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   VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05   

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VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05 (https://dejure.org/2005,7535)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.10.2005 - 12 S 1558/05 (https://dejure.org/2005,7535)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 12 S 1558/05 (https://dejure.org/2005,7535)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einkommen; Grundsicherung; tatsächlich erbrachte Unterhaltszahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommen des Grundsicherungsberechtigten; Auslegung des Begriffs "Unterhaltsansprüche"; Entstehungsgeschichte des Grundsicherungsgesetzes; Sinn und Zweck der Privilegierung in § 2 Abs. 1 S. 3 Grundsicherungsgesetz (GSiG); Maßgeblichkeit von tatsächlich erbrachten ...

  • Judicialis

    GSiG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; GSiG § 3 Abs. 2; ; BSHG § 76

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GSiG § 2 Abs. 1 Satz 3; GSiG § 3 Abs. 2; BSHG § 76
    Sozialhilfe, Sonstiges Sozialrecht: Einkommen, Unterhaltszahlungen, Grundsicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Arnsberg, 24.06.2004 - 5 K 4677/03

    Anspruch auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen; Anrechnung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, der Anrechnung der von den Kindern der Kläger geleisteten Unterhaltszahlungen stehe § 2 Abs. 1 S. 3 GSiG, wonach Unterhaltsansprüche der Antragsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern unberücksichtigt bleiben, sofern deren jährliches Gesamteinkommen i.S.d. § 16 SGB IV unter einem Betrag von 100.000,-- EUR liegt, nicht entgegen, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BayVGH, Urteil vom 05.02.2004 - 12 BV 03.3282 -, FEVS 55, 557; VG Arnsberg, Urteil vom 24.06.2004 - 5 K 4677/03 -, NDV-RD 2004 133 = ZFSH/SGB 2004, 492; Schoch in LPK-GSiG, § 2 RdNr. 52; Klinkhammer, Die bedarfsorientierte Grundsicherung nach dem Grundsicherungsgesetz und ihre Auswirkungen auf den Unterhalt, FamRZ 2002, 997, 999; Veldtrup/Schwabe, Die bedarfsorientierte Grundsicherung - ein zusammenfassender Überblick, ZfF 2003, 265, 267; Lutter, Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt, ZFSH/SGB 2003, 131, 142; Münder, Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, NJW 2002, 3661, 3663; anderer Ansicht Kunkel, Das Grundsicherungsgesetz, ZFSH/SGB 2003, 323, 328).

    Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht - wohl in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Sozialhilferecht - erwogen, Unterhaltsbeiträge dann nicht als bedarfsminderndes Einkommen anzusehen, wenn die Zahlungen der Kinder - gleichsam als Darlehen - vorbehaltlich der Bewilligung von Grundsicherung erfolgt sein sollten, um den Lebensunterhalt der Kläger während der Antragsbearbeitungszeit sicherzustellen (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.04.2004 - 12 B 1577/03 -, FEVS 56, 82=NDV-RD 2005, 14; BayVGH, Urteil vom 05.02.2004 aaO; VG Arnsberg, Urteil vom 24.06.2004, aaO; Lutter, aaO).

  • VGH Bayern, 05.02.2004 - 12 BV 03.3282

    Vollzug des Grundsicherungsgesetzes - Kindergeld ist bei fehlendem weiteren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, der Anrechnung der von den Kindern der Kläger geleisteten Unterhaltszahlungen stehe § 2 Abs. 1 S. 3 GSiG, wonach Unterhaltsansprüche der Antragsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern unberücksichtigt bleiben, sofern deren jährliches Gesamteinkommen i.S.d. § 16 SGB IV unter einem Betrag von 100.000,-- EUR liegt, nicht entgegen, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BayVGH, Urteil vom 05.02.2004 - 12 BV 03.3282 -, FEVS 55, 557; VG Arnsberg, Urteil vom 24.06.2004 - 5 K 4677/03 -, NDV-RD 2004 133 = ZFSH/SGB 2004, 492; Schoch in LPK-GSiG, § 2 RdNr. 52; Klinkhammer, Die bedarfsorientierte Grundsicherung nach dem Grundsicherungsgesetz und ihre Auswirkungen auf den Unterhalt, FamRZ 2002, 997, 999; Veldtrup/Schwabe, Die bedarfsorientierte Grundsicherung - ein zusammenfassender Überblick, ZfF 2003, 265, 267; Lutter, Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt, ZFSH/SGB 2003, 131, 142; Münder, Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, NJW 2002, 3661, 3663; anderer Ansicht Kunkel, Das Grundsicherungsgesetz, ZFSH/SGB 2003, 323, 328).

    Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht - wohl in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Sozialhilferecht - erwogen, Unterhaltsbeiträge dann nicht als bedarfsminderndes Einkommen anzusehen, wenn die Zahlungen der Kinder - gleichsam als Darlehen - vorbehaltlich der Bewilligung von Grundsicherung erfolgt sein sollten, um den Lebensunterhalt der Kläger während der Antragsbearbeitungszeit sicherzustellen (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.04.2004 - 12 B 1577/03 -, FEVS 56, 82=NDV-RD 2005, 14; BayVGH, Urteil vom 05.02.2004 aaO; VG Arnsberg, Urteil vom 24.06.2004, aaO; Lutter, aaO).

  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i. S. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 S. 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl 2004, 838 f., vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744 f., vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 -, juris, vom 11.11.2002 - 7 AV 3.02 -, DVBl 2003, 401 f. und vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DVBl 2002, 1556 f.); sie sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris, und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl 2000, 1458 ff.), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 a.a.O.).
  • BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02

    Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i. S. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 S. 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl 2004, 838 f., vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744 f., vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 -, juris, vom 11.11.2002 - 7 AV 3.02 -, DVBl 2003, 401 f. und vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DVBl 2002, 1556 f.); sie sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris, und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl 2000, 1458 ff.), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 a.a.O.).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 5 B 10.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05
    Die Hilfe des Dritten schließt den Sozialhilfeanspruch nur dann nicht aus, wenn sich feststellen lässt, der Dritte gerade wegen des Ausbleibens rechtzeitiger Sozialhilfe anstelle des Sozialhilfeträgers geleistet hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.04.1996 - 5 B 10.96 -, juris).
  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91

    Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 23.06.1994 - 5 C 26.92 -, BVerwGE 96, 152; Urteil vom 05.05.1994 - 5 C 43.91 -, BVerwGE 96, 18; Urteil vom 02.09.1993 - 5 C 50.91 -, BVerwGE 94, 127) davon aus, dass eine den sozialhilferechtlichen Bedarf deckende Hilfe Dritter anspruchsvernichtend wirkt, wenn der Dritte die Hilfe endgültig, d.h. als "verlorenen Zuschuss" (z.B. durch Schenkung) leistet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2004 - 12 B 1577/03

    Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05
    Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht - wohl in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Sozialhilferecht - erwogen, Unterhaltsbeiträge dann nicht als bedarfsminderndes Einkommen anzusehen, wenn die Zahlungen der Kinder - gleichsam als Darlehen - vorbehaltlich der Bewilligung von Grundsicherung erfolgt sein sollten, um den Lebensunterhalt der Kläger während der Antragsbearbeitungszeit sicherzustellen (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.04.2004 - 12 B 1577/03 -, FEVS 56, 82=NDV-RD 2005, 14; BayVGH, Urteil vom 05.02.2004 aaO; VG Arnsberg, Urteil vom 24.06.2004, aaO; Lutter, aaO).
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i. S. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 S. 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl 2004, 838 f., vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744 f., vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 -, juris, vom 11.11.2002 - 7 AV 3.02 -, DVBl 2003, 401 f. und vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DVBl 2002, 1556 f.); sie sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris, und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl 2000, 1458 ff.), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 a.a.O.).
  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 23.06.1994 - 5 C 26.92 -, BVerwGE 96, 152; Urteil vom 05.05.1994 - 5 C 43.91 -, BVerwGE 96, 18; Urteil vom 02.09.1993 - 5 C 50.91 -, BVerwGE 94, 127) davon aus, dass eine den sozialhilferechtlichen Bedarf deckende Hilfe Dritter anspruchsvernichtend wirkt, wenn der Dritte die Hilfe endgültig, d.h. als "verlorenen Zuschuss" (z.B. durch Schenkung) leistet.
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i. S. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 S. 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl 2004, 838 f., vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744 f., vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 -, juris, vom 11.11.2002 - 7 AV 3.02 -, DVBl 2003, 401 f. und vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DVBl 2002, 1556 f.); sie sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris, und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl 2000, 1458 ff.), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 a.a.O.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04

    Gerichtskosten.

