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   LAG Köln, 02.09.2005 - 12 Sa 132/05   

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https://dejure.org/2005,34769
LAG Köln, 02.09.2005 - 12 Sa 132/05 (https://dejure.org/2005,34769)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.09.2005 - 12 Sa 132/05 (https://dejure.org/2005,34769)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. September 2005 - 12 Sa 132/05 (https://dejure.org/2005,34769)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2005 - 12 Sa 132/05
    Auch das BAG hat mittlerweile entschieden, dass für ausschließlich in Nachtarbeit beschäftigte Angehörige des Rettungsdienstes regelmäßig ein Zuschlag in Höhe von 10 % des Arbeitsverdienstes angemessen sei (bei einem Stundenlohn von 7, 93 EUR); denn durch den Zuschlag solle für diesen Personenkreis nur die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis abgegolten werden, der ansonsten mit dem Zuschlag verbundene Zweck, Nachtarbeit einzuschränken, komme nicht zum Tragen (BAG, Urteil vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - ).
  • LAG Köln, 02.06.2005 - 6 (8) Sa 206/05

    Nachtarbeit, Zuschlag, Angemessenheit, Zeitungszusteller

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2005 - 12 Sa 132/05
    Dem hat sich die 6. Kammer des LAG Köln vom 02.06.2005 - 6 (8) Sa 206/05 - angeschlossen.
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2005 - 12 Sa 132/05
    Dazu ist abzustellen auf den mit der Ausgleichszahlung verfolgten Zweck, nämlich die mit der Nachtarbeit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen auszugleichen, in gewissem Umfange auch den Arbeitnehmer für die erschwerte Teilnahme am sozialen Leben zu entschädigen und schließlich durch die finanzielle Belastung des Arbeitgebers Nachtarbeit möglichst einzudämmen (BAG, Urteil vom 05.09.2002 - 9 AZR 202/01 - AP Nr. 4 zu § 6 ArbZG).
  • LAG Köln, 16.01.2004 - 12 Sa 1055/03
    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2005 - 12 Sa 132/05
    Dies hat die erkennende Kammer bereits im rechtskräftigen Urteil vom 16.01.2004 - 12 Sa 1055/03 - entschieden.
  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 148/08

    Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit

    In diesem Sinne hat schon das Landesarbeitsgericht Köln (2. September 2005 - 12 Sa 132/05 -) für Zeitungszusteller zu Recht einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 10 % als angemessen gebilligt.
  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 1105/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

    Dies gilt auch für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 30, 43 ff.; noch anders, wenn auch nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 [10 Prozent]; vgl. aus der Instanzrechtsprechung zu Zeitungszustellern: LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 36 f. [30 Prozent]; ArbG Köln 14. Juni 2019 - 18 Ca 8579/18 - juris, Rn. 96 [30 Prozent]; a. A. LAG Niedersachsen 8. Oktober 2019 - 11 Sa 367/19 - juris, Rn. 37 [20 Prozent]; LAG Köln 25. Oktober 2017 - 3 Sa 254/17 - juris, Rn. 27 [25 Prozent]; 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 [10 Prozent]).

    Das gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bis dahin ein Zuschlag von 10 Prozent für angemessen erachtet wurde (vgl. LAG Köln 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 m. w. N.) und sei es auch nur in einem sog "obiter dictum" (vgl. BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19).

  • ArbG Trier, 21.06.2016 - 3 Ca 1527/15

    Absenkung eines Nachtzuschlags

    Dieser sei mit 10% hinreichend bedient (ebenso für Zeitungszusteller LAG Köln 02.09.2005 - 12 Sa 132/05).
  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 485/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

    Dies gilt auch für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 30, 43 ff.; noch anders, wenn auch nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 [10 Prozent]; vgl. aus der Instanzrechtsprechung zu Zeitungszustellern: LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 36 f. [30 Prozent]; ArbG Köln 14. Juni 2019 - 18 Ca 8579/18 - juris, Rn. 96 [30 Prozent]; a. A. LAG Niedersachsen 8. Oktober 2019 - 11 Sa 367/19 - juris, Rn. 37 [20 Prozent]; LAG Köln 25. Oktober 2017 - 3 Sa 254/17 - juris, Rn. 27 [25 Prozent]; 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 [10 Prozent]) .

    Das gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bis dahin ein Zuschlag von 10 Prozent für angemessen erachtet wurde (vgl. LAG Köln 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 m. w. N. ) und sei es auch nur in einem sog "obiter dictum" (vgl. BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 ).

