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   VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06   

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https://dejure.org/2007,3467
VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06 (https://dejure.org/2007,3467)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.01.2007 - 12 S 2472/06 (https://dejure.org/2007,3467)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 12 S 2472/06 (https://dejure.org/2007,3467)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe auf Förderung von Kindergärten gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung eines Betriebskostenzusschusses für einen Kindergarten gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe; Klagbare subjektive Leistungsansprüche der Träger der freien Jugendhilfe gegen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe; Ausschluss des ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 4; ; SGB VIII § 9; ; SGB VIII § 69; ; SGB VIII § 74; ; SGB VIII § 79

  • ra.de
  • dijuf.de PDF

    Zum Anspruch eines Trägers der freien Jugendhilfe auf Förderung von Kindergärten

  • winheller.com PDF

    Anspruch privater Kindergärten auf finanzielle Förderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinder- und Jugendhilfe ( SGB VIII ) - Antragstellung, Bedarf Kindergartenplatz, Freie Träger der Jugendhilfe, Förderung Kindergarten, Zuschuss, Kindergartenzuschuss, Waldorfkindergarten, Haushaltsvorbehalt, Kreisumlage, Geplante Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 328 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06
    Dem freien Träger der Jugendhilfe steht auch nach Maßgabe von § 74 Abs. 1 und 2 SGB VIII (1996) ein klagbarer Anspruch auf Förderung gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu (wie Senatsurteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - für den Förderungszeitraum 2004).

    Wegen der Begründung im einzelnen verweist der Senat zunächst auf sein Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - , das den Beteiligten bekannt ist.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -), begründet § 74 Abs. 1 SGB VIII auch nicht nur eine objektivrechtliche Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der freien Jugendhilfe, sondern regelt klagbare subjektive Leistungsansprüche der Träger der freien Jugendhilfe gegen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

    Insoweit verweist der Senat vollinhaltlich auf die Erwägungen im Senatsurteil vom 18.12.2006 -12 S 2474/06 -.

    Insoweit verweist der Senat vollinhaltlich auf die Erwägungen im Senatsurteil vom 18.12.2006 -12 S 2474/06 -.

    Insoweit verweist der Senat zunächst auf sein Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -.

    Auch besteht keine Ermessensbindung des Beklagten im Sinne einer Verpflichtung zur Gleichbehandlung, weil der Beklagte keine Kindergärten im Kreisgebiet fördert, weshalb der Kläger nicht auf eine entsprechende Verwaltungspraxis des Beklagten oder einschlägige Verwaltungsvorschriften rekurrieren und eine Gleichbehandlung verlangen kann (Senatsurteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -).

    Auch insoweit verweist der Senat auf die Erwägungen, die im Senatsurteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - angestellt worden sind.

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03

    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06
    An den Antrag des freien Trägers auf Förderung nach § 74 SGB VIII sind keine strengen Anforderungen zu stellen (wie BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772).

    aa) Zunächst hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) ausdrücklich entschieden, dass der Antrag auf Förderung nach § 74 SGB VIII nicht innerhalb einer bestimmten Frist oder vor Aufstellung des Haushaltsplans des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gestellt werden muss.

    Hierbei kann nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) dahinstehen, ob diese Zuständigkeitsbestimmung durch Bundesrecht (im Hinblick auf das Urteil des BVerfG vom 18.07.1967 - BVerfGE 22, 180) verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, weil auch § 1 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der für den umstrittenen Bewilligungszeitraum maßgeblichen Fassung vom 19.04.1996 (GBl. S. 457), geändert durch Art. 6 des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 vom 16.12.1996 (GBl. S. 776) und Art. 6 der 5. AnpassungsVO vom 17.06.1997 (GBl. S. 278) die Land- und Stadtkreise - vorbehaltlich einer Aufgabenübertragung nach § 5 LKJHG - als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt.

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06
    Soweit § 74 SGB VIII mithin Leistungsansprüche von freien Trägern der Jugendhilfe begründet, können sich diese nur gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten (BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 227 ; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.06.1997 - 4 M 1219/97 - FEVS 48, 213).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97

    Träger der freien Jugendhilfe; Kindertagesstätte; Anspruch auf Förderung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06
    Soweit § 74 SGB VIII mithin Leistungsansprüche von freien Trägern der Jugendhilfe begründet, können sich diese nur gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten (BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 227 ; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.06.1997 - 4 M 1219/97 - FEVS 48, 213).
  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 3025/04

