Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 Sa 1203/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Dringende betriebliche Gründe gegen Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 Abs 7 BEEG
Dringende betriebliche Gründe; Elternzeit; Teilzeitbeschäftigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nienburg, 30.07.2009 - 3 Ca 53/09
- LAG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 Sa 1203/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09
Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 Sa 1203/09
Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrages führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (BAG 15.12.2009, 9 AZR 72/09, NZA 2010, 447 bis 452).Inhalt und Umfang der vom Arbeitgeber darzulegenden Tatsachen, aus denen sich die dringenden betrieblichen Ablehnungsgründe ergeben sollen, richten sich nach dem Lebenssachverhalt, auf den er die Zustimmungsverweigerung stützt (BAG 15.12.2009, 9 AZR 72/09, NZA 2010, 447 bis 452).
- BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07
Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe
Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 Sa 1203/09
Die Beklagte beruft sich dazu auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.2008 (9 AZR 380/07, AP Nr. 50 zu § 15 BErzGG).
- ArbG Köln, 15.03.2018 - 11 Ca 7300/17
Ersatzeinstellung während der Elternzeit
Das fortbestehende Rechtsschutzinteresse der Klägerin ergibt sich hier unter anderem daraus, dass sie Annahmeverzugsansprüche rechtshängig gemacht hat, welche unter anderem davon abhängen, ob zwischen den Parteien im streitbefangenen Zeitraum ein Elternteilzeitarbeitsverhältnis bestanden hat (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 07. Juni 2010 - 12 Sa 1203/09 -, Rn. 23, juris).Inhalt und Umfang der vom Arbeitgeber darzulegenden Tatsachen, aus denen sich die dringenden betrieblichen Ablehnungsgründe ergeben sollen, richten sich nach dem Lebenssachverhalt, auf den er die Zustimmungsverweigerung stützt (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 07. Juni 2010 - 12 Sa 1203/09 -, Rn. 27, juris).
- ArbG Offenbach, 20.09.2016 - 9 Ca 455/15
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit Wegfall eines Arbeitsplatzes als …
Der Maßstab für die dringenden betrieblichen Gründe des § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG a. F. ist der gleiche wie derjenige der dringenden betrieblichen Erfordernisse des § 1 Abs. 1 S. 1 KSchG - lediglich mit dem Unterschied, das die dringenden betrieblichen Interessen im Kündigungsrecht einer dauerhaften Weiterbeschäftigung, im Recht der Elternteilzeit hingegen nur einer befristeten Beschäftigung mit der gewünschten verringerten Arbeitszeit entgegenstehen müssen; die Kammer folgt den überzeugenden Ausführungen des BAG (Urteil vom 05.06.2007, a. a. O., Rand-Nr. 53, dem folgend LAG Niedersachsen, Urteil v. 07.10.2010 - 12 Sa 1203/09, Rn. 29).