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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2007 - 12 S 40.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2007 - 12 S 40.07 (https://dejure.org/2007,76550)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.07.2007 - 12 S 40.07 (https://dejure.org/2007,76550)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - 12 S 40.07 (https://dejure.org/2007,76550)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22

    Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

    Derartige Einwendungen kann der Antragsteller in der Hauptsache durch eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO und den Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend machen, im einstweiligen Rechtsschutz besteht die hier maßgebliche Möglichkeit nach § 769 Abs. 1 ZPO, durch Erlass einer einstweiligen Anordnung die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2007 - 12 S 40/07 - juris Rn. 5).
  • VG Potsdam, 07.10.2010 - 3 L 372/10

    Zwangsvollstreckung rückständiger Beiträge, Säumniszuschläge und Zinsen eines

    25 Erforderlich ist danach zunächst ein von dem Vorsitzenden des Vorstandes des Antragsgegners ausgestellter Bescheid zur Beitreibung rückständiger Beiträge, Säumniszuschläge und Zinsen, ein so genannter Beitreibungsbescheid (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.07.2007, Az. OVG 12 S 40.07).

    Zwar fehlt insoweit die nach § 9 Abs. 2 Satz 5 BbgRAVG erforderliche vorherige Festsetzung auch dieser Positionen in einem gesonderten Bescheid (vgl. Beschluss des OVG vom 16.07.2007, Az. OVG 12 S 40.07).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 12 S 85.12

    Versorgungswerk der Rechtsanwälte Brandenburg; Beitrag; Säumniszuschlag;

    Sie setzt für die Beitreibung sowohl der Beiträge als auch der Säumniszuschläge und Zinsen die vorherige Festsetzung durch Bescheid voraus (vgl. bereits den Beschluss des Senats vom 16. Juli 2007 - OVG 12 S 40.07), lässt sodann aber die zeitgleiche Vollstreckung sowohl wegen der Beiträge selbst als auch wegen der Säumniszuschläge und Verzugszinsen zu.
  • VG Potsdam, 15.12.2009 - 3 L 314/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zwangsvollstreckung aus einem Beitreibungsbescheid

    Dem steht nicht entgegen, dass es sich bei dem vorliegenden Beitreibungsbescheid um einen Verwaltungsakt handelt (zum VA-Charakter vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2007, Az. OVG 12 S 40.07) und insoweit vorrangig Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 i. V. m. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 123 Abs. 5 VwGO zu gewähren sein könnte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 12 S 115.07

    Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Kreiskrankenhaus Belzig GmbH

    An diese Entscheidung ist der Senat nach § 17 a Abs. 5 VwGO gebunden (vgl. Beschluss vom 16. Juli 2007 - OVG 12 S 40.07 - BA S. 3 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 02.11.2012 - 6 L 667/12

    Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z.B. Apotheker, Architekten, Ärzte,

    In diesem kann auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO dahingehend angetragen werden, die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2007 - OVG 12 S 40.07 -).
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