Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 24.02.2016 - 12 S 2/15   

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LG Düsseldorf, 24.02.2016 - 12 S 2/15 (https://dejure.org/2016,4904)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2016 - 12 S 2/15 (https://dejure.org/2016,4904)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 12 S 2/15 (https://dejure.org/2016,4904)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    Zur Beweisverteilung in Filesharing-Fällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen der Verbreitung eines Computerspiels mittels einer Filesharing-Software

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Filesharing: Beweislast bei Filesharing-Klage

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Beweis der Täterschaft beim Filesharing bei Anschlussnutzung durch mehrere Personen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Täterschaft beim Filesharing

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermutung der Alleinnutzung durch Anschlussinhaber bei Filesharing kann erschüttert werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vermutung der Alleinnutzung durch Anschlussinhaber bei Filesharing kann erschüttert werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Musikindustrie muss Tatbegehung durch Angehörige widerlegen

Besprechungen u.ä.

  • new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung)

    Sekundäre Darlegungslast bei Filesharing durch Angehörige: Großzügiger Maßstab

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2016, 884
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2016 - 12 S 2/15
    Die sekundäre Darlegungslast trägt dem Umstand Rechnung, dass der Rechteinhaber regelmäßig keine Kenntnisse über die engere häusliche Sphäre eines Internet-Anschlussinhabers hat, diesem jedoch Angaben möglich und zumutbar sind (vgl. BGH NJW 2014, 2360 - BearShare).

    Die Unklarheiten ergäben sich unter zwei Gesichtspunkten: Die Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses Dritter soll nach der Entscheidung 'Tauschbörse III' (WRP 2016, 73, Tz. 37) die tatsächliche Vermutung "ausschließen" bzw. nach der Entscheidung 'Morpheus' (NJW 2013, 1441) diese "entkräften", während es in der Entscheidung "BearShare" (GRUR 2014, 657) heißt, die Vermutung sei bei der Möglichkeit der Nutzung durch Dritte schon nicht "begründet".

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2016 - 12 S 2/15
    Allerdings trifft den in Anspruch genommenen Beklagten, will er einer Haftung entgehen, eine sekundäre Darlegungslast im Rahmen der es dem Beklagten obliegt, Umstände vorzutragen, aus denen sich die Möglichkeit der Nutzung seines Internetanschlusses durch Dritte ergibt, und in diesem Zusammenhang auch das Ergebnis von ihm durchgeführter Befragungen mitzuteilen (vgl. zuletzt BGH WRP 2016, 57 - Tauschbörse I; WRP 2016, 66 - Tauschbörse II; WRP 2016, 73 - Tauschbörse III).

    Die Unklarheiten ergäben sich unter zwei Gesichtspunkten: Die Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses Dritter soll nach der Entscheidung 'Tauschbörse III' (WRP 2016, 73, Tz. 37) die tatsächliche Vermutung "ausschließen" bzw. nach der Entscheidung 'Morpheus' (NJW 2013, 1441) diese "entkräften", während es in der Entscheidung "BearShare" (GRUR 2014, 657) heißt, die Vermutung sei bei der Möglichkeit der Nutzung durch Dritte schon nicht "begründet".

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2016 - 12 S 2/15
    Vielmehr muss hierzu die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Verlaufs feststehen (BGH NJW 1991, 230).
  • AG Düsseldorf, 14.10.2014 - 57 C 4661/13

    Filesharing: Schadensersatz von 263,12 EUR bei Musikalbum

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2016 - 12 S 2/15
    Auch liegt nicht die im zitierten Urteil vom 14.10.2014, Az. 57 C 4661/13, angesprochene Konstellation, wonach die im Prozess gehörten Mitnutzer als Alleintäter unter Ausschluss des Beklagten nicht in Betracht kommen, vor, sondern es ist vielmehr offen, ob die Nutzung des Anschlusses durch den Sohn oder einen Dritten, dem der Sohn die Nutzung ermöglichte, stattfand.
  • OLG München, 14.01.2016 - 29 U 2593/15

