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   LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22454
LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10 (https://dejure.org/2011,22454)
LG Memmingen, Entscheidung vom 04.05.2011 - 12 S 796/10 (https://dejure.org/2011,22454)
LG Memmingen, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 12 S 796/10 (https://dejure.org/2011,22454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schadensersatzanspruch wegen der unberechtigten Nutzung eines Bildnisses

  • webshoprecht.de

    Verwendung eines Bildes ohne Zustimmung des Fotografen und der abgebildeten Person führt zu Schadenersatz

  • rechtambild.de

    Zur Haftung des Websitebetreibers bei unerlaubter Nutzung eines Bildes

  • RA Kotz

    Bildnutzung - unberechtigte - Schadensersatzanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 22; 23 KUG; § 97 UrhG
    400,00 EUR Schadensersatz für unerlaubte Nutzung eines fremden Bildes?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    LG Memmingen 12 S 796/10

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Umfassende Prüfungspflicht bei Verwertung fremden Bildnisses zu Werbezwecken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Betreiber von Webseite haftet für urheberrechtswidrige Verwertung von Bildnis zu Werbezwecken

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    5000 Euro Streitwert für die unerlaubte Nutzung eines Bildes im Internet

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Bildnutzung und Verletzung des Persönlichkeitsrechtes rechtfertigen Streitwert von 5.000,00 EUR und 400,00 EUR Schadenersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    5.000,00 Euro Streitwert bei unerlaubter Nutzung eines fremden Bildes im Internet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Auszug aus LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10
    22 Der Schadensersatzanspruch, der zur Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr verpflichtet (ständige Rspr., vgl. BGH NJW 1956, 1554; NJW 2007, 689) besteht, ohne dass es darauf ankommt, ob der Abgebildete bereit oder in der Lage gewesen wäre, gegen Entgelt Lizenzen für die Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe seines Bildnisses einzuräumen.

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Abgebildete bereit und in der Lage gewesen wäre, die Abbildung gegen Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr zu gestatten, denn der Zahlungsanspruch fingiert nicht eine Zustimmung des Betroffenen; er stellt vielmehr den Ausgleich für den rechtswidrigen Eingriff in eine Dispositionsbefugnis dar, die dem Betroffenen ausschließlich zugewiesen ist (vgl. BGH NJW 2007, 689 ff.).

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10
    Welche Arten der Verbreitung eines Bildnisses durch eine nicht ausdrücklich eingeschränkte Veröffentlichungserlaubnis des Abgebildeten gedeckt sind, ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls durch eine Auslegung der Erlaubniserklärung zu ermitteln (vgl. BGH NJW 1956, 1554).

    22 Der Schadensersatzanspruch, der zur Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr verpflichtet (ständige Rspr., vgl. BGH NJW 1956, 1554; NJW 2007, 689) besteht, ohne dass es darauf ankommt, ob der Abgebildete bereit oder in der Lage gewesen wäre, gegen Entgelt Lizenzen für die Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe seines Bildnisses einzuräumen.

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10
    Der Befreiungsanspruch hat sich gem. § 250 BGB auch ohne Fristsetzung in einen Zahlungsanspruch verwandelt, da der Beklagte eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass er die Erfüllung ablehnt (vgl. OLG Hamburg BeckRS 2008, 19348; BGH NJW 2004, 1868; Palandt/Grüneberg, BGB, Rn. 2 zu § 250 BGB).
  • OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 93/05

    Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten auch dann, wenn durch Mandanten noch

    Auszug aus LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10
    Der Befreiungsanspruch hat sich gem. § 250 BGB auch ohne Fristsetzung in einen Zahlungsanspruch verwandelt, da der Beklagte eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass er die Erfüllung ablehnt (vgl. OLG Hamburg BeckRS 2008, 19348; BGH NJW 2004, 1868; Palandt/Grüneberg, BGB, Rn. 2 zu § 250 BGB).
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10
    Träfe daher den vertraglichen Lizenznehmer bei verzögerlicher Lizenzzahlung eine gesetzlich oder vertraglich begründete Verzinsungspflicht, so muß diese Zinspflicht auch für den Verletzer gelten (vgl. BGH NJW 1982, 1154).
  • OLG München, 30.03.2006 - 29 U 4454/05
    Auszug aus LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10
    Für die Annahme der Verkehrsüblichkeit einer Lizenzüberlassung genügt es regelmäßig, dass ein solches Recht seiner Art nach überhaupt durch die Einräumung von Nutzungsrechten genutzt werden kann und genutzt wird (vgl. OLG München, Urteil vom 30.3.2006, 29 U 4454/05).
  • AG Hamburg, 28.03.2006 - 36A C 181/05

    Abmahnkosten iHv. 6.000,- Euro bei privater Homepage

    Auszug aus LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10
    Bloßes Vertrauen darauf, dass sich ein nicht näher bekannter Fotograf beim Upload seiner Bilder tatsächlich an die Geschäftsbedingungen eines Bildportals hält, genügt dieser Prüfungspflicht nicht (so auch AG Hamburg ZUM 2006, 586 ff. [38]; AG Düsseldorf, 57 C 4889/10 [20]).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10
    Die diesbezüglichen Entscheidungen (BGH NJW 2010, 2731 und LG Hamburg CR 2010, 750) beziehen sich auf die Nutzung durch Suchmaschinen und sind auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10
    Nur eine Geldentschädigung zum Ersatz des immateriellen Schadens erfordert einen schwerwiegenden Eingriff (vgl. BGH NJW 1979, 2205).
  • AG Düsseldorf, 06.10.2010 - 57 C 4889/10

    Schadensschätzung bei widerrechtlicher Verwertung eines Lichtbildes

    Auszug aus LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10
    Bloßes Vertrauen darauf, dass sich ein nicht näher bekannter Fotograf beim Upload seiner Bilder tatsächlich an die Geschäftsbedingungen eines Bildportals hält, genügt dieser Prüfungspflicht nicht (so auch AG Hamburg ZUM 2006, 586 ff. [38]; AG Düsseldorf, 57 C 4889/10 [20]).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die

  • OLG Hamburg, 08.01.1987 - 3 U 79/86

    Mikis Theodorakis / Künstlerphoto

  • LG Hamburg, 16.06.2010 - 325 O 448/09

    Bildnisdarstellung in Personensuchmaschine

  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 316/95

    Wirksamkeit einer Zweckerklärung für Bürgschaften eines GmbH-Geschäftsführers

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