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   VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 12 S 664/06   

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VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 12 S 664/06 (https://dejure.org/2006,9690)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2006 - 12 S 664/06 (https://dejure.org/2006,9690)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 12 S 664/06 (https://dejure.org/2006,9690)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beschwerde gegen Rechtswegverweisung; Weiterverweisung; Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss; Sozialhilferechtlicher Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten als eigenständischer, atypischer Anspruch

  • Judicialis

    GVG § 17a Abs. 2; ; GVG § 17a Abs. 4; ; SGB XII § 74; ; BSHG § 15

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg, Zuständigkeit, Verweisung, Sozialhilfe einschließlich Landesblindenhilfe: Verweisungsbeschluss, Rechtswegverweisung, Bindungswirkung, Örtliche Zuständigkeit, Übernahme von Bestattungskosten, Eigenständiger sozialhilferechtlicher Anspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2007, 33
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 12 S 664/06
    So stellt das Gesetz hinsichtlich der allgemeinen sozialhilferechtlichen Anspruchsvoraussetzungen nicht auf die Bedürftigkeit des zur Bestattung verpflichteten Anspruchsstellers ab, es verwendet vielmehr als eigenständige Leistungsvoraussetzung die Unzumutbarkeit der Kostentragung für den Verpflichteten, die insbesondere von der Nähe und Beziehung zum Verstorbenen abhängt (BVerwG, Urt. v. 29.01.2004 - 5 C 2.03 -, BVerwGE 120, 111, Urt. v. 05.06.1997 - 5 C 13.96 -, BVerwGE 105, 51; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2004 - 1 S 681/04 -).

    Dieser Anspruch auf Kostenübernahme kann auch eine Kostenerstattung zum Gegenstand haben, wenn - wie vorliegend - die Bestattung bereits vor Unterrichtung des Sozialhilfeträgers durchgeführt worden ist und die Kosten vor dessen Entscheidung vom zur Bestattung Verpflichteten beglichen worden sind (BVerwG, Urt. V. 05.06.1997, a. a. O.).

  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 12 S 664/06
    Beim sozialhilferechtlichen Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten handelt es sich um einen atypischen, eigenständigen Anspruch, der in mehrfacher Hinsicht von der Regelstruktur sozialhilferechtlicher Ansprüche abweicht (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 29.01.2004 - 5 C 2.03 -, BVerwGE 120, 111).

    So stellt das Gesetz hinsichtlich der allgemeinen sozialhilferechtlichen Anspruchsvoraussetzungen nicht auf die Bedürftigkeit des zur Bestattung verpflichteten Anspruchsstellers ab, es verwendet vielmehr als eigenständige Leistungsvoraussetzung die Unzumutbarkeit der Kostentragung für den Verpflichteten, die insbesondere von der Nähe und Beziehung zum Verstorbenen abhängt (BVerwG, Urt. v. 29.01.2004 - 5 C 2.03 -, BVerwGE 120, 111, Urt. v. 05.06.1997 - 5 C 13.96 -, BVerwGE 105, 51; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2004 - 1 S 681/04 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 1 S 681/04

    Bestattungs- und Kostentragungspflicht für volljährige - auch nichteheliche -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 12 S 664/06
    So stellt das Gesetz hinsichtlich der allgemeinen sozialhilferechtlichen Anspruchsvoraussetzungen nicht auf die Bedürftigkeit des zur Bestattung verpflichteten Anspruchsstellers ab, es verwendet vielmehr als eigenständige Leistungsvoraussetzung die Unzumutbarkeit der Kostentragung für den Verpflichteten, die insbesondere von der Nähe und Beziehung zum Verstorbenen abhängt (BVerwG, Urt. v. 29.01.2004 - 5 C 2.03 -, BVerwGE 120, 111, Urt. v. 05.06.1997 - 5 C 13.96 -, BVerwGE 105, 51; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2004 - 1 S 681/04 -).
  • BAG, 20.09.1995 - 5 AZB 1/95

