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   LAG Düsseldorf, 04.11.1998 - 12 Sa 1342/98   

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https://dejure.org/1998,3827
LAG Düsseldorf, 04.11.1998 - 12 Sa 1342/98 (https://dejure.org/1998,3827)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.1998 - 12 Sa 1342/98 (https://dejure.org/1998,3827)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 1998 - 12 Sa 1342/98 (https://dejure.org/1998,3827)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Höhe des Mutterschutzlohns - dauerhafte Verdienstminderung infolge Änderung der Arbeitszeit nach dem Referenzzeitraum

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 11 MuSchG
    Höhe des Mutterschutzlohns - dauerhafte Verdienstminderung infolge Änderung der Arbeitszeit nach dem Referenzzeitraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Mutterschutzlohns nach § 11 Abs.1 MuSchG; Dauerhafte Verdienstminderung infolge Änderung der Arbeitszeit nach dem Referenzzeitraum

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MuSchG § 11 Abs. 1
    Mutterschutzlohn: Höhe - Berücksichtigung von Erhöhungen und Verminderungen des Arbeitslohns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.06.1986 - 5 AZR 365/85

    Mutterschutz - Mutterschaftsgeld - Arbeitszeit - Schutzfrist - Minderung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.1998 - 12 Sa 1342/98
    Unter diesem Aspekt ist es konsequent, daß zwischen den Parteien vereinbarte Änderungen des Arbeitsvertrages, die zur Zeit des Beschäftigungsverbotes oder des Stillens wirksam werden, berücksichtigt werden (vgl. BAG, Urteil vom 11.06.1986, 5 AZR 365/85, AP Nr. 3 zu § 14 MuSchG 1968, zu I, II 2) und z. B. vorgesehene Arbeitszeit- und/oder Vergütungsänderungen sich auf den Mutterschutzlohn auswirken.

    Unter dieser Prämisse sind die sich im Einzelfall aus der Referenzmethode ergebenden Besser- oder Schlechterstellungen hinzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom03.03.1993, 5 AZR 132/92, AP Nr. 25 zu § 2 LohnFG, zu II 2, Urteil vom 11.06.1986, 5 AZR 365/85, AP Nr. 3 zu § 14 MuSchG, zu I, II 2).

  • BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 135/94

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.1998 - 12 Sa 1342/98
    Deshalb sichert das Gesetz der Frau das Arbeitseinkommen zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards (BAG, Urteil vom 05.07.1995, 5 AZR 135/94, AP Nr. 7 zu § 3 MuSchG 1968, zu II 2 a der Gründe).

    Daher steht nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung der Frau kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 11 MuSchG zu, soweit andere als die in § 3 Abs. 1, § 4, § 6 Abs. 2 u. 3, § 8 Abs. 1, 3 u. 5 MuSchG genannten Umstände allein oder zusätzlich zu dem Beschäftigungsverbot dazu führen, daß die Frau Arbeit nicht leistet und deshalb keinen oder einen geringeren Arbeitsverdienst erzielt (BAG, Urteil vom 05.07.1995, a.a.O., zu II 1, Urteil vom 22.03.1995, 5 AZR 847/93, AP Nr. 12 zu § 11 MuSchG 1968, zu 2 a).

  • EuGH, 13.02.1996 - C-342/93

    Gillespie u.a.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.1998 - 12 Sa 1342/98
    Die Berücksichtigung verdienstmindernder Vertragsänderungen bedeutet weder eine nach Art. 119 EG-Vertrag unzulässige Geschlechtsdiskriminierung, weil die Frau denselben Lohn erhält, der ihr bei nicht mutterschutzrechtlich eingeschränkter Arbeitsleistung zustünde bzw. der einem männlichen Arbeitnehmer zusteht (vgl. EuGH v. 13.02.1996, Rs C-342/93, AP Nr. 74 zu Art. 119 EWG-Vertrag), noch eine Verletzung des Art. 6 Abs. 4 GG, denn aus dem Verfassungsgebot resultiert keine Pflichtenstellung des Arbeitgebers, nach der der Frau der frühere Durchschnittsverdienst als Mutterschutzlohn auch dann weiterzugewähren ist, wenn arbeitsvertraglich eine nach dem Bezugszeitraum eintretende Verdienstkürzung vereinbart ist.
  • BAG, 08.08.1990 - 5 AZR 584/89

    Verdiensterhöhung durch Bereitschaftsdienst im Mutterschutz - Regelungszweck des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.1998 - 12 Sa 1342/98
    Bei dem Anspruch auf Mutterschutzlohn sind arbeitsvertraglich vorgesehene bzw. angelegte Änderungen der Arbeitsbedingungen, die nach Ablauf des Referenzzeitraums eintreten, nicht nur zu berücksichtigen, wenn sie zu einer dauerhaften Verdiensterhöhung (vgl. BAG, Urteil vom 08.08.1990, 5 AZR 584/89, AP Nr. 13 zu § 11 MuSchG 1968), sondern auch wenn sie zu einer Verdienstminderung führen.
  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 132/92

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.1998 - 12 Sa 1342/98
    Unter dieser Prämisse sind die sich im Einzelfall aus der Referenzmethode ergebenden Besser- oder Schlechterstellungen hinzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom03.03.1993, 5 AZR 132/92, AP Nr. 25 zu § 2 LohnFG, zu II 2, Urteil vom 11.06.1986, 5 AZR 365/85, AP Nr. 3 zu § 14 MuSchG, zu I, II 2).
  • BAG, 01.02.1995 - 5 AZR 847/93

    Feiertagslohn - Nahauslösung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.1998 - 12 Sa 1342/98
    Daher steht nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung der Frau kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 11 MuSchG zu, soweit andere als die in § 3 Abs. 1, § 4, § 6 Abs. 2 u. 3, § 8 Abs. 1, 3 u. 5 MuSchG genannten Umstände allein oder zusätzlich zu dem Beschäftigungsverbot dazu führen, daß die Frau Arbeit nicht leistet und deshalb keinen oder einen geringeren Arbeitsverdienst erzielt (BAG, Urteil vom 05.07.1995, a.a.O., zu II 1, Urteil vom 22.03.1995, 5 AZR 847/93, AP Nr. 12 zu § 11 MuSchG 1968, zu 2 a).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 924/98

    Mutterschutzlohn bei späterer Verdienstkürzung

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 1342/98 -.

    5 AZR 924/98 12 Sa 1342/98.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. November 1998 - 12 Sa 1342/98 - wird zurückgewiesen.

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