    Filesharing - Zur Haftung von Eltern für Urheberrechtsverletzungen, die aus der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2016 - 12 S 2/15
    Nicht ohne Zweifel bleibt hiernach, ob der Anspruchsteller die zur Anwendung der ihm günstigen Vermutung die für deren Anwendung vorauszusetzenden Tatsachen im Streitfall auch beweisen muss, einschließlich des Negativbeweises, dass keine Nutzungsmöglichkeit eines Dritten bestand (hierfür spricht die Entscheidung 'BearShare'; so auch: OLG München BeckRS 2016, 01186), oder ob es Sache des in Anspruch genommenen ist, die bereits durch die Anschlussinhaberschaft begründete Vermutung durch Beweis der Tatsache zu entkräften, dass ein Dritter Nutzungsmöglichkeit hatte (hierfür spricht die Entscheidung 'Morpheus'; so auch: LG München BeckRS 2015, 12287).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2016 - 12 S 2/15
    Die Unklarheiten ergäben sich unter zwei Gesichtspunkten: Die Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses Dritter soll nach der Entscheidung 'Tauschbörse III' (WRP 2016, 73, Tz. 37) die tatsächliche Vermutung "ausschließen" bzw. nach der Entscheidung 'Morpheus' (NJW 2013, 1441) diese "entkräften", während es in der Entscheidung "BearShare" (GRUR 2014, 657) heißt, die Vermutung sei bei der Möglichkeit der Nutzung durch Dritte schon nicht "begründet".
  • AG Düsseldorf, 09.12.2014 - 57 C 422/14

    Filesharing sekundäre Darlegungslast Beweislast tatsächliche Vermutung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2016 - 12 S 2/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 09.12.2014, Az. 57 C 422/14, wird zurückgewiesen.
  • AG Düsseldorf, 19.11.2013 - 57 C 3144/13

    Darlegungslast eines Anschlussinhabers in Filesharingfällen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2016 - 12 S 2/15
    Das Zitat aus der Entscheidung des AG Düsseldorf vom 19.11.2013, Az. 57 C 3144/13, ist mit einer Beweisvereitelung nicht befasst, sondern beschäftigt sich mit den Folgen einer fehlenden Namhaftmachung weiterer Anschlussnutzer durch den darlegungspflichtigen Beklagten.
  • LG München I, 01.07.2015 - 37 O 5394/14

    Darlegungslast in Filesharing-Fällen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2016 - 12 S 2/15
    Nicht ohne Zweifel bleibt hiernach, ob der Anspruchsteller die zur Anwendung der ihm günstigen Vermutung die für deren Anwendung vorauszusetzenden Tatsachen im Streitfall auch beweisen muss, einschließlich des Negativbeweises, dass keine Nutzungsmöglichkeit eines Dritten bestand (hierfür spricht die Entscheidung 'BearShare'; so auch: OLG München BeckRS 2016, 01186), oder ob es Sache des in Anspruch genommenen ist, die bereits durch die Anschlussinhaberschaft begründete Vermutung durch Beweis der Tatsache zu entkräften, dass ein Dritter Nutzungsmöglichkeit hatte (hierfür spricht die Entscheidung 'Morpheus'; so auch: LG München BeckRS 2015, 12287).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.02.2016 - 12 S 2/15
    Allerdings trifft den in Anspruch genommenen Beklagten, will er einer Haftung entgehen, eine sekundäre Darlegungslast im Rahmen der es dem Beklagten obliegt, Umstände vorzutragen, aus denen sich die Möglichkeit der Nutzung seines Internetanschlusses durch Dritte ergibt, und in diesem Zusammenhang auch das Ergebnis von ihm durchgeführter Befragungen mitzuteilen (vgl. zuletzt BGH WRP 2016, 57 - Tauschbörse I; WRP 2016, 66 - Tauschbörse II; WRP 2016, 73 - Tauschbörse III).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

