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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - 12 S 42.16   

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https://dejure.org/2016,20771
OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - 12 S 42.16 (https://dejure.org/2016,20771)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.07.2016 - 12 S 42.16 (https://dejure.org/2016,20771)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 12 S 42.16 (https://dejure.org/2016,20771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 1 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, § 920 Abs 2 ZPO
    Einstweilige Anordnung bei Akteneinsichtsbegehren; Verlust des Fraktionsstatus als Grund für ein Nichtabwartenkönnen des Informationsbegehrens

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 Abs 1 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 920 Abs 2 ZPO, § 1 InfFrG BE, § 7 InfFrG BE, § 14 Abs 2 InfFrG BE
    Beschwerde; Informationszugang; vorläufiger Rechtsschutz; Vorwegnahme der Hauptsache; Flüchtlingsaufnahme-Management; unentgeltlicher Beratungsvertrag; Unternehmensberatung; Geschäftsgeheimnisse; Piratenfraktion; Wahlen; Fortbestand als Fraktion fraglich; Obsiegen im ...

  • fragdenstaat.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 943
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - 12 S 42.16
    Ein Anordnungsgrund für den Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung liegt nur dann vor, wenn andernfalls schwere und unzumutbare Nachteile drohen, die nachträglich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Nur wenn der Antragstellerin nach dem derzeitigen Sachstand erkennbar ein Anspruch auf Informationszugang bezüglich der unkenntlich gemachten Teile der ihr in Kopie überlassenen Unterlagen zusteht, könnte es unzumutbar sein, sie auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen; dabei ist an die Prüfung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - 12 S 42.16
    Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache widerspricht grundsätzlich der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes und ist daher nur ausnahmsweise zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2014 - 2 BvR 2598/13 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 12 S 54.12

    Umweltinformationsrecht; Emissionshandel; Informationsanspruch; Durchsetzung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - 12 S 42.16
    Hinsichtlich der vom Eilantrag umfassten Dokumente wäre ihr im Klageverfahren geltend zu machender Anspruch auf Informationszugang endgültig erfüllt und die Hauptsache erledigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 7 VR 6.11 - juris Rn. 6; Beschluss des Senats vom 12. November 2012 - OVG 12 S 54.12 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - 12 S 42.16
    Ein Anordnungsgrund für den Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung liegt nur dann vor, wenn andernfalls schwere und unzumutbare Nachteile drohen, die nachträglich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - 12 S 42.16
    Hinsichtlich der vom Eilantrag umfassten Dokumente wäre ihr im Klageverfahren geltend zu machender Anspruch auf Informationszugang endgültig erfüllt und die Hauptsache erledigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 7 VR 6.11 - juris Rn. 6; Beschluss des Senats vom 12. November 2012 - OVG 12 S 54.12 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 12 S 13.18

    Funktion und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes; Ansprüche von

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zum vorläufigen Rechtsschutz im Informationsfreiheitsrecht (vgl. Beschlüsse vom 4. Januar 2018 - OVG 12 S 72.17, vom 19. Juli 2016 - OVG 12 S 42.16 - NVwZ-RR 2016, 943, juris Rn. 2, vom 13. Oktober 2015 - OVG 12 S 43.15 - juris 4, vom 1. April 2014 - OVG 12 S 77.13 - juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 31.10.2023 - 2 L 363.23
    Soll im Wege einstweiliger Anordnung - wie hier - das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens vorweggenommen werden, kommt eine Verpflichtung des Antragsgegners nur in Betracht, wenn ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist und ihm schwere und unzumutbare, durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht wiedergutzumachende Nachteile für den Fall drohen, dass die einstweilige Anordnung nicht erlassen wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2016 - OVG 12 S 42.16 - juris Rn. 2).
  • VG Berlin, 12.07.2021 - 2 L 193.21
    Soll im Wege einstweiliger Anordnung - wie hier - das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens vorweggenommen werden, kommt eine Verpflichtung des Antragsgegners nur in Betracht, wenn ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist und ihm schwere und unzumutbare, durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht wiedergutzumachende Nachteile für den Fall drohen, dass die einstweilige Anordnung nicht erlassen wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2016 - OVG 12 S 42.16 -, juris Rn. 2).
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