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   OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09 (https://dejure.org/2009,10127)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2009 - 12 S 28.09 (https://dejure.org/2009,10127)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2009 - 12 S 28.09 (https://dejure.org/2009,10127)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebungsandrohung und zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot; Entfaltung aufenthaltsrechtlicher Vorwirkungen i.S.e. Abschiebungshindernisses; Abschiebungshindernis und Unzumutbarkeit i.S.v. § 5 Abs. 2 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    D (A), Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, einstweilige Anordnung, Antrag, Auslegung, Hinweispflicht, Schutz von Ehe und Familie, Deutschverheiratung, Vaterschaft, Schwangerschaft, Risikoschwangerschaft, illegale Einreise, Visumsverfahren, ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 123 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; AufenthG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; AufenthG § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; AufenthG § 28 Abs. 1 Satz 2; ; AufenthG § 28 Abs. 1 Satz 5; ; AufenthG § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AufenthG § 59 Abs. 3 Satz 1; ; AufenthG § 60 a; ; AufenthG § 60 a Abs. 2; ; AufenthG § 81 Abs. 3; ; AufenthG § 81 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsandrohung und zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot; Entfaltung aufenthaltsrechtlicher Vorwirkungen i.S.e. Abschiebungshindernisses; Abschiebungshindernis und Unzumutbarkeit i.S.v. § 5 Abs. 2 S. 2 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05

    Abschiebung, rechtliches Abschiebungshindernis, Risikoschwangerschaft,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09
    Dabei knüpft der vorwirkende Schutz für bereits im Bundesgebiet lebende verheiratete Ausländer an die Geburt als zeitliche Grenze für einen geordneten Familiennachzug an, weil der spezifische Betreuungsbeitrag des Vaters nicht durch die mütterliche Betreuung entbehrlich wird und für das Kindeswohl und die Entwicklung des Kindes, auf die maßgeblich abzustellen ist, grundsätzlich beide Elternteile erforderlich sind (vgl. auch OVG Sachsen, Beschlüsse vom 25. Januar 2006, NVwZ 2006, 613, und vom 15. September 2006, InfAuslR 2006, 446; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2008, NVwZ-RR 2009, 133 mit Hinweisen zur Rsp.
  • OVG Hamburg, 14.08.2008 - 4 Bs 84/08

    Abschiebung eines ausländischen Vaters eines noch nicht geborenen deutschen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09
    Dabei knüpft der vorwirkende Schutz für bereits im Bundesgebiet lebende verheiratete Ausländer an die Geburt als zeitliche Grenze für einen geordneten Familiennachzug an, weil der spezifische Betreuungsbeitrag des Vaters nicht durch die mütterliche Betreuung entbehrlich wird und für das Kindeswohl und die Entwicklung des Kindes, auf die maßgeblich abzustellen ist, grundsätzlich beide Elternteile erforderlich sind (vgl. auch OVG Sachsen, Beschlüsse vom 25. Januar 2006, NVwZ 2006, 613, und vom 15. September 2006, InfAuslR 2006, 446; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2008, NVwZ-RR 2009, 133 mit Hinweisen zur Rsp.
  • OVG Hamburg, 04.05.2001 - 4 Bs 324/00

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis ohne Durchführung eines ordnungsgemäßen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09
    Insoweit kann auch die bevorstehende Einberufung zum Wehrdienst im Heimatstaat zu einem Abschiebungshindernis oder zu einer Unzumutbarkeit im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG führen (ebenso OVG Hamburg, Beschlüsse vom 4. Mai 2001, NVwZ-RR 2002, 308 und vom 11. April 2001 - 4 Bs 374/00 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2008 - 10 ME 328/08

    Aussetzung der Abschiebung wegen der von dem Ausländer beabsichtigten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09
    des Bundesverfassungsgerichts; BayVGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 19 CE 09.213 -, juris Rn. 18; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. September 2008 - 10 ME 328/08 -, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2008, NVwZ-RR 2008, 646).
  • OVG Saarland, 24.04.2008 - 2 B 199/08

    Abschiebung trotz Heiratsabsicht des Ausländers und Schwangerschaft der deutschen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09
    des Bundesverfassungsgerichts; BayVGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 19 CE 09.213 -, juris Rn. 18; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. September 2008 - 10 ME 328/08 -, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2008, NVwZ-RR 2008, 646).
  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 19 CE 09.213

