Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 123/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Betriebsrentenanpassung
- LAG Düsseldorf
Betriebsrentenanpassung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung von Betriebsvereinbarungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 07.12.2016 - 4 Ca 2409/16
- LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 123/17
- BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 1/18
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 402/12
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung nach der Leistungsordnung …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 123/17
Dass es sich hierbei in § 6 Nrn. 1 und 2 um eine eigenständige, von § 16 Abs. 1 BetrAVG abweichende Regelung handelt, steht dem nicht entgegen (vgl. insoweit für den Zweck der Anpassung nach § 9 der Leistungsordnung des Essener Verbandes BAG 30.09.2014 - 3 AZR 402/12, juris Rn. 23).Wichtige Belange, die bei einer Ermessenentscheidung zu berücksichtigen sein würden, sind aber die Belange der Ruhegeldempfänger und die wirtschaftliche Lage des Anpassungsschuldners (BAG 30.09.2014 a.a.O. Rn. 22).
Nichts anderes gilt für die demografische Entwicklung (vgl. insoweit zur nicht zulässigen Berücksichtigung eines biometrischen Faktors bei einer Anpassungsprüfung BAG 30.09.2014 - 3 AZR 402/12, juris Rn. 23).
- LAG Hessen, 22.02.2017 - 6 Sa 972/16
Wirksamkeit einer tariflichen Regelung zur Betriebsrentenanpassung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 123/17
Anpassung der Betriebsrente auf der Grundlage einer betrieblichen Versorgungsordnung (Abweichung von Hessischem Landesarbeitsgericht 22.02.2017 - 6 Sa 972/16).Es geht auch nicht darum, in bereits entstandene Ansprüche einzugreifen, und dafür gefundene Prüfungsschema anzuwenden (so Hessisches Landesarbeitsgericht 22.02.2017 - 6 Sa 972/16, juris), sondern darum, die als Regel- und Ausnahmeverhältnis getroffene Regelung zur Anpassung der Gesamtversorgung unter Berücksichtigung der genannten Umstände mit dem gefundenen Ergebnis auszulegen.
- ArbG Essen, 07.12.2016 - 4 Ca 2409/16
Bemessung der Anpassungshöhe einer Betriebsrente
Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 123/17
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 07.12.2016 - 4 Ca 2409/16 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung in der Hauptsache wie folgt neu gefasst:.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen - vom 07.12.2016 - 4 Ca 2409/16 abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BVerfG, 20.02.2017 - 2 BvR 63/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die unterbliebene Vorlage an den …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 123/17
(vgl. z.B. den Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts bei der Frage, ob der gesetzliche Richter durch eine fehlende Vorlage des Fachgerichts bei einem europarechtlichen Bezug verletzt ist BVerfG 20.02.2017 - 2 BvR 63/15, juris Rn. 8). - BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 187/05
Widerruf einer Zusatzaufgabe
Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 123/17
Vielmehr kann in einer Betriebsvereinbarung ein Widerrufsvorbehalt vereinbart werden, der gemäß § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle entzogen ist (BAG 01.02.2006 - 5 AZR 187/05, juris Rn. 26 ff.). - BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 123/17
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 24.01.2017 - 3 AZR 372/15, juris Rn. 32, m.w.N.). - BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 116/13
Bestimmung der angemessenen Eigenkapitalverzinsung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 123/17
Ist er hingegen lediglich Teil einer auf die Verbesserung der Ertragslage gerichteten Unternehmenspolitik, gibt es keinen Grund, ihn bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Versorgungsschuldners zu berücksichtigen (BAG 11.11.2014 - 3 AZR 116/13, juris Rn. 44). - BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09
Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 123/17
Es handelt sich dann um einen Anspruch und nicht um eine Anpassung nach billigem Ermessen (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 282/09, juris Rn. 50).
