Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - 12 Sa 112/04 |
Zitiervorschläge
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 12 Sa 112/04 (https://dejure.org/2005,9646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Änderungskündigung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umgestaltung einer Einzelhandels-Verkaufsfiliale; Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Hinreichende Bestimmtheit einer Änderungskündigung; Zahlung der variablen Entgeltbestandteile durch den Arbeitgeber
- Judicialis
BetrVG § 3; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 2; ; MTV § 19 B; ; MTV § 26; ; MTV § 26 Nr. 1 b; ; MTV § 26 Abs. 1 b; ; MTV § 26 Abs. 1 c
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2 § 2
Unwirksame Änderungskündigung bei Umgestaltung einer Einzelhandelsfiliale in Abverkaufsstelle - Unbestimmtheit des Änderungsangebotes - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitsbedingungen nicht einfach verschlechtern!
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 28.04.2004 - 10 Ca 566/03
- LAG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - 12 Sa 112/04
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 158/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 06.03.1986 - 2 ABR 15/85
Außerordentliche Änderungskündigung nach § 15 KSchG
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - 12 Sa 112/04
Ist nur eine der beabsichtigten Änderungen nicht sozial gerechtfertigt, hat dies die Unwirksamkeit der gesamten Änderungskündigung zur Folge, weil eine Änderungskündigung eben nicht nur in Teilen für wirksam erklärt werden kann (BAG, 06.03.1986, Az.: 2 ABR 15/85 unter B II. 5. der Entscheidungsgründe).
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 158/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 16. Februar 2005 - 12 Sa 112/04 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.