    Antrag auf Aussetzung der Abschiebung (Duldung); Beschwerde; Unzulässigkeit wegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09
    des Bundesverfassungsgerichts; BayVGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 19 CE 09.213 -, juris Rn. 18; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. September 2008 - 10 ME 328/08 -, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2008, NVwZ-RR 2008, 646).
  • OVG Hamburg, 11.04.2001 - 4 Bs 374/00
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09
    Insoweit kann auch die bevorstehende Einberufung zum Wehrdienst im Heimatstaat zu einem Abschiebungshindernis oder zu einer Unzumutbarkeit im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG führen (ebenso OVG Hamburg, Beschlüsse vom 4. Mai 2001, NVwZ-RR 2002, 308 und vom 11. April 2001 - 4 Bs 374/00 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - 18 B 2801/04

    Abschiebungsandrohung Aussetzung der Abschiebung Duldung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09
    Der bei Erlass der Abschiebungsandrohung vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Antragsteller, dessen später gestellter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3, Abs. 4 AufenthG nicht ausgelöst hat, macht in Bezug auf die Abschiebungsandrohung in der Sache lediglich Duldungsgründe im Sinne von § 60 a Abs. 2 AufenthG geltend, die kein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot darstellen und daher die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung nicht berühren, § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 6. Januar 2005, InfAuslR 2005, 146; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 59 Rn. 165; Wenger, in: Storr u.a., Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl., § 59 Rn 7).
  • OVG Sachsen, 15.09.2006 - 3 BS 189/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09
    Dabei knüpft der vorwirkende Schutz für bereits im Bundesgebiet lebende verheiratete Ausländer an die Geburt als zeitliche Grenze für einen geordneten Familiennachzug an, weil der spezifische Betreuungsbeitrag des Vaters nicht durch die mütterliche Betreuung entbehrlich wird und für das Kindeswohl und die Entwicklung des Kindes, auf die maßgeblich abzustellen ist, grundsätzlich beide Elternteile erforderlich sind (vgl. auch OVG Sachsen, Beschlüsse vom 25. Januar 2006, NVwZ 2006, 613, und vom 15. September 2006, InfAuslR 2006, 446; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2008, NVwZ-RR 2009, 133 mit Hinweisen zur Rsp.
  • OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09

    Abschiebung; Vaterschaftsanerkennung; Anfechtung

    Dabei knüpft der vorwirkende Schutz durch Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 GG deshalb an die Geburt als Grenze des für einen geordneten Familiennachzug ausreichenden Zeitraums an, weil der spezifische Betreuungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung durch die Mutter entbehrlich wird, der Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und das Kind beide Eltern braucht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005, FamRZ 2006, 187 u. v. 23.1.2006, NVwZ 2006, 682; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.3.2009 - 12 S 28.09 -, zitiert nach juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008, NVwZ-RR 2009, 133 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 17.10.2023 - 19 CE 23.1578

    Erfolglose Beschwerde wegen Nichtabänderung einer Eilentscheidung bzgl. Duldung

    Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen Kindes kommt daher auch dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird (BayVGH, B.v. 28.1.2021 - 10 CE 21.313 - juris Rn. 7, für ein ungeborenes deutsches Kind); denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. OVG LSA, B.v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 - juris Rn. 6 m.w.N; OVG Berlin-Bbg, B.v. 30.3.2009 - OVG 12 S 28.09 - juris Rn. 5; OVG Hamburg, B.v. 10.12.2009 - 3 Bs 209/09 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12

    Zulässigkeit; Eingang der Beschwerdebegründung, aus Schriftsatz (5 Seiten) und

    Die Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers ist auch hinsichtlich des ungeborenen Kindes geeignet, einen Umstand darzustellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 23. Februar 2012 - OVG 2 S 94.11 -, zit. nach juris Rn 3; v. 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 -, zit. nach juris Rn 3, und v. 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, zit. nach juris, Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • VG München, 19.05.2021 - M 24 E 21.2595

    Aussetzen einer Abschiebung wegen bevorstehender Vaterschaft und

    Insoweit ist in der Rechtsprechung hinsichtlich der Vaterschaft eines ungeborenen Kindes und dessen aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen entschieden, dass - anstelle des Bestehens einer bereits gelebten familiären Gemeinschaft - zunächst regelmäßig zu fordern ist, dass der ausländische Vater gegenüber den zuständigen Behörden seine Vaterschaft anerkannt hat und die Eltern in Verhältnissen leben, welche die gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes sicher erwarten lassen (BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 19 CE 17.2007 - juris Rn. 13; vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 3.9.2012 - OVG 11 S 40.12; B.v. 30.3.2009 - OVG 12 S 28.09; B.v. 18.11.2013 - OVG 7 S 92.13; SächsOVG, B.v. 2.10.2009 - 3 B 482/09; B.v. 25.1.2006 - 3 BS 274/05; OVG LSA, B.v. 10.12.2014 - 2 M 127/14; OVG Hamburg, B.v. 10.12.2009 - 3 Bs 209/09; B.v. 14.8.2008 - 4 Bs 84/08 - jeweils juris).

    Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen Kindes kommt daher auch dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird (BayVGH, B.v. 28.1.2021 - 10 CE 21.313 - juris Rn. 7, für ein ungeborenes deutsches Kind); denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 -, juris Rn. 6 m.w.N.;; OVG BB, B.v. 30.3.2009 - OVG 12 S 28.09 -, juris Rn. 5; OVG Hamburg, B.v. 10.12.2009 - 3 Bs 209/09 -, juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 - juris Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 8 ME 159/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung hinsichtlich des Schutzes von Ehe und Familie

    Bestehen solche besonderen Umstände hingegen nicht, ist es dem Ausländer regelmäßig zuzumuten, eine beabsichtigte Herstellung der Lebensgemeinschaft mit dem noch nicht geborenen Kind vom Heimatland aus zu betreiben (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.9.2008 - 10 ME 328/08 -, juris Rn. 11; OVG Saarland, Beschl. v. 24.4.2008 - 2 B 199/08 -, juris Rn. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.4.2008 - 2 M 84/08 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.2.2006 - 24 CE 06.265 -, juris Rn. 34 f.; weniger restriktiv Sächsisches OVG, Beschl. v. 2.10.2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 5 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.3.2009 - 12 S 28.09 -, juris Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 14.8.2008 - 4 Bs 84/08 -, juris Rn. 5 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2011 - 12 S 41.11

    Abschiebungsschutz; bevorstehende Geburt des dritten Kindes;

    Die Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers ist hinsichtlich des ungeborenen Kindes seiner deutschen Ehefrau geeignet, einen Umstand darzustellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (Beschluss des Senats vom 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, juris, Rn. 5).
  • VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19

    Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich; Abschiebungsschutz;

    Die Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers ist auch hinsichtlich des ungeborenen Kindes geeignet, einen Umstand darzustellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), Art. 1 Abs. 1 (Unantastbarkeit der Würde des Menschen) GG schützend und fördernd vor den Nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (vgl.: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23. Februar 2012 - OVG 2 S 94.11 -, Rn. 3, juris, vom 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 -, Rn. 3, juris, vom 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, Rn. 5, juris und vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 -, Rn. 23, juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 S 94.11

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Duldung; Abschiebungsschutz; bevorstehende

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist die bevorstehende Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen geeignet, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses zu begründen, wenn entweder der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitende Schutzpflicht für die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes dies gebieten, oder wenn beide Elternteile bereits in Verhältnissen leben, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung sicher erwarten lassen und eine (vorübergehende) Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerksverfahrens nicht zumutbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 6; OVG Bln-Bbg. Beschlüsse vom 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, juris Rn. 5; OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 3 Bs 209/09 -, juris Rn. 10; Bayer. VGH, Beschluss vom 28. November 2011 - 10 CE 11.2746 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 27.09.2011 - 10 CS 11.2004

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familiennachzug zu noch nicht geborenem

    Jedoch kommt bereits nach dem Wortlaut von § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG ein Familiennachzug zu einem deutschen Kind vor dessen Geburt auf der Grundlage dieser Regelung nicht in Betracht (vgl. Nds. OVG vom 15.09.2008 Az. 10 ME 328/08 RdNr. 6; OVG Berlin-Bbg vom 30.03.2009 Az. OVG 12 S 28.09 RdNr. 5; OVG Berlin-Bbg vom 24.07.2009 Az. OVG 12 S 70.09, OVG 12 M 59.09 RdNr. 3).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen

    Die vorübergehende Trennung eines ausländischen Ehemannes von seiner deutschen Ehefrau, der - wie der Antragsteller - unter Verstoß gegen Visumsvorschriften in das Bundesgebiet eingereist ist und hier geheiratet hat, ist zur Durchführung eines von der Ausländerbehörde geforderten ordnungsgemäßen Verfahrens im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz grundsätzlich nicht unzumutbar und stellt in der Regel keinen Duldungsgrund im Sinne von § 60 a Abs. 2 AufenthG dar (st. Rsp., vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2009 - 12 S 28.09 - juris Rn. 4).
  • VG München, 21.01.2021 - M 10 E 20.6771

    Erfolgloser Antrag, der Ausländerbehörde im Wege der einstweiligen Anordnung

  • VG München, 25.10.2010 - M 24 S 10.2541

    Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug nach visumfreier Einreise

  • VG Berlin, 13.02.2015 - 33 L 39.15

    Visumerteilungsanspruch aufgrund nicht rechtskräftiger Ausweisung

  • VG Berlin, 09.12.2011 - 35 L 378.11

    Aus den Vorwirkungen von Art 6 Abs. 1 GG abgeleiteter Duldungsanspruch

  • OVG Sachsen, 01.10.2010 - 3 B 275/10

    Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis,

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