  • LG Kassel, 21.04.2016 - 10 S 215/15
    Darlegungslast - wie ausgeführt - lediglich um eine gesteigerte Substantiierungslast aufgrund eines Informationsgefälles handelt (vgl. Prütting, in: MüKo-ZPO, 4. Aufl., § 286, Rn. 103; vgl. auch Bacher, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK-ZPO, 19. Ed., § 284 ZPO, Rn. 85), dass aber umgekehrt die tatsächliche Vermutung eine Rechtswohltat zugunsten des Anspruchstellers bildet, die ihre Rechtfertigung in der Typisierung bestimmter Lebenssachverhalte findet (LG Düsseldorf, Urteil vom 24. Februar 2016 - 12 S 2/15, Rn. 19, juris).
  • AG Düsseldorf, 09.12.2014 - 57 C 422/14
    (Anmerkung: Die Entscheidung wurde bestätigt durch LG Düsseldorf 12 S 2/15 vom 24.02.2016).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2015 - 12 S 2.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23766
OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2015 - 12 S 2.15 (https://dejure.org/2015,23766)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2015 - 12 S 2.15 (https://dejure.org/2015,23766)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2015 - 12 S 2.15 (https://dejure.org/2015,23766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO, § 14 Abs 3 VwVfG, § 28 Abs 1 VwVfG, § 45 Abs 1 Nr 3 VwVfG, § 45 Abs 2 VwVfG
    Zur Gebührenerhebung einer Gemeinde für den Aufwand von öffentlichen Einrichtungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO, § ... 146 Abs 4 VwGO, § 14 Abs 3 VwVfG, § 28 Abs 1 VwVfG, § 45 Abs 1 Nr 3 VwVfG, § 45 Abs 2 VwVfG, § 64 Abs 1 KomVerf BB, § 64 Abs 2 Nr 1 KomVerf BB, § 113 Abs 1 KomVerf BB, § 6 Abs 1 S 1 KAG BB, § 49a Abs 4 StrG BB, § 49a Abs 6 StrG BB
    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; kommunalaufsichtliche Beanstandung; Aufhebungsbeschluss; Gebührensatzung; Winterdienst; Vorteilslage; Aufwand; Gebührenerhebung; Erhebungspflicht; Verzicht; keine hinreichende Aufwandsermittlung; Anhörung; Heilung eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2014 - 12 S 13.14
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2015 - 12 S 2.15
    Da der Wortlaut des Gesetzes keine Differenzierung vorsieht, die systematischen und teleologischen Gesichtspunkte eindeutig gegen eine solche Einschränkung sprechen, bestehen hier keine Bedenken dagegen, dass bereits der Satzungsbeschluss Gegenstand der Beanstandung sein kann (vgl. dazu bereits Beschluss vom 25. Juni 2014 - OVG 12 S 13.14 - BA S. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 12 N 29.13

    Zulässigkeit der Beanstandung des Beschlusses einer Gemeindesatzung in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2015 - 12 S 2.15
    Aus der Rechtsprechung des Senats zum Beanstandungsverfahren des Hauptverwaltungsbeamten, nach der die mit Präklusionswirkung verbundene Beanstandungsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf mit der Vorlage der vollständigen, von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung unterzeichneten Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung in Lauf gesetzt wird, die Ausfertigung der Satzung innerhalb der Frist einer Beanstandung jedoch nicht entgegensteht (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Februar 2014 - OVG 12 N 29.13 - juris Rn. 5, 9), lässt sich nichts anderes ableiten.
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2015 - 12 S 2.15
    Ob ein im Gesetz enthaltener unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt oder der Verwaltung einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum einräumt, ist jeweils durch Auslegung der betreffenden gesetzlichen Regelung unter Berücksichtigung ihres materiell-rechtlichen Regelungszusammenhangs zu ermitteln (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1, juris Rn. 70 ff.; Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 - NVwZ 2010, 435, juris Rn. 54 ff.).
  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2015 - 12 S 2.15
    Ob ein im Gesetz enthaltener unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt oder der Verwaltung einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum einräumt, ist jeweils durch Auslegung der betreffenden gesetzlichen Regelung unter Berücksichtigung ihres materiell-rechtlichen Regelungszusammenhangs zu ermitteln (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1, juris Rn. 70 ff.; Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 - NVwZ 2010, 435, juris Rn. 54 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2006 - 7 S 71.05

    Zur Beteiligung an den Kosten der Schuelerbefoerderung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2015 - 12 S 2.15
    Zu der Vorgängervorschrift des § 64 Abs. 2 Nr. 1 BbgKVerf in § 75 Abs. 2 Nr. 1 GO a.F. war anerkannt, dass die unbestimmten Rechtsbegriffe "soweit vertretbar und geboten" der Gemeinde einen gerichtlich - und auch für die kommunalaufsichtliche Kontrolle - nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum eröffnen, in den im Wege der Kommunalaufsicht nur dann eingegriffen werden darf, wenn der Verzicht oder der Teilverzicht auf die Erhebung spezieller Entgelte einen sachlich nicht mehr vertretbaren Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Einnahmebeschaffung darstellt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2006 - OVG 7 S 71.05 - juris Rn.17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - 9 A 72.05

