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   LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97   

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LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97 (https://dejure.org/1998,5491)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.05.1998 - 12 Sa 115/97 (https://dejure.org/1998,5491)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - 12 Sa 115/97 (https://dejure.org/1998,5491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Video-Spähangriff eines Arbeitgebers gegen eine Kassiererin; Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Durch Tatsachen begründeter Tatverdacht einer vorsätzlichen schweren Vertragsverletzung oder Straftat; Generalverdacht gegen die gesamte Belegschaft; ...

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BetrVG § 77 Abs. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 6; ; ZPO § 91; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 2; ; ArbGG § 72 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Arbeitsgerichtsverfahren: Verwertungsverbot für rechtswidrig erlangte Beweismittel - Videoaufnahmen; Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 1439
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97
    Der Einsatz verdeckter Videokameras durch den Arbeitgeber zur Kontrolle von Verkäufern stellt einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Verkäufers (Arbeitnehmers) dar, wenn, wie vorliegend, keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers ersichtlich sind (BGH, 25.04.1995, Az.: VI ZR 272/94 = AP Nr. 25 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht [Videoüberwachung eines öffentlichen Zugangsweges eines Grundstück zum Schutze des Eigentums]; BAG, 07.10.1987, Az.: 5 AZR 116/86 = AP Nr. 15 a.a.O. [Einsatz versteckter Videokameras durch den Arbeitgeber zur Kontrolle von Verkäufern ohne konkreten Anlaß]; Bundesverfassungsgericht, 19.12.1991, Az.: 1 BvR 382/85 = NJW 1992/815 [heimliches Mithören des Dienstgespräches eines angestellten Redakteurs mit Dritten durch den Vorgesetzten]).

    Das Bundesarbeitsgericht (07.10.1987, a.a.O.) hat allerdings darauf hingewiesen, daß überwiegende schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht rechtfertigen können.

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97
    Selbst wenn jedoch ersteres der Fall gewesen sein sollte, so erwartet der unbefangene Leser der Nachricht vom 20.11.1996 allenfalls den Einsatz von Detektiven, eine Maßnahme, die gar nicht mitbestimmungspflichtig ist (BAG, 26.03.1991, Az.: 1 AZR 26/90 = AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 20.11.1969 - 2 AZR 51/69