    Kindergarten; Förderung; Jugendhilfe; Zuständigkeit; Haushaltsmittel; Ermessen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06
    Soweit § 74 SGB VIII mithin Leistungsansprüche von freien Trägern der Jugendhilfe begründet, können sich diese nur gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten (BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 227 ; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.06.1997 - 4 M 1219/97 - FEVS 48, 213).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06
    Hierbei kann nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) dahinstehen, ob diese Zuständigkeitsbestimmung durch Bundesrecht (im Hinblick auf das Urteil des BVerfG vom 18.07.1967 - BVerfGE 22, 180) verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, weil auch § 1 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der für den umstrittenen Bewilligungszeitraum maßgeblichen Fassung vom 19.04.1996 (GBl. S. 457), geändert durch Art. 6 des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 vom 16.12.1996 (GBl. S. 776) und Art. 6 der 5. AnpassungsVO vom 17.06.1997 (GBl. S. 278) die Land- und Stadtkreise - vorbehaltlich einer Aufgabenübertragung nach § 5 LKJHG - als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt.
  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06
    Dort gilt der Grundsatz, dass der Jugendhilfeträger für die Kosten der von Dritten durchgeführten Maßnahme nur aufkommen muss, wenn der Hilfebedarf rechtzeitig an ihn herangetragen worden ist (BVerwG, Urteil vom 11.08.2005 - 5 C 18.04 - NVwZ 2006, 697 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2013 - 9 S 889/11

    Förderung von Leistungen der Jugendsozialarbeit; hier: Leertagezuschuss für

    Ein Anspruch auf Förderung in bestimmter Höhe kann nur ausnahmsweise bei einer Ermessensreduzierung auf Null gegeben sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.07.2009 - 5 C 25/08 -, BVerwGE 134, 206; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.01.2007 - 12 S 2472/06 -, Juris Rn. 33; OVG NRW, Urteil vom 22.03.2007 - 12 A 217/05 -, Juris Rn. 87; Sächs. OVG, Urteil vom 12.04.2006 - 5 B 328/04 -, Juris Rn. 21 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 17.05.2005 - 12 ME 93/05 -, Juris Rn. 5).

    Für den Anspruch aus § 74 SGB VIII ist dies bereits mehrfach entschieden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.01.2007 - 12 S 2472/06 -, Juris Rn. 58; OVG NRW, Urteil vom 22.03.2007 - 12 A 217/05 -, Juris Rn. 169; Beschluss vom 26.09.2003 - 12 B 1727/03 -, Juris Rn. 48; Sächs. OVG, Urteil vom 12.04.2006 - 5 B 328/04 -, Juris Rn. 27 und 36).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 7 A 10974/07

    Landkreise können zur Beteiligung an Personalkosten für Waldorfkindergarten

    Soweit sich der Beklagte auf die in quantitativer Hinsicht in seinem Gebiet vorhandene Bedarfsdeckung beruft, ist dies ersichtlich rechtsfehlerhaft; die Rechtsprechung (BVerwG, a.a.O.; vgl. auch VGH BW, Urteil vom 11. Januar 2007, 12 S 2472/06, - juris - Rn. 44) hat stets betont, dass es auch auf die qualitative Ausrichtung der Planung ankomme, insbesondere auch auf die Berücksichtigung der Nachfrage nach Angeboten spezieller Erziehungsrichtungen wie etwa der Waldorfpädagogik und dem entsprechenden Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (§ 5 Abs. 1 und 2 SGB VIII) unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Trägervielfalt (§ 4 Abs. 3 SGB VIII).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 12 S 1774/10

    Förderung von Kleinkindertagesstätten

    Er muss deshalb finanzielle Mittel in dem Umfang bereitstellen, dass die Aufgaben der Jugendhilfe dem Gesetz entsprechend erfüllt werden können (Urteil des Senats vom 11.1.2007 - 12 S 2472/06 - juris Rn. 51 m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 29.06.2007 - 9 K 2361/06

    Kindergarten; Förderungsanspruch gegenüber Jugendhilfeträger; Verjährungseinrede

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteile vom 11.01.2007 -12 S 2472/06 - und vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -), begründet § 74 Abs. 1 SGB VIII nicht nur eine objektivrechtliche Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der freien Jugendhilfe, sondern regelt klagbare subjektive Leistungsansprüche der Träger der freien Jugendhilfe gegen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 12 S 2472/06   

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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.01.2007 - 12 S 2472/06 (https://dejure.org/2007,38825)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 12 S 2472/06 (https://dejure.org/2007,38825)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klagbarer Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe auf Förderung nach § 74 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe; Vorliegen strenger Anforderungen an den Antrag des freien Trägers auf Förderung; Abwarten der ...

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