Rechtsprechung
LG Duisburg, 17.04.2014 - 12 S 153/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zum Anspruch auf Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung, Mehrwertsteuer, Überführungskosten sowie Wertminderung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruchsbegehren auf Nutzungsausfallentschädigung für einen Unfalltag; Auf Überführungskosten anfallender Mehrwertsteuerbetrag als Schaden
- ra.de
- minderwert.de
Kein Minderwert bei Veräußerung des unreparierten Kfz
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
LG Duisburg urteilt im Berufungsverfahren über die Länge der Nutzungsausfallzeit sowie über die Mehrwertsteuer der Überführungskosten bei Ersatzbeschaffung im Rahmen der Totalschadensabrechnung mit Urteil vom 17.4.2014 - 12 S 153/13 -.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Geld verschenkt? Umsatzsteuer aus den Überführungskosten
- reichenwallner.de (Kurzinformation)
Mehrwertsteuer: MwSt bei Ersatzkauf auch aus Überführungskosten
- vogel.de (Kurzinformation)
Nutzungsausfall auch für den Unfalltag - Kein merkantiler Minderwert bei unrepariert verkauftem Fahrzeug
Verfahrensgang
- AG Oberhausen, 04.10.2013 - 36 C 2101/13
- AG Oberhausen, 08.11.2013 - 36 C 2101/13
- LG Duisburg, 17.04.2014 - 12 S 153/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.01.2000 - I ZR 253/97
Tageszulassung II - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus LG Duisburg, 17.04.2014 - 12 S 153/13
Tageszulassungen erfolgen insbesondere im Absatzinteresse des Händlers, der durch die Steigerung der Abnahmemenge in den Genuss höherer Prämien kommt, die er an den Endkunden weitergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2000, Az. I ZR 253/97). - BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57
Geltendmachung des merkantilen Minderwerts
Auszug aus LG Duisburg, 17.04.2014 - 12 S 153/13
Unter einem merkantilen Minderwert ist die Minderung des Verkaufswertes zu verstehen, die trotz völliger und ordnungsmäßiger Instandsetzung des Fahrzeugs allein deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallgeschädigter Kraftfahrzeuge besteht (BGH, Urteil vom 29.04.1958, Az. VI ZR 82/57). - AG Oberhausen, 08.11.2013 - 36 C 2101/13
Keine Wertminderung bei Totalschaden
Auszug aus LG Duisburg, 17.04.2014 - 12 S 153/13
Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.11.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Oberhausen - 36 C 2101/13 - insoweit abgeändert, als die Beklagte über den bereits zugesprochenen Betrag hinaus verurteilt wird, an den Kläger weitere 155, 93 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.09.2013 zu zahlen.
- LG Freiburg, 18.03.2021 - 3 S 98/20
Herabstufung um eine Mietwagenklasse bei der Unfallschadensregulierung älterer …
Zumindest bei einem Unfall am Vormittag um 10 Uhr und der Anmietung eines Fahrzeugs erst am Folgetag wie hier hat der Geschädigte einen fühlbaren Nutzungsausfall erlitten und mit der anschließenden Anmietung auch seinen Nutzungswillen dokumentiert (…vgl. auch Geigel/Katzenstein, Haftpflichtprozess, 28. Aufl. 2020, Rn.193; LG Duisburg, Urteil vom 17.04.2014 - 12 S 153/13). - LG Schweinfurt, 22.12.2023 - 47 S 12/23 Maßgebend für den Zeitraum, in dem Nutzungsausfallentschädigung zu leisten ist, ist nicht der von einem Sachverständigen geschätzte (fiktive), sondern der durch die Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung tatsächlich verstrichene Zeitraum (…BGH NJW 2009, 1663 Rn. 8 ff.;… MüKoBGB/Oetker § 249 Rn. 81 mwN in Fn, 397), wobei der Unfalltag mitzählt (LG Duisburg BeckRS 2015, 1870), (…so auch Katzenstein in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Auflage 2020, 88 249, 250, Rn. 193).
- AG Dortmund, 21.12.2017 - 414 C 1016/17 Das von den Beklagten zitierte Urteil des Landgerichts Duisburg, Aktenzeichen 12 S 153/13 ist auf den vorliegenden Fall nicht abwendbar, da in der dortigen Konstellation ein Fall entschieden wurde, bei dem unfallbedingt ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten war, so dass das Landgericht davon ausgegangen ist, dass der von dem Sachverständigen festgestellte Restwert den Minderwert bereits berücksichtigt.