    Rechtmäßigkeit der Androhung einer fristlosen Entlassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97
    Denn die Beklagte hat es vermieden, eine eigene Kündigungserklärung auszusprechen oder auch damit zu drohen, obwohl die als gefestigt geltende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (20.11.1969 - Az.: 2 AZR 51/69 - = AP Nr. 16 zu § 123 BGB; 16.11.1979 - Az.: 2 AZR 1041/77 - = AP Nr. 21 a.a.O.) es dem Arbeitgeber erlaubt, durch Kündigungsandrohung den Arbeitnehmer zur Abgabe einer eigenen entsprechenden Willenserklärung (Eigenkündigung oder Angebot zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages) zu veranlassen, wenn nur ein "verständiger Arbeitgeber" den Ausspruch einer Kündigung "ernsthaft erwogen" hätte.
  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97
    Denn die Beklagte hat es vermieden, eine eigene Kündigungserklärung auszusprechen oder auch damit zu drohen, obwohl die als gefestigt geltende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (20.11.1969 - Az.: 2 AZR 51/69 - = AP Nr. 16 zu § 123 BGB; 16.11.1979 - Az.: 2 AZR 1041/77 - = AP Nr. 21 a.a.O.) es dem Arbeitgeber erlaubt, durch Kündigungsandrohung den Arbeitnehmer zur Abgabe einer eigenen entsprechenden Willenserklärung (Eigenkündigung oder Angebot zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages) zu veranlassen, wenn nur ein "verständiger Arbeitgeber" den Ausspruch einer Kündigung "ernsthaft erwogen" hätte.
  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97
    Selbst wenn jedoch der insoweit abweichenden Ansicht des Bundesarbeitsgerichts gefolgt wird, wonach es darauf ankommt, ob "... bei einem bestimmten Sachverhalt ein verständiger Arbeitgeber (das aber ist der billig und gerecht denkende Mensch) eine Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen würde" und ob das "Gewicht des erhobenen Vorwurfs dies zuläßt" (BAG, 30.01.1986, Az.: 2 AZR 196/85 unter B I 4b der Gründe, NZA 1987/91), führt dies im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis, daß die beiden Willenserklärungen der Klägerin wirksam angefochten wurden.
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97
    Jüngst erst hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 29.10.1997 (Az.: 5 AZR 508/96, AP Nr. 27 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) erkannt, daß im Falle eines rechtswidrigen Lauschangriffs (Mithören von Telefongesprächen) das erlangte Beweismittel nicht verwertet werden darf.
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97
    Der Einsatz verdeckter Videokameras durch den Arbeitgeber zur Kontrolle von Verkäufern stellt einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Verkäufers (Arbeitnehmers) dar, wenn, wie vorliegend, keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers ersichtlich sind (BGH, 25.04.1995, Az.: VI ZR 272/94 = AP Nr. 25 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht [Videoüberwachung eines öffentlichen Zugangsweges eines Grundstück zum Schutze des Eigentums]; BAG, 07.10.1987, Az.: 5 AZR 116/86 = AP Nr. 15 a.a.O. [Einsatz versteckter Videokameras durch den Arbeitgeber zur Kontrolle von Verkäufern ohne konkreten Anlaß]; Bundesverfassungsgericht, 19.12.1991, Az.: 1 BvR 382/85 = NJW 1992/815 [heimliches Mithören des Dienstgespräches eines angestellten Redakteurs mit Dritten durch den Vorgesetzten]).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97
    Der Einsatz verdeckter Videokameras durch den Arbeitgeber zur Kontrolle von Verkäufern stellt einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Verkäufers (Arbeitnehmers) dar, wenn, wie vorliegend, keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers ersichtlich sind (BGH, 25.04.1995, Az.: VI ZR 272/94 = AP Nr. 25 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht [Videoüberwachung eines öffentlichen Zugangsweges eines Grundstück zum Schutze des Eigentums]; BAG, 07.10.1987, Az.: 5 AZR 116/86 = AP Nr. 15 a.a.O. [Einsatz versteckter Videokameras durch den Arbeitgeber zur Kontrolle von Verkäufern ohne konkreten Anlaß]; Bundesverfassungsgericht, 19.12.1991, Az.: 1 BvR 382/85 = NJW 1992/815 [heimliches Mithören des Dienstgespräches eines angestellten Redakteurs mit Dritten durch den Vorgesetzten]).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Vielmehr wird der Arbeitnehmer, der davon ausgehen muß, daß der Arbeitgeber bei bestimmten Gelegenheiten zum Mittel der heimlichen Videoaufzeichnung greift, einem ständigen Überwachungsdruck ausgesetzt, dem er sich während seiner Tätigkeit nicht entziehen kann (BAG 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 15 = EzA BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6; LAG Hamm 24. Juli 2001 - 11 Sa 1524/00 - NZA-RR 2002, 464; LAG Niedersachsen 19. Dezember 2001 - 6 Sa 1376/01 - LAG Baden-Württemberg 6. Mai 1999 - 12 Sa 115/97 - BB 1999, 1439).

    Ob die Übertragung dieser Grundsätze auf die Fälle mitbestimmungswidrig erlangter Beweismittel auch bei Beachtung des grundrechtsgleichen Rechtes des Arbeitgebers aus Art. 103 GG in der Regel ein betriebsverfassungsrechtliches Beweisverwertungsverbot für den Kündigungsschutzprozeß nach sich zieht (vgl. FKHES BetrVG 21. Aufl. § 87 Rn. 256; Maschmann NZA 2002, 13, 21; Röckl/Fahl NZA 1998, 1035, 1038 ff.; Fischer BB 1999, 154 ff.; Kopke NZA 1999, 917; vgl. auch LAG Baden-Württemberg 6. Mai 1999 - 12 Sa 115/97 - BB 1999, 1439), kann im vorliegenden Fall offenbleiben.

