Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 17.09.2004 - 12 Sa 116/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
SGB IX § 2 Abs. 2 SGB IX § 2 Abs. 3 SGB IX § 68 Abs. 2 S. 1 SGB IX § 68 Abs. 2 S. 2 SGB IX § 85 ZPO § 128 Abs. 2 KSchG § 1 Abs. 2 BGB § 162
ESGB IX, ZPO, KSchG, BGB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung; Rechtfertigung der persondenbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers bei dessen langandauernden Erkrankung ; Notwendigkeit des Andauerns der Arbeitsunfähigkeit bei Zugang der Kündigung und einer objektiven Unabsehbarkeit des ...
- Judicialis
SGB IX § 2 Abs. 2; ; SGB IX § 2 Abs. 3; ; SGB IX § 68 Abs. 2 S. 1; ; SGB IX § 68 Abs. 2 S. 2; ; SGB IX § 85; ; ZPO § 128 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; BGB § 162
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2; SGB IX § 2 Abs. 2, 3 § 85
Vermeidung krankheitsbedingter Kündigung - Angebot eines anderen leidensgerechten Arbeitsplatzes nur bei vorhandenem oder absehbar freiwerdendem Arbeitsplatz - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 12.11.2003 - 8 Ca 333/03
- LAG Baden-Württemberg, 17.09.2004 - 12 Sa 116/03
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99
Krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2004 - 12 Sa 116/03
Im Allgemeinen wäre eine bestehende Schwerbehinderung im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung zugunsten des Klägers zu berücksichtigen (BAG 20.01.2000 - Az.: 2 AZR 378/99 -).Allerdings ist im Rahmen der Interessenabwägung der Umstand mitzuberücksichtigen, dass der Kläger tatsächlich neben seiner Frau zwei minderjährigen Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist (vgl. insoweit ebenfalls BAG 20.01.2000, a. a. O. unter B III 5 a.) der Entscheidungsgründe).
- BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81
Kündigung bei lang anhaltender Krankheit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2004 - 12 Sa 116/03
Das Arbeitsgericht hat im Ergebnis zu Recht erkannt, dass eine langandauernde Erkrankung eines Arbeitnehmers eine personenbedingte Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG dann begründen kann, wenn die Arbeitsunfähigkeit bei Zugang der Kündigung noch andauert und der Zeitpunkt der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit objektiv nicht absehbar ist (BAG 25.11.1982 - Az.: 2 AZR 140/81 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B 1, 2 der Entscheidungsgründe). - BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00
Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2004 - 12 Sa 116/03
In diesem Falle hätte in der Tat die Kündigung wegen Bedingungsvereitelung gem. § 162 BGB am Zustimmungserfordernis scheitern können (so BAG, 07.03.2002 - Az.: 2 AZR 612/00).
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04
Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 17. September 2004 - 12 Sa 116/03 - aufgehoben.