- LAG Hamm, 30.05.2018 - 4 Sa 414/17
Anspruch des früheren Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente
Ist in einer Versorgungsordnung auf Grundlage einer Gesamtbetriebsvereinbarung bestimmt, dass die Gesamtversorgungsbezüge entsprechend der Entwicklung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden und behält sich der Arbeitgeber für den Fall, dass er das "nicht für vertretbar hält" vor, etwas Abwei-chendes zu beschließen, dann kann die Auslegung der Versorgungsordnung erge-ben, dass die abweichende Entscheidung nach billigem Ermessen zu treffen ist und sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien zu orientieren hat (im An-schluss an LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 123/17).Anderenfalls kommt ein auf § 6 Nr. 3 AB-BVW gestützter Beschluss nicht in Betracht (so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 123/17 - juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 5 Sa 161/17
Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Anpassungsvorbehalt - Auslegung
Die Berufungskammer schließt sich den Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Hamburg, Baden-Württemberg und Düsseldorf im Ergebnis und in weiten Teilen der Begründung an (ohne Anspruch auf Vollständigkeit: zum Tarifvertrag TV-VO 85 LAG Hamburg 29.06.2017 - 7 Sa 29/17; 27.07.2017 - 7 Sa 32/17; zur Betriebsvereinbarung BVW LAG Hamburg 15.06.2017 - 7 Sa 93/16; 16.08.2017 - 3 Sa 102/16; 24.08.2017 - 1 Sa 15/17; LAG Baden-Württemberg 29.08.2017 - 8 Sa 3/17; LAG Düsseldorf 15.11.2017 - 12 Sa 123/17). - LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
Betriebsrentenanpassung - entsprechend der Rentenerhöhung in der gesetzlichen …
Die Berufungskammer schließt sich den Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Hamburg, Baden-Württemberg und Düsseldorf im Ergebnis und in weiten Teilen der Begründung an (ohne Anspruch auf Vollständigkeit: zum Tarifvertrag TV-VO 85 LAG Hamburg 29.06.2017 - 7 Sa 29/17; 27.07.2017 - 7 Sa 32/17; zur Betriebsvereinbarung BVW LAG Hamburg 15.06.2017 - 7 Sa 93/16; 16.08.2017 - 3 Sa 102/16; 24.08.2017 - 1 Sa 15/17; LAG Baden-Württemberg 29.08.2017 - 8 Sa 3/17; LAG Düsseldorf 15.11.2017 - 12 Sa 123/17).
- BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 1/18
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -Auslegung einer …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. November 2017 - 12 Sa 123/17 - wird zurückgewiesen. - LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 282/17
Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der …
Die Berufungskammer schließt sich den Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Hamburg, Baden-Württemberg und Düsseldorf im Ergebnis und in weiten Teilen der Begründung an (ohne Anspruch auf Vollständigkeit: zum Tarifvertrag TV-VO 85 LAG Hamburg 29.06.2017 - 7 Sa 29/17; 27.07.2017 - 7 Sa 32/17; zur Betriebsvereinbarung BVW LAG Hamburg 15.06.2017 - 7 Sa 93/16; 16.08.2017 - 3 Sa 102/16; 24.08.2017 - 1 Sa 15/17; LAG Baden-Württemberg 29.08.2017 - 8 Sa 3/17; LAG Düsseldorf 15.11.2017 - 12 Sa 123/17). - LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 5 Sa 7/17
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt …
Die Berufungskammer schließt sich den Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Hamburg, Baden-Württemberg und Düsseldorf im Ergebnis und in weiten Teilen der Begründung an (ohne Anspruch auf Vollständigkeit: zum Tarifvertrag TV-VO 85 LAG Hamburg 29.06.2017 - 7 Sa 29/17; 27.07.2017 - 7 Sa 32/17; zur Betriebsvereinbarung BVW LAG Hamburg 15.06.2017 - 7 Sa 93/16; 16.08.2017 - 3 Sa 102/16; 24.08.2017 - 1 Sa 15/17; LAG Baden-Württemberg 29.08.2017 - 8 Sa 3/17; LAG Düsseldorf 15.11.2017 - 12 Sa 123/17).