    Dem entspricht es, daß - soweit bisher für Verstöße gegen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Beweisverwertungsverbot als Sanktion befürwortet wird - stets vom gleichzeitigen Vorliegen eines unzulässigen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht ausgegangen wird (vgl. etwa FKHES BetrVG 21. Aufl. § 87 Rn. 256; LAG Baden-Württemberg 6. Mai 1999 - 12 Sa 115/97 - BB 1997, 1439), woran es hier gerade fehlt.

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    cc) Allein die Verletzung eines Mitbestimmungstatbestands oder die Nichteinhaltung einer Betriebsvereinbarung und deren Verfahrensregelungen können es demnach grundsätzlich nicht rechtfertigen, einen entscheidungserheblichen, unstreitigen Sachvortrag der Parteien nicht zu berücksichtigen und im Ergebnis ein "Sachverhaltsverwertungsverbot" anzuerkennen (siehe auch BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - BAGE 105, 356; im Ergebnis ebenso Altenburg/Leister NJW 2006, 469, 470; aA LAG Baden-Württemberg - 12 Sa 115/97 - BB 1999, 1439; LAG Bremen 28. Juli 2005 - 3 Sa 98/05 - Fischer BB 1999, 154, 155 f.).
  • LAG Hamm, 25.01.2008 - 10 Sa 169/07

    Außerordentliche Kündigung; Führung privater Telefonate; Mitbestimmung des

    bb) Ob mitbestimmungswidrig vom Arbeitgeber erlangte Informationen grundsätzlich einem Verwertungsverbot unterliegen oder ob eine Verwertung mitbestimmungswidrig erlangter Informationen etwa dann möglich ist, wenn sich der Beweisführer in einer Notwehrsituation oder in einer notwehrähnlichen Lage befindet, wird in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur nicht einheitlich beantwortet (vgl. einerseits: BAG, Urteil vom 12.01.1988 - AP BPersVG § 75 Nr. 23; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.1998 - NZA-RR 1998, 259; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.1999 - BB 1999, 1439; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.11.1999 - NZA-RR 2000, 476; LAG Bremen, Urteil vom 28.07.2005 - 3 Sa 98/05 - AiB 2006, 325; LAG Köln, Urteil vom 04.11.2005 - NZA-RR 2006, 302; Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 256; DKK-Klebe, a.a.O., § 87 Rz. 4; GK-Wiese, BetrVG, 8. Aufl., § 87 Rz. 123; Fischer, BB 1999, 154; andererseits: BAG, Urteil vom 27.03.2003 - AP BetrVG 1972, § 87 Überwachung Nr. 36; BAG, Urteil vom 07.12.2006 - AP KSchG 1969, § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 56; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 58 Rz. 36; Kopke, NZA 1999, 917; Grosjean, DB 2003, 2650; Schlewing, NZA 2004, 1071; Altenburg/Leister, NJW 2006, 469; vgl. auch ErfK/Kania, a.a.O., Einl. vor § 74 BetrVG, Rz. 27 a m.j.w.N.).
  • LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05

    Beweisverwertungsverbot für von Dritten maschinell erhobene Daten,

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht aber auch in den Fällen, in denen die Daten von Dritten erhoben werden (vgl. BAG AP Nr. 23 zu § 75 BPersVG; GK-Wiese, 6. Aufl., § 87 BetrVG Rdz. 123; LAG Baden-Württemberg, BB 1999 S. 1439; LAG Sachsen-Anhalt NZA-RR 2000 S. 476; LAG Hamburg BB 1985 S. 2111).
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