    Normenkontrolle; Straßenreinigungssatzung; Erschlossensein; Außenbereich;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2015 - 12 S 2.15
    Sie unterbreitet aber keine Argumentation, die auch nur ansatzweise zur Widerlegung der Auffassung des Verwaltungsgerichts geeignet wäre, und setzt sich mit der in der einschlägigen Rechtsprechung zur Heranziehung zu Straßen- und Winterwartungsgebühren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Oktober 2007 - OVG 9 A 72.05 - juris Rn. 31) vertretenen Auffassung nicht inhaltlich auseinander.
  • VG Cottbus, 28.10.2020 - 1 K 704/20

    Klage des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen gegen die Kommunalaufsicht

    Die Rechtsprechung geht zwar davon aus, dass das Beanstandungsverfahren nach § 55 BbgKVerf nur gegen Beschlüsse "normsetzenden Charakters" eröffnet sein soll (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. August 2015 - OVG 12 S 2.15 -, juris Rn. 11), grenzte zum Beleg dieser Auffassung jedoch einen (beanstandungsfähigen) Beschluss über den Erlass oder die Aufhebung einer Satzung gegen einen (nicht der Beanstandung unterliegenden) Beschluss über die Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und die Stellvertreter nach § 32 Abs. 1 S. 1 und 2 BbgKVerf und gegen Empfehlungen der Ausschüsse an die Gemeindevertretung nach § 43 Abs. 1 S. 2 BbgKVerf ab.

    "(...) Mit dem Begriff "Beschlüsse" sind jedenfalls alle auf eine rechtliche Wirkung gerichteten Entscheidungen der Kollegialorgane einer Gemeinde gemeint, ohne dass diese bereits Außenwirkung erlangt haben müssen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. August 2015 - OVG 12 S 2.15 - juris, Rn. 10).

  • VG Cottbus, 24.05.2018 - 1 K 839/14

    Kommunalaufsichtsrecht

    Mit dem Begriff "Beschlüsse" sind jedenfalls alle auf eine rechtliche Wirkung gerichteten Entscheidungen der Kollegialorgane einer Gemeinde gemeint, ohne dass diese bereits Außenwirkung erlangt haben müssen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. August 2015 - OVG 12 S 2.15 - juris, Rn. 10).

    31 Eine Reduzierung des Entschließungsermessens ergibt sich hier auch aus § 64 Abs. 2 BbgKVerf, so dass die Kammer offen lassen kann, in welchem Verhältnis die Regelung des § 6 Abs. 1 KAG zu § 64 Abs. 2 BbgKVerf steht, insbesondere ob diese Bestimmung das vollständige Absehen von der Erhebung einer Pflichtgebühr im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 1 KAG legitimieren könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. August 2015, a.a.O., Rn. 15 f.; VG Cottbus, Beschl. v. 29. Dezember 2014, a.a.O., BA, S. 7).

    Nicht vergleichbar hierzu sind Fälle, in denen die ersatzlose Aufhebung einer Gebührensatzung als nicht von § 64 Abs. 2 Nr. 1 BbgKVerf gedeckt angesehen wurde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. August 2015, a.a.O.; VG Cottbus, Beschl. v. 29. Dezember 2014, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 9 LA 95/15

    Äquivalenzprinzip; Außenbereichsgrundstück; Bebauungszusammenhang; Eis; Graben;

    Über die konkret erbrachten Beseitigungs- und Streumaßnahmen hinaus liegt die in Anspruch genommene gebührenpflichtige Leistung zudem in der Bereitstellung der Leistungen bei Bedarf, die den Aufwand umfasst, der erforderlich ist, um Personal und Material für Zwecke des Winterdienstes vorzuhalten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.8.2015 - OVG 12 S 2.15 - juris Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2022 - 5 S 19.21

    Gefährlicher Hund (American Staffordshire-Terrier) - Beißvorfälle - wiederholte

    Ist dies - wie im vorliegenden Fall - nicht erkennbar, erscheint die Heilung eines etwaigen Anhörungsmangels letztlich nur als Formsache, die keine Gewährung von Eilrechtsschutz rechtfertigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg. Beschluss vom 24. August 2015 - OVG 12 S 2.15 - juris Rn. 6; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorl. Rechtsschutz, 7. Auflage 2017, Rn. 956).
  • VG Cottbus, 29.03.2017 - 1 L 131/17

    Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag des Amtes Döbern-Land gegen

    Es kann auch regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Behörde - auf entsprechendes Vorbringen der Antragstellerseite im Eilverfahren und auf die gerichtliche Würdigung - im Klageverfahren rechtzeitig und gegebenenfalls auch vorsorglich reagieren wird, um einen in der Sache gebotenen Gesetzesvollzug nicht zu gefährden (so bereits Beschl. der vormals für das Kommunalrecht zuständigen 4. Kammer v. 06. Februar 2014 - VG 4 L 10/14 -, juris Rn. 7 [zu einer Beanstandung nach § 113 BbgKVerf], bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. August 2015 - OVG 12 S 2.15 -, juris Rn. 6; vgl. des Weiteren: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26. Juni 2008 - 1 S 36.08 -, juris Rn. 17; OVG Hamburg, Beschl. v. 18. Dezember 2006 - 3 Bs 218/05 -, juris Rn. 10; OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse v. 29. Oktober 2010 - 7 B 1293/10 -, juris Rn. 13 u. v. 24. Juli 2013 - 16 B 718/13 -, juris Rn. 4).
  • VG Potsdam, 26.10.2023 - 3 L 470/23
    Insoweit ist in die Interessenabwägung mit einzustellen, dass im laufenden Widerspruchsverfahren die Möglichkeit zur Nachholung der Begründung nach § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG besteht (vgl. hierzu Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl. 2022, § 45 Rn. 26) und der Fehler damit unbeachtlich wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2022 - OVG 5 S 19.21 -, EA S. 3 f.; Beschluss vom 11. August 2017 - OVG 11 S 56.17 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 24. August 2015 - OVG 12 S 2.15 -, juris Rn. 6).
  • VG Potsdam, 17.10.2022 - 3 L 627/22
    Insoweit ist in die Interessenabwägung mit einzustellen, dass im laufenden Widerspruchsverfahren die Möglichkeit zur Nachholung der Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG besteht (vgl. hierzu Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl. 2022, § 45 Rn. 26) und der Fehler damit unbeachtlich wird, sofern die Funktion der Anhörung für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht worden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2022 - OVG 5 S 19.21 -, S. 3 f. EA; Beschluss vom 11. August 2017 - OVG 11 S 56.17 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 24. August 2015 - OVG 12 S 2.15 -, juris Rn. 6).
  • VG Cottbus, 14.07.2022 - 6 K 594/18
    Im Übrigen wäre ein etwaiger Anhörungsmangel gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 lit. b. KAG i. V. m. § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO vorliegend dadurch geheilt worden, dass der Kläger im Widerspruchsverfahren Gelegenheit hatte, seine Einwendungen vorzubringen, der Beklagte diese zur Kenntnis genommen und sich im Widerspruchsbescheid vom 12. Februar 2018 mit ihnen auseinandergesetzt hat (vgl. Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 75; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2015 - OVG 12 S 2.15 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 26. Juni 2022 - 9 B 485/22 - juris, Rn. 5).
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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 23.04.2015 - 12 S 2/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10750
LG Duisburg, 23.04.2015 - 12 S 2/15 (https://dejure.org/2015,10750)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23.04.2015 - 12 S 2/15 (https://dejure.org/2015,10750)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23. April 2015 - 12 S 2/15 (https://dejure.org/2015,10750)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 09.06.2015 - B 12 KR 3/15 S
    Der Kläger hat mit einem an das BSG gerichteten Schreiben vom 29.4.2015 (Eingang 8.5.2015) "Nichtzulassungsbeschwerde" bzw "sofortige Beschwerde/Protest" eingelegt, weil eine "Verletzung des Anspruchs auf Rechtliches Gehör" vorliege, und wendet sich gegen den ihm am 21.4.2015 zugestellten Beschluss des Senats vom 13.4.2015 - B 12 S 2/15 S - sowie vorangegangene instanzgerichtliche Entscheidungen (Urteil des Bayerischen LSG vom 30.11.2010; Urteil des SG Landshut vom 16.7.2009).
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