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   OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - 12 S 58.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - 12 S 58.07 (https://dejure.org/2007,11759)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.10.2007 - 12 S 58.07 (https://dejure.org/2007,11759)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - 12 S 58.07 (https://dejure.org/2007,11759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer mit gültiger Luftfahrererlaubnis für Privatflugzeugführer bei Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG); Widerruf einer Luftfahrererlaubnis mit Entfall von deren Voraussetzungen

  • Judicialis

    LuftVG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; LuftVG § 4 Abs. 3; ; LuftSiG § 7; ; LuftSiZÜV § 1 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsrecht: Luftverkehr; Luftsicherheit; Zuverlässigkeit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Luftfahrererlaubnis; Anordnung des Ruhens; Überprüfung von Luftfahrern mit gültiger Erlaubnis bei Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - 12 S 58.07
    Auch wenn das Überprüfungsverfahren nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 LuftSiG nur auf Antrag des Betroffenen und nicht von Amts wegen erfolgt, greift die aufgrund unterbliebener Antragstellung verfügte Ruhensanordnung in die allgemeine Handlungsfreiheit des Antragstellers nach Art. 2 Abs. 1 GG sowie in sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG ein (vgl. BVerfGE 101, 106, 121; 113, 29, 46).
  • VG Hamburg, 22.05.2007 - 15 K 3090/06

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - 12 S 58.07
    Die somit erforderliche tragfähige Ermächtigungsgrundlage lässt sich weder den Vorschriften des Luftsicherheitsgesetzes noch sonstigen luftrechtlichen Vorschriften mit der hierfür erforderlichen Bestimmtheit entnehmen (im Ergebnis ebenso VG Stuttgart, Urteil vom 28. März 2007 - 3 K 3209/06 -, Urteilsabdruck S. 7 f.; anderer Ansicht mit kurzer Begründung OVG Münster, Beschluss vom 27. März 2006 - 20 B 1985/05 -, zitiert nach juris, Rn. 8; vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 11 TG 2192/06 - VG Hamburg, Urteil vom 22. Mai 2007 - 15 K 3090/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - 20 B 1985/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 7

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - 12 S 58.07
    Die somit erforderliche tragfähige Ermächtigungsgrundlage lässt sich weder den Vorschriften des Luftsicherheitsgesetzes noch sonstigen luftrechtlichen Vorschriften mit der hierfür erforderlichen Bestimmtheit entnehmen (im Ergebnis ebenso VG Stuttgart, Urteil vom 28. März 2007 - 3 K 3209/06 -, Urteilsabdruck S. 7 f.; anderer Ansicht mit kurzer Begründung OVG Münster, Beschluss vom 27. März 2006 - 20 B 1985/05 -, zitiert nach juris, Rn. 8; vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 11 TG 2192/06 - VG Hamburg, Urteil vom 22. Mai 2007 - 15 K 3090/06 -).
  • VG Stuttgart, 28.03.2007 - 3 K 3209/06

    Die Aufforderung an Piloten, sich aufgrund der Antiterrorgesetze einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - 12 S 58.07
    Die somit erforderliche tragfähige Ermächtigungsgrundlage lässt sich weder den Vorschriften des Luftsicherheitsgesetzes noch sonstigen luftrechtlichen Vorschriften mit der hierfür erforderlichen Bestimmtheit entnehmen (im Ergebnis ebenso VG Stuttgart, Urteil vom 28. März 2007 - 3 K 3209/06 -, Urteilsabdruck S. 7 f.; anderer Ansicht mit kurzer Begründung OVG Münster, Beschluss vom 27. März 2006 - 20 B 1985/05 -, zitiert nach juris, Rn. 8; vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 11 TG 2192/06 - VG Hamburg, Urteil vom 22. Mai 2007 - 15 K 3090/06 -).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - 12 S 58.07
    Auch wenn das Überprüfungsverfahren nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 LuftSiG nur auf Antrag des Betroffenen und nicht von Amts wegen erfolgt, greift die aufgrund unterbliebener Antragstellung verfügte Ruhensanordnung in die allgemeine Handlungsfreiheit des Antragstellers nach Art. 2 Abs. 1 GG sowie in sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG ein (vgl. BVerfGE 101, 106, 121; 113, 29, 46).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 20.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Insbesondere hatten sie sich nicht erst, wie der Kläger in Übereinstimmung mit obergerichtlicher Rechtsprechung (VGH München a.a.O., VGH Mannheim a.a.O. und OVG Berlin, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 12 S 58.07 - juris) meint, im Falle einer Verlängerung oder Erneuerung der Lizenz einer Überprüfung zu unterziehen.
  • VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496

    Keine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestehende Privatpilotenlizenzen

    In gleicher Weise habe auch schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 1.10.2007 Az. 12 S 58.07).

    Die gegenteilige Ansicht (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg vom 1.2.2007 12 S 58.07 - juris - VGH Baden-Württemberg vom 29.7.2008 a.a.O.) verneint die Anwendbarkeit des § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Alt. 2 LuftVG in "Altfällen" wie dem des Klägers insbesondere aufgrund eines auf dem Gesetzeswortlaut beruhenden Verständnisses des § 4 Abs. 3 LuftVG, aufgrund des Fehlens einer erforderlichen Übergangsvorschrift sowie ebenfalls aufgrund systematischer Erwägungen.