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 755/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

    Dies gilt auch für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 30, 43 ff.; noch anders, wenn auch nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 [10 Prozent]; vgl. aus der Instanzrechtsprechung zu Zeitungszustellern: LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 36 f. [30 Prozent]; ArbG Köln 14. Juni 2019 - 18 Ca 8579/18 - juris, Rn. 96 [30 Prozent]; a. A. LAG Niedersachsen 8. Oktober 2019 - 11 Sa 367/19 - juris, Rn. 37 [20 Prozent]; LAG Köln 25. Oktober 2017 - 3 Sa 254/17 - juris, Rn. 27 [25 Prozent]; 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 [10 Prozent]) .

    Das gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bis dahin ein Zuschlag von 10 Prozent für angemessen erachtet wurde (vgl. LAG Köln 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 m. w. N. ) und sei es auch nur in einem sog "obiter dictum" (vgl. BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 ).

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 1062/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

    Dies gilt auch für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 30, 43 ff.; noch anders, wenn auch nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 [10 Prozent]; vgl. aus der Instanzrechtsprechung zu Zeitungszustellern: LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 36 f. [30 Prozent]; ArbG Köln 14. Juni 2019 - 18 Ca 8579/18 - juris, Rn. 96 [30 Prozent]; a. A. LAG Niedersachsen 8. Oktober 2019 - 11 Sa 367/19 - juris, Rn. 37 [20 Prozent]; LAG Köln 25. Oktober 2017 - 3 Sa 254/17 - juris, Rn. 27 [25 Prozent]; 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 [10 Prozent]) .

    Das gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bis dahin ein Zuschlag von 10 Prozent für angemessen erachtet wurde (vgl. LAG Köln 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 m. w. N. ) und sei es auch nur in einem sog "obiter dictum" (vgl. BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 ).

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 486/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

    Dies gilt auch für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 30, 43 ff.; noch anders, wenn auch nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 [10 Prozent]; vgl. aus der Instanzrechtsprechung zu Zeitungszustellern: LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 36 f. [30 Prozent]; ArbG Köln 14. Juni 2019 - 18 Ca 8579/18 - juris, Rn. 96 [30 Prozent]; a. A. LAG Niedersachsen 8. Oktober 2019 - 11 Sa 367/19 - juris, Rn. 37 [20 Prozent]; LAG Köln 25. Oktober 2017 - 3 Sa 254/17 - juris, Rn. 27 [25 Prozent]; 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 [10 Prozent]) .

    Das gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bis dahin ein Zuschlag von 10 Prozent für angemessen erachtet wurde (vgl. LAG Köln 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 m. w. N. ) und sei es auch nur in einem sog "obiter dictum" (vgl. BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 ).

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 766/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

    Dies gilt auch für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - juris, Rn. 30, 43 ff.; noch anders, wenn auch nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 [10 Prozent]; vgl. aus der Instanzrechtsprechung zu Zeitungszustellern: LAG Hamm 27. November 2019 - 6 Sa 911/19 - juris, Rn. 36 f. [30 Prozent]; ArbG Köln 14. Juni 2019 - 18 Ca 8579/18 - juris, Rn. 96 [30 Prozent]; a. A. LAG Niedersachsen 8. Oktober 2019 - 11 Sa 367/19 - juris, Rn. 37 [20 Prozent]; LAG Köln 25. Oktober 2017 - 3 Sa 254/17 - juris, Rn. 27 [25 Prozent]; 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 [10 Prozent]) .

    Das gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bis dahin ein Zuschlag von 10 Prozent für angemessen erachtet wurde (vgl. LAG Köln 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - juris, Rn. 27 m. w. N. ) und sei es auch nur in einem sog "obiter dictum" (vgl. BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - juris, Rn. 19 ).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

    Zutreffend habe daher auch das LAG Köln in seiner Entscheidung vom 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - allein das Kriterium des Gesundheitsschutzes für Zeitungszusteller bewertet und daher den angemessenen Ausgleich für die Nachtarbeit ebenfalls mit 10 Prozent bemessen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 57/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

    Zutreffend habe daher auch das LAG Köln in seiner Entscheidung vom 2. September 2005 - 12 Sa 132/05 - allein das Kriterium des Gesundheitsschutzes für Zeitungszusteller bewertet und daher den angemessenen Ausgleich für die Nachtarbeit ebenfalls mit 10 Prozent bemessen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 60/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 58/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

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