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   VGH Baden-Württemberg, 27.09.2002 - 12 S 1594/02   

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https://dejure.org/2002,9047
VGH Baden-Württemberg, 27.09.2002 - 12 S 1594/02 (https://dejure.org/2002,9047)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.09.2002 - 12 S 1594/02 (https://dejure.org/2002,9047)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. September 2002 - 12 S 1594/02 (https://dejure.org/2002,9047)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohngeld: Einkommen - Erwerbsunfähigkeitsrente - Erstattungspflicht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wohngeld: Einkommen - Erwerbsunfähigkeitsrente - Erstattungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohngeldrechtlich maßgebendes Einkommen des Hilfebedürftigen; Vereinnahmung der Erwerbsunfähigkeitsrente durch einen Sozialhilfeträger im Erstattungswege; Rechtswirkungen der Erfüllungsfiktion; Tragung der Kosten der Heimunterbringung im Rahmen der Eingliederungshilfe; ...

  • Judicialis

    WoGG 2001 § 10; ; SGB X § 107; ; SGB X § 104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WoGG 2001 § 10; SGB X § 107; SGB X § 104
    Wohngeld: Erwerbsunfähigkeitsrente, Erstattungsanspruch, Sozialhilfeträger, Erfüllungsfiktion, Einkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 17.09.1999 - BT-Drs 14/1636
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2002 - 12 S 1594/02
    Dies sollte vor allem auch durch die Angleichung der Einkommensermittlungsvorschriften an die des Wohnungsbaurechts erreicht werden, die vom steuerrechtlichen Einkommensbegriff ausgehen (Stadler/Gutekunst/Forster/Wolf, WoGG, Stand: März 2002, Einleitung, S. 9; BT-Drs. 14/1636, S. 177 ff.).

    Dass auch der Neufassung des Wohngeldgesetzes im Übrigen die Erwägung zugrunde liegt, dass zu den Einkünften (nur) die Einnahmen zählen, die dem Haushalt zur Deckung des Lebensunterhalts tatsächlich zur Verfügung stehen, zeigt die amtliche Begründung, die ausdrücklich darauf abhebt, dass die Durchbrechung des Prinzips der Abhängigkeit der Einkommensermittlung vom Einkommensteuerrecht in § 10 Abs. 2 WoGG darauf beruhe, dass grundsätzlich auch steuerfreie Einnahmen, die dem Haushalt tatsächlich zur Verfügung stünden, bei der Ermittlung des Jahreseinkommens erheblich sein sollten, und weiter ausführt, im Ergebnis werde hierdurch die geltende Rechtslage fortgeführt, so dass es in der Regel nicht zu finanziellen Nachteilen für die Wohngeldempfänger kommen werde (BT-Drs. 14/1636, S. 185).

  • VG Stuttgart, 03.06.2002 - 8 K 4165/01

    Geltendmachung eines Wohngeldanspruches durch einen erstattungsberechtigten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2002 - 12 S 1594/02
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03. Juni 2002 - 8 K 4165/01 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03. Juni 2002 - 8 K 4165/01 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2002 - 12 S 1594/02
    Es besteht demnach kein Wahlrecht des erstattungsberechtigten Trägers, auf einen Erstattungsanspruch nach den §§ 102 ff. SGB X und damit auf die Erfüllungsfiktion zu verzichten und sich statt dessen nach den §§ 45, 48, 50 SGB X an den Versicherten zu halten (BSG, Urteil vom 29.04.1997, SozR 3-1300 § 107 Nr. 10; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.10.1990, BVerwGE 87, 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1989 - 11 S 320/89

    Sozialhilfeträger und Insichprozeß; Erziehungsbeitrag nach dem Modell "Mutter und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2002 - 12 S 1594/02
    Der Kläger muss sich nicht darauf verweisen lassen, den Wohngeldanspruch des Beigeladenen bzw. seinen Erstattungsanspruch gemäß § 104 Abs. 1 SGB X im Wege der Verpflichtungs- oder allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 04.10.1989 - 11 S 3849/88 - und vom 08.11.1989 - 11 S 320/89 - Beschluss vom 31.10.2000 - 11 S 1665/98 -).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86

    Freigabe von Leistungen eines anderen Leistungsträgers, die der Träger der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2002 - 12 S 1594/02
    Es besteht demnach kein Wahlrecht des erstattungsberechtigten Trägers, auf einen Erstattungsanspruch nach den §§ 102 ff. SGB X und damit auf die Erfüllungsfiktion zu verzichten und sich statt dessen nach den §§ 45, 48, 50 SGB X an den Versicherten zu halten (BSG, Urteil vom 29.04.1997, SozR 3-1300 § 107 Nr. 10; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.10.1990, BVerwGE 87, 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1989 - 11 S 3849/88

    Wohngeld - zur Antragsberechtigung für ein Kind bei Heimbetreuung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2002 - 12 S 1594/02
    Der Kläger muss sich nicht darauf verweisen lassen, den Wohngeldanspruch des Beigeladenen bzw. seinen Erstattungsanspruch gemäß § 104 Abs. 1 SGB X im Wege der Verpflichtungs- oder allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 04.10.1989 - 11 S 3849/88 - und vom 08.11.1989 - 11 S 320/89 - Beschluss vom 31.10.2000 - 11 S 1665/98 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2003 - 12 S 2547/02

    Wohngeld: Antragsberechtigung bei Heimunterbringung

    Der Kläger muss sich nicht darauf verweisen lassen, den Wohngeldanspruch des Beigeladenen bzw. seinen Erstattungsanspruch gemäß § 104 Abs. 1 SGB X im Wege der Verpflichtungs- oder allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 04.10.1989 - 11 S 3849/88 - und vom 08.11.1989 - 11 S 320/89 - Beschluss vom 31.10.2000 - 11 S 1665/98 - vgl. auch Urteil des Senats vom 27.09.2002 - 12 S 1594/02 -).
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