    Bei der geschilderten Ausgangslage hätte daher der Gesetzgeber insbesondere aus Vertrauensschutz- und Rechtssicherheitsgesichtspunkten einen etwa dahingehenden Regelungswillen durch eine entsprechende klarstellende Übergangsvorschrift zum Ausdruck bringen müssen; dies hat er jedoch gerade nicht getan (vgl. auch VGH Baden-Württemberg vom 29.7.2008 a.a.O. RdNr. 18; OVG Berlin-Brandenburg vom 1.10.2007 a.a.O. RdNr. 7).

  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Insbesondere hatten sie sich nicht erst, wie der Kläger in Übereinstimmung mit obergerichtlicher Rechtsprechung (VGH München a.a.O., VGH Mannheim a.a.O. und OVG Berlin, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 12 S 58.07 - juris) meint, im Falle einer Verlängerung oder Erneuerung der Lizenz einer Überprüfung zu unterziehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2007 - 12 S 59.07

    Luftrecht - Zuverlässigkeit i.S.d. Luftsicherheitsgesetzes

    Zwar hat der Senat mit Beschluss vom 1. Oktober 2007 (OVG 12 S 58.07) entschieden, dass die Luftfahrtbehörde nicht von der mangelnden Zuverlässigkeit eines Privatpiloten nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LuftVG in Verbindung mit § 7 LuftSiG ausgehen darf, wenn er bei Inkrafttreten dieser Vorschriften zum 15. Januar 2005 (vgl. Art. 9 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005, BGBl. I. S. 78) bereits im Besitz einer Erlaubnis für Luftfahrer war.

    In einem solchen Fall hätte die Luftfahrtbehörde die Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Luftverkehrsgesetzes - LuftVG - in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (BGBl I S. 78) nicht erteilen oder verlängern dürfen, weil der Antragsteller zu dem Personenkreis des § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG gehört und weil mangels Überprüfung nach § 7 LuftSiG Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestanden (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - OVG 12 S 58.07 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08

    Widerruf einer vor dem 15.01.2005 erworbenen Luftfahrererlaubnis;

    Hätte der Gesetzgeber die sogenannten Altinhaber noch während der Geltungsdauer ihrer Lizenz einer anlasslosen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen wollen, wäre eine Übergangsvorschrift erforderlich gewesen, die es jedoch nicht gibt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1.10.2007 - 12 S 58.07 - in diesem Sinn auch Meyer, ZRP 2004, 203 Fn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 20 A 971/07

    Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer bei der Erteilung eines befristeten

    A.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 12 S 58.07 -, juris.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2008 - 8 B 10001/08

    Luftverkehrsrecht; Zuverlässigkeit

    Während das OVG Berlin in dem vom Antragsteller vorgelegten Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 12 S 58.07 - aus Wortlaut und Systematik des Luftsicherheitsgesetzes, insbesondere aber aus § 1 Abs. 2 Nr. 4 der auf der Grundlage von § 17 LuftSiG erlassenen Luft-sicherheits-Zuverlässigkeit-Überprüfungsverordnung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I, S. 947) folgert, dass der von § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG erfasste Personenkreis der Privatpiloten nur bei erstmaliger Erteilung oder Verlängerung der Erlaubnis nach dem 15. Januar 2005 der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG unterliegt, vertritt das VG Darmstadt die Auffassung, dass die Widerrufsermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 2. Halbs. LuftVG auch für "Alt-Erlaubnisinhaber" gelte; dies sei aus dem Fehlen einer Übergangsregelung für "Alt-Erlaubnisinhaber", aber auch aus der Systematik und dem Sinn und Zweck des Gesetzes abzuleiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2008 - 20 A 2921/07

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Neuregelung von

    A.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 12 S 58.07 -, juris.
  • VG Berlin, 06.10.2010 - 13 K 65.10

    Anordnung des Ruhens seiner Klassenberechtigung für Motorsegler und

    Der Anwendungsbereich des LuftSiG auf den Kläger ist hier auch nicht deshalb beschränkt, weil er über eine vor Inkrafttreten des LuftSiANRG erteilte Berechtigung verfügte und zweifelhaft ist, ob sich auch Alterlaubnisinhaber ohne konkreten Anlass einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG zu unterziehen haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - OVG 12 S 58.07 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2008 - 8 S 904.08 -, ZLW 2009, S. 721; Bayerischer VGH; Urteil vom 3. März 2009 - 8 BV 07.496 -, juris; a.A. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. März 2006 - 20 B 1985.05 -, juris; VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 27. Juni 2007 - 5 E 1495.06 (1), juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Berlin, 28.11.2007 - 13 A 198.07

    Luftfahrtrechtliche Unzuverlässigkeit wegen mehrfacher strafrechtlicher

    Zwar war der Antragsteller nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschluss vom 1. Oktober 2007 - OVG 12 S 58.07 -) nicht verpflichtet, einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung zu stellen, weil seine Luftfahrerlaubnis erst im Mai 2008 ablaufen wird.
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