002, 513), sondern ist im Regelfall gehalten, drei Angebote auf dem allgemeinen Markt bei den örtlichen Autohändlern einzuholen (LG Frankfurt a.a.O.; Dt. Verkehrsgerichtstag NZV 2002, 77; Höke NZV 2002, 254, 257; Riedmeyer DAR 2002, 42, 45; Steffen DAR 1997, 297, 302).

    Sie kann aber zur Durchsetzung ihrer Restwertvorstellungen den Geschädigten auf eine günstigere Verwertungsmöglichkeit durch Vorlage eines konkreten und verbindlichen Restwertangebots, das nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, verweisen (vgl. BGHZ 143, 189, 194; OLG Karlsruhe VersR 2005, 706; OLG Düsseldorf VersR 1998, 518, 519; OLG Frankfurt VersR 1992, 620; LG Koblenz NZV 2005, 46; Speer VersR 2002, 17, 22).

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