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   LAG Düsseldorf, 13.12.2000 - 12 Sa 1342/00   

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https://dejure.org/2000,3916
LAG Düsseldorf, 13.12.2000 - 12 Sa 1342/00 (https://dejure.org/2000,3916)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2000 - 12 Sa 1342/00 (https://dejure.org/2000,3916)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 12 Sa 1342/00 (https://dejure.org/2000,3916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 KSchG
    Krankheitsbedingte Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankheitsbedingte Kündigung; Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung aufgrund von entstandenen und künftig zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten; Erhebliche krankheitsbedingte Ausfallzeiten eines Arbeitnehmers; Teilnahme des Arbeitgebers am Lohnausgleichsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2000 - 12 Sa 1342/00
    Für die Frage, ob die bisher entstandenen und künftig zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung bedeuten, kommt es auf den gesetzlichen 6-Wochen-Zeitraum an (BAG 06.09.1989, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit), hingegen nicht auf die Höhe der durch die Entgeltfortzahlung entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.

    Entscheidend ist, dass den gesetzlichen Entgeltfortzahlungsregelungen eine Grundwertung des Gesetzgebers entnommen werden kann, die dahingeht, dass Entgeltfortzahlungskosten für Ausfallzeiten bis zur gesetzlichen Mindestgrenze von insgesamt sechs Wochen im Jahr eine dem Arbeitgeber zuzumutende wirtschaftliche Belastung darstellt (BAG, Urteil vom 06.09.1989, 2 AZR 224/89, AP Nr. 23zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu III 2 c bb, im Ergebnis ebenso: ErfK/Ascheid, § 1 KSchG, Rz. 251).

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2000 - 12 Sa 1342/00
    In der dritten Stufe, bei der Interessenabwägung, ist schließlich zu prüfen, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (BAG, Urteil vom 20.01.2000, 2 führen (BAG, Urteil vom 20.01.2000, 2 AZR 378/99, AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 2 der Gründe, vgl. KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG, Rz. 349 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20.01.2000, a.a.O., zu B II 4) stellen allein die entstandenen und künftig zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten, die jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen aufzuwenden sind, eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen dar.

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2000 - 12 Sa 1342/00
    Der Kläger hat die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten nicht durch entsprechenden Sachvortrag (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.1999, 2 AZR 639/98, AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969, Krankheit, zu II 2 b aa der Gründe) zu erschüttern vermocht.
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