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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2008 - 12 S 27.08   

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https://dejure.org/2008,16114
OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2008 - 12 S 27.08 (https://dejure.org/2008,16114)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.05.2008 - 12 S 27.08 (https://dejure.org/2008,16114)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Mai 2008 - 12 S 27.08 (https://dejure.org/2008,16114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit zur Industrie-und Handelskammer bei Betreiben eines Gewerbes; Rechtmäßigkeit einer Zwangsmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer; Rückwirkende Geltendmachung von Beiträgen einer Kammer bei Unkenntnis beider Parteien von der Zugehörigkeit des ...

  • Judicialis

    IHKG § 2 Abs. 1; ; IHKG § 2 Abs. 2; ; EStG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IHKG § 2 Abs. 1; IHKG § 2 Abs. 2; EStG § 15

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 19.97

    Industrie- und Handelskammer; Mitgliedschaft; Beitrag; Kammerbeitrag;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2008 - 12 S 27.08
    Die Kammerzugehörigkeit ist nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift u.a. an die Veranlagung zur Gewerbesteuer geknüpft, um im Interesse einer einfachen Handhabung die entsprechende Feststellung der Steuerbehörden nutzbar zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, 243, m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2008 - 12 S 27.08
    Dafür ist nicht erforderlich, dass sich der Nutzen dieser Tätigkeit bei dem einzelnen Mitglied in einem unmittelbaren wirtschaftlichen (finanziellen) Vorteil messbar niederschlägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1998, BVerwGE 107, 169).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2009 - 2 L 252/08

    Heranziehung von Freiberuflern zu IHK-Beiträgen

    Wenn eine natürliche Person oder Gesellschaft zur Gewerbesteuer veranlagt wird, ist davon auszugehen, dass sie keinen freien Beruf, sondern ein Gewerbe ausübt und daher § 2 Abs. 2 IHKG von vornherein nicht zur Anwendung kommt ( VGH BW, Beschl. v. 17.07.1995 - 14 S 1872/94 -, [...]; OVG BBg, Beschl. v. 02.05.2008 - 12 S 27.08 -, [...]).

    Im Hinblick auf die dargestellte gewerbesteuerrechtliche Anknüpfung der Mitgliedschaft ist weder für einen über die steuerrechtliche Bedeutung hinausgehenden Begriff des freien Berufes i.S.v. § 2 Abs. 2 IHKG Raum, noch kommt es darauf an, ob der Vorschrift auch nach dem Steueränderungsgesetz von 1960 eine eigenständige Bedeutung zukommt (OVG Bbg, Beschl. v. 02.05.2008, a.a.O.).

    Es liegt vielmehr nahe, in der Regelung insoweit eine Rechtsfolgenverweisung auf § 2 Abs. 1 IHKG zu sehen, als auch nicht zur Gewerbesteuer veranlagte Freiberufler der Industrie- und Handelskammer angehören, sofern sie in das Handelsregister eingetragen sind (OVG BBg, Beschl. v. 02.05.2008, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2011 - 1 N 84.10

    Rückwirkende Erhebung von IHK-Beiträgen wegen Aufgabe der Gemeinnützigkeit;

    Ein Klärungsbedarf ergibt sich auch nicht unter den Gesichtspunkten der fehlenden Möglichkeiten der Mitwirkung und Einflussnahme sowie der Inanspruchnahme von Leistungen, denn sie berührt den Vorteil aus der Tätigkeit der Beklagten, für den die Beiträge als Gegenleistung erbracht werden, nicht durchgreifend (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1998 - 1 C 32.97 - BVerwGE 107, 169; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Mai 2008 - OVG 12 S 27.08 - juris Rn. 3; auch bereits OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Januar 1984 a.a.O., Urteilsabdruck S. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - 17 A 2617/08

    Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in der IHK (Industrie- und

    vgl. Senatsbeschluss vom 26. April 2010 - 17 A 3382/07 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 1995 - 14 S 1872/94 -, VGHBW-Ls 1995, Beilage 10, B 3-4 = juris, Rdn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Mai 2008 - 12 S 27.08 -, juris, Rdn. 2; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. November 2009 - 2 L 252/08 -, NVwZ-RR 2010, 188 (Ls.) = juris, Rdn. 10; VG Arnsberg, Urteil vom 29. März 1996 - 13 K 1161/95 -, GewArch 1996, 415 (416); Frentzel/Jäkel/Junge, Industrie- und Handelskammergesetz, 7. Auflage 2009, Rdn. 92 ff. (94).
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