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   LAG Düsseldorf, 04.03.2015 - 12 Sa 136/15   

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https://dejure.org/2015,7919
LAG Düsseldorf, 04.03.2015 - 12 Sa 136/15 (https://dejure.org/2015,7919)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2015 - 12 Sa 136/15 (https://dejure.org/2015,7919)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2015 - 12 Sa 136/15 (https://dejure.org/2015,7919)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Externer Datenschutzbeauftragter.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Externer Datenschutzbeauftragter.

  • IWW

    § 4f BDSG, § ... 4 Satz 2 KSchG, § 2 Satz 1, § 2 Satz 1 KSchG, § 106 Satz 1 GewO, §§ 133, 157 BGB, § 310 Abs. 3 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 4g Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 BDSG, § 4f Abs. 5 Satz 2 BDSG, § 4f Abs. 3 Satz 2 BDSG, § 4g Abs. 1 BDSG, § 4f Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 BDSG, Richtlinie 95/46/EG, § 4f Abs. 3 Satz 1 BDSG, § 4f Abs. 3 Satz 3 BDSG, § 4f Abs. 3 Satz 5 BDSG, § 106 GewO, § 4f Abs. 2 Satz 1 BDSG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses eines Beraters für Datenschutz; Abgrenzung von Ausübung des Direktionsrechts und Änderung der Arbeitsbedingungen

  • LAG Düsseldorf PDF

    Erwägungsgrund 49 der RL 95/46/EG; §§ 4f, 4g BDSG; §§ 133, 157, 305 c, 310 BGB; § 106 GewO; §§ 2, 4 KSchG
    Externer Datenschutzbeauftragter.

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Externer Datenschutzbeauftragter: Zum Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Externer Datenschutzbeauftragter und das Direktionsrecht

  • weka.de (Kurzinformation)

    Externer DSB: zur Übernahme von Mandaten auf Weisung des Arbeitgebers verpflichtet?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KSchG § 4 S. 2; KSchG § 2 S. 1
    Wirksamkeit der Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses eines Beraters für Datenschutz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2015 - 12 Sa 136/15
    Das Fehlen der sozialen Rechtfertigung einer Änderung der Arbeitsbedingungen bzw. deren Unwirksamkeit aus anderen Gründen kann nicht festgestellt werden, wenn der Vertrag der Parteien in Wirklichkeit nicht geändert werden soll (BAG 26.01.2012 - 2 AZR 102/11, NZA 2012, 856 Rn. 12, BAG 19.07.2012 - 2 AZR 25/11, NJW 2012, 3051 Rn. 19 jeweils m.w.N.).

    Streitgegenstand der Änderungsschutzklage ist nicht die Wirksamkeit der Kündigung, sondern der Inhalt der für das Arbeitsverhältnis geltenden Vertragsbedingungen (BAG 26.01.2012 a.a.O. Rn. 13; BAG 19.07.2012 a.a.O. Rn. 20 jeweils m.w.N.).

    Eine Änderungsschutzklage ist in diesem Fall unbegründet (BAG 26.01.2012 a.a.O.; BAG 19.07.2012 a.a.O. Rn. 21 Rn. 14 jeweils m.w.N.).

    Auf die Zulässigkeit eines außerdem vereinbarten Versetzungsvorbehalts kommt es dann nicht an (BAG 26.01.2012 a.a.O. Rn. 19).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11

    Überflüssige Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2015 - 12 Sa 136/15
    Das Fehlen der sozialen Rechtfertigung einer Änderung der Arbeitsbedingungen bzw. deren Unwirksamkeit aus anderen Gründen kann nicht festgestellt werden, wenn der Vertrag der Parteien in Wirklichkeit nicht geändert werden soll (BAG 26.01.2012 - 2 AZR 102/11, NZA 2012, 856 Rn. 12, BAG 19.07.2012 - 2 AZR 25/11, NJW 2012, 3051 Rn. 19 jeweils m.w.N.).

    Streitgegenstand der Änderungsschutzklage ist nicht die Wirksamkeit der Kündigung, sondern der Inhalt der für das Arbeitsverhältnis geltenden Vertragsbedingungen (BAG 26.01.2012 a.a.O. Rn. 13; BAG 19.07.2012 a.a.O. Rn. 20 jeweils m.w.N.).

    Eine Änderungsschutzklage ist in diesem Fall unbegründet (BAG 26.01.2012 a.a.O.; BAG 19.07.2012 a.a.O. Rn. 21 Rn. 14 jeweils m.w.N.).

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2015 - 12 Sa 136/15
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, AP Nr. 9 zu § 1b BetrAVG Rn. 19; BAG 18.05.2010 - 3 AZR 373/08, NZA 2010, 935 Rn. 36).

    Dies ändert aber nichts an den oben genannten Auslegungsgrundsätzen, abgesehen davon, dass ergänzend die Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2 BGB) gilt (BAG 18.05.2010 a.a.O. Rn. 37 f.).

  • LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 Sa 1866/12

    Fristlose Kündigung und Urlaubsgewährung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2015 - 12 Sa 136/15
    Bereits der Zusatz "z.Zt." verdeutlicht, dass keine abschließende Festlegung des Arbeitsortes gewollt war (vgl. auch LAG Düsseldorf 09.04.2014 - 12 Sa 1866/12, LAGE § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 42 Rn. 63).
  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2015 - 12 Sa 136/15
    Es trifft zwar zu, dass durch die Ausübung des Direktionsrechts dem Kläger nur gleichwertige Tätigkeiten übertragen werden dürfen bzw. bei neuen Tätigkeiten die Gleichwertigkeit zur bisher ausgeübten Tätigkeit nicht verloren geht (vgl. BAG 23.02.2012 - 2 AZR 44/11, DB 2012, 2104 Rn. 16).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2015 - 12 Sa 136/15
    aa)Es ist durch Auslegung des Inhalts der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt ein ggf. vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat (BAG 25.08.2010 - 10 AZR 275/09, NZA 2010, 1355 Rn. 18).
  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2015 - 12 Sa 136/15
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, AP Nr. 9 zu § 1b BetrAVG Rn. 19; BAG 18.05.2010 - 3 AZR 373/08, NZA 2010, 935 Rn. 36).
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2015 - 12 Sa 136/15
    Einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der in einem Arbeitsverhältnis steht, kann die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten regelmäßig nicht im Wege des Direktionsrechtes zugewiesen werden (BAG 13.03.2007 - 9 AZR 612/05, AP Nr. 1 zu § 4f BDSG).
  • LAG Köln, 20.08.2021 - 10 Sa 210/20

    Versetzung nach billigem Ermessen; Ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats

    Die Beklagte weist zutreffend darauf hin, dass die Frage, ob einzelne zugewiesene Arbeitsaufträge dann der Eingruppierung der Entgeltgruppe T4 entsprechen, einer Ausübungskontrolle im Einzelfall unterliegt (vergleiche LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.03.2015 - 12 Sa 136/15).
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