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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 12 Sa 1019/04   

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https://dejure.org/2005,10206
LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 12 Sa 1019/04 (https://dejure.org/2005,10206)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.06.2005 - 12 Sa 1019/04 (https://dejure.org/2005,10206)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 12 Sa 1019/04 (https://dejure.org/2005,10206)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    BeschFG § 1 TzBfG § ... 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG § 14 Abs. 1 Ziff. 3 TzBfG § 17 Satz 1 ArbGG § 8 Abs. 2 ArbGG § 64 Abs. 1 ArbGG § 64 Abs. 2 ArbGG § 64 Abs. 6 ArbGG § 66 Abs. 1 ArbGG § 67 Abs. 2 ZPO § 283 ZPO § 516 ZPO § 518 ZPO § 519 SGB VI § 102
    EBeschFG, TzBfG, ArbGG, ZPO, SGB VI

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Einstellung eines Arbeitnehmers zur Vertretung eines zeitweilig ausfallenden Mitarbeiters als Befristungsgrund; Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs; Notwendigkeit der ...

  • Judicialis

    BeschFG § 1; ; TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; TzBfG § ... 14 Abs. 1 Nr. 3; ; TzBfG § 14 Abs. 1 Ziff. 3; ; TzBfG § 17 Satz 1; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 67 Abs. 2; ; ZPO § 283; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; SGB VI § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Wirksame Befristung wegen Vertretung auch bei langjähriger Arbeitsunfähigkeit des Vertretenen und nur befristeter Rentenbewilligung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 529/02

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 12 Sa 1019/04
    Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (BAG 02.07.2003 - 7 AZR 529/02 - NZA 2004, 1055, 1056).

    Solange sie einen Anspruch darauf hat, die Tätigkeit wieder aufzunehmen, muss und darf der Arbeitgeber daher mit deren Rückkehr rechnen (BAG 02.07.2003 aaO).

    So wie der Kläger die Äußerung des Zeugen dargestellt hat, hat er allenfalls eine Einschätzung zu seinem Gesundheitszustand und der von ihm erwarteten weiteren Beurteilung seiner Erwerbsfähigkeit durch die Landesversicherungsanstalt abgegeben, aber weder durch eine Kündigung (vgl. dazu BAG 02.07.2003 aaORz. 37) oder ein Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages rechtsverbindliche Erklärungen zum weiteren Verlauf seines Arbeitsverhältnisses abgegeben.

  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 12 Sa 1019/04
    Der Arbeitgeber müsste rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit haben, den ausfallenden Mitarbeiter in den Arbeitsbereich des Vertreters umzusetzen, wenn er weiter gearbeitet hätte (BAG 21.02.2001 - 7 AZR 107/00 - NZA 2001, 1069 f.; 15.08.2001 - 7 AZR 263/00 - NZA 2002, 85; 87; BAG 10.03.2004 - 7 AZR 397/03 - juris Rz 17, 23).

    Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob, wie und in welchem Umfang er einen durch die Abwesenheit einer Stammkraft entstehenden Vertretungsbedarf abdecken will (BAG 06.12.2000 - 7 AZR 262/99 - aaO S. 722; !0.03.2004 aaORz 17).

    Dann ist die Befristungskontrolle auch für den davor liegenden Vertrag eröffnet (ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG 10.03.2004 aaORz 12).

  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 12 Sa 1019/04
    Sie muss sich nicht darauf erstrecken, ob der Vertretene seine Tätigkeit in vollem Umfang wieder aufnehmen wird (BAG 06.12.2000 - 7 AZR 262/99 - NZA 2001, 721, 722).

    Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob, wie und in welchem Umfang er einen durch die Abwesenheit einer Stammkraft entstehenden Vertretungsbedarf abdecken will (BAG 06.12.2000 - 7 AZR 262/99 - aaO S. 722; !0.03.2004 aaORz 17).

  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 107/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - mittelbare Vertretung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 12 Sa 1019/04
    Der Arbeitgeber müsste rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit haben, den ausfallenden Mitarbeiter in den Arbeitsbereich des Vertreters umzusetzen, wenn er weiter gearbeitet hätte (BAG 21.02.2001 - 7 AZR 107/00 - NZA 2001, 1069 f.; 15.08.2001 - 7 AZR 263/00 - NZA 2002, 85; 87; BAG 10.03.2004 - 7 AZR 397/03 - juris Rz 17, 23).

    Eine derartige bloße Zuordnung ohne tatsächliche Umsetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Feststellung des Kausalzusammenhangs zwischen dem vorübergehenden Ausfall eines Arbeitnehmers und der Beschäftigung einer Ersatzkraft ausreichend (BAG 21.02.2001 aaO; 10.04.2004 aaORz 23).

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 12 Sa 1019/04
    Obwohl die Beklagte sich im Termin am 22.04.2005 dazu nicht äußern konnte, bedurfte es deshalb keines Vorgehens nach § 283 ZPO und gegebenenfalls § 67 Abs. 2 ArbGG (Vgl dazu BAG 02.03.1989 - 2 AZR 275/88 - jurisRz 47 f).
  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 12 Sa 1019/04
    Der Arbeitgeber müsste rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit haben, den ausfallenden Mitarbeiter in den Arbeitsbereich des Vertreters umzusetzen, wenn er weiter gearbeitet hätte (BAG 21.02.2001 - 7 AZR 107/00 - NZA 2001, 1069 f.; 15.08.2001 - 7 AZR 263/00 - NZA 2002, 85; 87; BAG 10.03.2004 - 7 AZR 397/03 - juris Rz 17, 23).
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