Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2007 - 12 S 40.07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,76550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22
Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren
Derartige Einwendungen kann der Antragsteller in der Hauptsache durch eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO und den Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend machen, im einstweiligen Rechtsschutz besteht die hier maßgebliche Möglichkeit nach § 769 Abs. 1 ZPO, durch Erlass einer einstweiligen Anordnung die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2007 - 12 S 40/07 - juris Rn. 5). - VG Potsdam, 07.10.2010 - 3 L 372/10
Zwangsvollstreckung rückständiger Beiträge, Säumniszuschläge und Zinsen eines …
25 Erforderlich ist danach zunächst ein von dem Vorsitzenden des Vorstandes des Antragsgegners ausgestellter Bescheid zur Beitreibung rückständiger Beiträge, Säumniszuschläge und Zinsen, ein so genannter Beitreibungsbescheid (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.07.2007, Az. OVG 12 S 40.07).Zwar fehlt insoweit die nach § 9 Abs. 2 Satz 5 BbgRAVG erforderliche vorherige Festsetzung auch dieser Positionen in einem gesonderten Bescheid (vgl. Beschluss des OVG vom 16.07.2007, Az. OVG 12 S 40.07).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 12 S 85.12
Versorgungswerk der Rechtsanwälte Brandenburg; Beitrag; Säumniszuschlag; …
Sie setzt für die Beitreibung sowohl der Beiträge als auch der Säumniszuschläge und Zinsen die vorherige Festsetzung durch Bescheid voraus (vgl. bereits den Beschluss des Senats vom 16. Juli 2007 - OVG 12 S 40.07), lässt sodann aber die zeitgleiche Vollstreckung sowohl wegen der Beiträge selbst als auch wegen der Säumniszuschläge und Verzugszinsen zu.
- VG Potsdam, 15.12.2009 - 3 L 314/09
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zwangsvollstreckung aus einem Beitreibungsbescheid …
Dem steht nicht entgegen, dass es sich bei dem vorliegenden Beitreibungsbescheid um einen Verwaltungsakt handelt (zum VA-Charakter vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2007, Az. OVG 12 S 40.07) und insoweit vorrangig Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 i. V. m. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 123 Abs. 5 VwGO zu gewähren sein könnte. - OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 12 S 115.07
Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Kreiskrankenhaus Belzig GmbH
An diese Entscheidung ist der Senat nach § 17 a Abs. 5 VwGO gebunden (vgl. Beschluss vom 16. Juli 2007 - OVG 12 S 40.07 - BA S. 3 m.w.N.). - VG Potsdam, 02.11.2012 - 6 L 667/12
Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z.B. Apotheker, Architekten, Ärzte, …
In diesem kann auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO dahingehend angetragen werden, die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2007 - OVG 12 S 40.07 -).