    Rechtswegzuständigkeit - Vorstandsmitglied

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 12 S 664/06
    Dem Senat ist es jedoch im Beschwerdeverfahren verwehrt, den Rechtsstreit unter Änderung des angefochtenen Verweisungsbeschlusses an das örtlich zuständige Sozialgericht zu verweisen, da die Beschwerde nur darauf gestützt werden kann, dass der Rechtsweg unrichtig beurteilt worden ist, nicht aber darauf, dass der Rechtsweg an ein anderes Gericht des Rechtswegs hätte verwiesen werden müssen (Kissel/Mayer, Gerichtsverfassungsgesetz, 4. Aufl., 2005, § 17 Rn. 36; vgl. auch BAG, Beschl. v. 20.09.1995, NJW 1996, 742).
  • VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22

    Örtliche Zuständigkeit bei Klagen im Rahmen der DSGVO

    Dieses Gericht ist deshalb nicht gehindert, den Rechtsstreit aus Gründen der örtlichen Zuständigkeit innerhalb "seines" Rechtswegs weiter zu verweisen (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 18. Mai 2006 - 12 S 664/06 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2015 - 4 E 216/15

    Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs bzgl. der ablehnenden Entscheidung über

    vgl. BGH, Beschluss vom 5.4.2001 - III ZB 48/00 -,juris Rn. 5, = NJW 2001, 2181; BAG, Beschluss vom 20.9.1995 - 5 AZB 1/95 -, NJW 1996, 742;VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.5.2006 - 12 S 664/06 -, juris, Rn. 3, VBlBW 2007, 33; W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, Anh. § 41 Rn. 28; Ziekow, in: Sodan/Ziekow (Hrsg.), VwGO, 4. Aufl. 2014, (§ 41 VwGO) § 17a GVG Rn. 35; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl. 2015, § 17a GVG Rn. 16; Wittschier, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 12. Aufl. 2015, § 17a GVG Rn. 14.
  • VGH Bayern, 28.02.2017 - 22 C 17.375

    Zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gegen Rechtswegverweisungen

    Gegenstand der auf ein solches Rechtsmittel hin ergehenden Beschwerdeentscheidung bildet ausschließlich die Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs (Zimmermann in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl. 2013, § 17a GVG Rn. 34), während die Beschwerde nicht darauf gestützt werden kann, dass ein anderes Gericht innerhalb des Rechtswegs, in den die Streitsache verwiesen wurde, zur Entscheidung sachlich oder örtlich zuständig sei (BAG, B.v. 20.9.1995 - 5 AZB 1/95 - NJW 1996, 742; VGH BW, B.v. 18.5.2006 - 12 S 664/06 - VBlBW 2007, 33; BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 4 C 14.449 - juris Rn. 17; Kissel, GVG, 8. Aufl. 2015, § 17 Rn. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2012 - 3 S 1617/11

    Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss

    Die Beschwerde kann daher nicht darauf gestützt werden, dass der Rechtsstreit an ein anderes Gericht desselben Rechtswegs hätte verwiesen werden müssen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.05.2006 - 12 S 664/06 -, VBlBW 2007, 33; Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl. 2010, § 17 Rn. 36; BAG, Beschluss vom 20.09.1995 - 5 AZB 1/95 -, NJW 1996, 742; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.05.2009 - L 1 AR 3/09 B, juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 13 OB 62/11

    Beschränkung der Verweisungsvorschriften in § 17a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

    Dementsprechend kann die Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss auch nur darauf gestützt werden, dass der Rechtsweg vom verweisenden Gericht unrichtig beurteilt worden ist, aber nicht darauf, dass der Rechtsstreit an ein anderes Gericht des Rechtswegs hätte verwiesen werden müssen (VGH Mannheim, Beschl. v. 18.05.2.006 - 12 S 664/06 -, juris Rdnr. 3 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - 12 E 304/14

    Grundsätze zur gerichtlichen Zuweisung einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 12 S 664/06 -, Justiz 2006, 392, juris; BAG, Beschluss vom 20. September 1995 - 5 AZB 1/95 - , NJW 1996, 742, juris; Kissel/Mayer, GVG, 7. Auflage 2013, § 17 Rn. 41.
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