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Der Beklagte ist hier seinen Leistungspflichten nicht nachgekommen, und dieses Defizit haben die Eltern im Rahmen des "Wirtschaftens aus einem Topf" abgefangen; sie leisten anstelle des Beklagten, jedoch nur solange, bis dieser seinen Verpflichtungen wieder ordnungsgemäß nachkommt (vgl auch VGH Mannheim, Beschluss vom 19.10.2005, FEVS 57, 333 ff, "Darlehen", mwN zur einschlägigen Rechtsprechung des BVerwG; Schulte, ZFSH/SGB 2004, 195, 196 f: keine Leistung mit befreiender Wirkung für den Sozialhilfeträger).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

    Die Beklagte ist hier ihren Leistungspflichten nicht nachgekommen, und dieses Defizit haben die Eltern im Rahmen des "Wirtschaftens aus einem Topf" abgefangen; sie leistet anstelle der Beklagten, jedoch nur solange, bis diese ihren Verpflichtungen wieder ordnungsgemäß nachkommt (vgl auch VGH Mannheim, Beschluss vom 19.10.2005, FEVS 57, 333 ff, "Darlehen", mwN zur einschlägigen Rechtsprechung des BVerwG; Schulte, ZFSH/SGB 2004, 195, 196 f: keine Leistung mit befreiender Wirkung für den Sozialhilfeträger).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

    Die Beklagte ist hier ihren Leistungspflichten nicht nachgekommen, und dieses Defizit haben die Eltern im Rahmen des "Wirtschaftens aus einem Topf" abgefangen; sie leisten anstelle der Beklagten, jedoch nur solange, bis diese ihren Verpflichtungen wieder ordnungsgemäß nachkommt (vgl auch VGH Mannheim, Beschluss vom 19.10.2005, FEVS 57, 333 ff, "Darlehen", mwN zur einschlägigen Rechtsprechung des BVerwG; Schulte, ZFSH/SGB 2004, 195, 196 f: keine Leistung mit befreiender Wirkung für den Sozialhilfeträger).
  • VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21

    Aufenthaltsrecht: Inlandsbezogene Ausweisung

    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2005 - 12 S 1558/05 -, Rn. 11, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2006 - L 9 B 12/06

    Sozialhilfe

    Zum Einkommen des Grundsicherungsberechtigten gehören tatsächlich an ihn erbrachte Unterhaltszahlungen also auch dann, wenn das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten die Einkommensgrenze des § 43 Abs. 2 Satz 1 SGB XII unterschreitet (so auch zu § 2 Abs. 1 Satz 3 GSiG: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2005 - 12 S 1558/05 - ZfSH/SGB 2006, 114-116 und BayVGH, Urt. v. 5.2.2004 - 12 BV 03.3282 - FEVS 55, 557).
  • VG Sigmaringen, 30.09.2022 - 14 K 1208/20

    Windenergieanlage; Rotmilan; signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos;

    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2005 - 12 S 1558/05 -, juris Rn. 11).
  • VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Landratsämter in Baden-Württemberg für

    Das ist der Fall, wenn mit der Sache eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 12 S 1558/05 -, juris, Rn. 11).
  • VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20

    Rechtmäßigkeit einer sog. inlandsbezogenen Ausweisung

    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2005 - 12 S 1558/05 -, Rn. 11, Juris).
  • SG Stade, 05.01.2007 - S 19 SO 46/06

    Kostenfreie Verpflegung eines Leistungsberechtigten durch die Teilnahme an

    Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung über eine anteilige Kostentragung getroffen worden ist, ist die Gestellung von Wohnraum im Eigenheim der Eltern als tatsächliche Unterhaltsgewährung an ihre Kinder anzusehen, so dass dem Träger der Grundsicherung gegenüber kein Anspruch auf Unterkunftskosten besteht (vgl VG Braunschweig Urteil vom 20. Januar 2004 - Az. 3 A 356/03; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2005 - 12 S 1558/05, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - L 15 SO 141/06

    Anrechnung von Zuwendungen Dritter auf Leistungen der Grundsicherung im Alter

    Diese Ausnahme auch bei Leistungen nach dem GSiG anzunehmen begegnet keinen Bedenken, da es sich bei der bedarfsorientierten Grundsicherung lediglich um eine besondere Form der Sozialhilfe handelt (hiervon geht etwa auch der Verwaltungsgerichtshof [VGH] Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 12 S 1558/05 - FEVS 57, 333 aus).
  • VG Sigmaringen, 09.05.2023 - 1 K 2879/21

    Arbeitgeber, Entschädigung für Verdienstausfall, Arbeitnehmer, Erstattung von

  • VG Sigmaringen, 09.05.2023 - 1 K 2881/21

    Arbeitgeber, Entschädigung für Verdienstausfall, Arbeitnehmer, Erstattung von

  • VG Sigmaringen, 09.05.2023 - 1 K 3986/21

    Arbeitgeber, Entschädigung für Verdienstausfall, Arbeitnehmer, Erstattung von

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