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   LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09   

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LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 (https://dejure.org/2010,1123)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 (https://dejure.org/2010,1123)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. April 2010 - 12 Sa 1448/09 (https://dejure.org/2010,1123)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Fälligkeit

  • hensche.de

    Urlaubsabgeltung, Befristung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ohne Ende Urlaub (-sabgeltungsansprüche)?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erkannt, dass der von Art. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleistete Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen auch entsteht, wenn der Arbeitnehmer im gesamten Bezugszeitraum oder in Teilen davon arbeitsunfähig ist (EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06 - C-520/06; BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - zitiert nach juris, Rn. 21).

    Das Bundesarbeitsgericht hat aufgrund dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs seine bisherige Rechtsprechung mit Urteil vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) dahingehend geändert, dass § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG so zu verstehen sei, dass gesetzliche Urlaubsabgeltungsansprüche nicht erlöschen, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig seien.

    Zur Begründung hat es angeführt, dass es offen bleiben könne, ob dieses Ergebnis durch eine richtlinienkonforme Auslegung zu gewinnen sei, wofür zum Einen sprechen könne, dass das Erfordernis der Erfüllbarkeit der Freistellung, der Verfall des Urlaubsanspruchs und der Surrogationscharakter des Abgeltungsanspruchs nicht ausdrücklich im Gesetzeswortlaut angelegt und dem Gesetzeszusammenhang nicht in einer Weise zu entnehmen seien, die jede andere Auslegung ausschließe; jedenfalls sei aber eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung durch theologische Reduktion der zeitlichen Grenzen der §§ 7 Abs. 3 S. 1, 3 und 4 BUrlG in Fällen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des jeweiligen Übertragungszeitraums geboten und vorzunehmen (BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - zitiert nach juris, Rn. 59, 62 und 64).

    Ob ein Urlaubsabgeltungsanspruch Ausschlussfristen unterfallen kann, hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07, zitiert nach juris, Rn. 77) ausdrücklich offen gelassen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07, zitiert nach juris, Rn. 62) konzediert, dass der Verfall des Urlaubsanspruchs im Gesetzeswortlaut nicht ausdrücklich angelegt und dem Gesetzeszusammenhang nicht in einer Weise zu entnehmen sind, die jede andere Auslegung ausschließt.

    In seinem Urteil vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07, a. a. O., Rn. 69 f.) hat das Bundesarbeitsgericht erwogen, Arbeitgebern im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung, nach der Urlaubsansprüche nach Ablauf des Übertragungszeitraums verfielen, Vertrauensschutz zu gewähren, diesen Schutz jedoch für bei Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.08.2006 in der Sache S (12 Sa 486/06, LAGE Bundesurlaubsgesetz § 7 Nr. 43) noch nicht verfallene Urlaubsansprüche abgelehnt.

  • ArbG Köln, 13.07.2009 - 10 Ca 2355/09

    Bestehende Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Urlaubsjahres und bis zum Ende des

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09
    Auf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.07.2009 (10 Ca 2355/09) wird dieses teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen.

    Sie beantragt, das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.07.2009 - 10 Ca 2355/09 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Klägerin beantragt, das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.07.2009 - 10 Ca 2355/09 - hinsichtlich der Klageabweisung aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an sie über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus weitere 656, 10 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2009 zu zahlen.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erkannt, dass der von Art. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleistete Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen auch entsteht, wenn der Arbeitnehmer im gesamten Bezugszeitraum oder in Teilen davon arbeitsunfähig ist (EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06 - C-520/06; BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - zitiert nach juris, Rn. 21).

    In seinem Urteil vom 20.01.2009 hat der Europäische Gerichtshof in den Rechtssachen C-350/06 und C-520/06 dann entschieden, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG dahin auszulegen sei, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten entgegen stehe, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach Ablauf des Bezugsraums und/oder im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlösche, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben gewesen sei und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses fortgedauert habe, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht habe ausüben können.

    Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 sei dahingehend auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen stehe, nach denen für nicht genommenen Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung gezahlt werde, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben bzw. im Krankheitsurlaub gewesen sei und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht habe ausüben können (EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06 - C-520/06 - Rn. 52, 43, 62).

  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09
    Der Urlaubsanspruch bestehe im Urlaubsjahr, nicht jedoch für das Urlaubsjahr (BAG, Urteil vom 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - zitiert nach juris, Rn. 13).

    Erst später entschied es, dass der Urlaub auch im Falle der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der ersten drei Monate des Folgejahres erlösche (BAG, Urteil vom 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - zitiert nach juris, Rn. 15).

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09
    Demgegenüber nimmt die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung an, dass der Urlaubsanspruch überhaupt nicht befristet ist (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - zitiert nach juris Rn. 20 f. m. w. N.).

    In seinem Urteil vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07, a. a. O., Rn. 69 f.) hat das Bundesarbeitsgericht erwogen, Arbeitgebern im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung, nach der Urlaubsansprüche nach Ablauf des Übertragungszeitraums verfielen, Vertrauensschutz zu gewähren, diesen Schutz jedoch für bei Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.08.2006 in der Sache S (12 Sa 486/06, LAGE Bundesurlaubsgesetz § 7 Nr. 43) noch nicht verfallene Urlaubsansprüche abgelehnt.

  • ArbG Regensburg, 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist mithin als ein Geldanspruch anzusehen, der nicht mehr an die urlaubsrechtlichen Vorgaben gebunden ist (so auch Arbeitsgericht Regensburg, Urteil vom 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09; Düwell, Münchener Handbuch für Arbeitsrecht, 3. Auflage 2009, § 80 Rn. 66; Schlachter, RdA-Beilage 2009, 31 f.; a. A. Dornbusch/Ahner, NZA 2009, 180, 182).

    Zu Recht wird daher von einem Teil der Literatur angenommen, dass (jedenfalls tarifvertragliche) Ausschlussfristen den Abgeltungsanspruch zum Erlöschen bringen können (Grobys, NJW 2009, 2177, 2179; Gaul/Bonanni/Ludwig, DB 2009, 1013, 1016; Schlachter, RdA-Beilage 2009, 31, 36; Bauer/Arnold, NJW 2009, 631, 635; Gaul/ Josten/Strauf, DB 2009, 497, 500; im Ergebnis wie hier auch Arbeitsgericht Regensburg, Urteil vom 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09; a. A.: Zöller, Personalbuch 2009, Urlaubsabgeltung, Rn. 7; Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 22.04.2009 - 56 Ca 21280/08; für einen Fall nur der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Anspruch: Dreier/Dassau/Kiefer/Thivessen, TV-L, Stand Aktualisierung 6/2009, Anhang 1 zu § 26 TV-L, S. 119).

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09
    Zum Anderen ergebe sich die Nichtanwendbarkeit der Ausschlussfristen daraus, dass das Gesetz in § 7 Abs. 3 BUrlG eigenständige Verfallfristen vorsehe (BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 9 AZR 650/07 - zitiert nach juris, Rn. 27; BAG, Urteil vom 24.11.1992 - 9 AZR 549/91).

    Voraussetzung ist nur, dass der Arbeitnehmer als Folge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Abgeltungsanspruch geltend machen kann (wie hier: Gaul/Bonanni/Ludwig, DB 2009, 1013, 1016; EuGH, Urteil vom 20.01.2009, a. a. O., Rn. 43).

  • BAG, 13.11.1969 - 5 AZR 82/69

    Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Urlaubsverwirklichung - Selbstmordversuch

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09
    Ursprünglich war das Bundesarbeitsgericht noch davon ausgegangen, dass bei Unmöglichkeit der Urlaubsverwirklichung im Kalenderjahr infolge langdauernder Arbeitsunfähigkeit der Urlaub ohne Beschränkung auf die Dreimonatsfrist des § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG übergehe (BAG, Urteil vom 13.11.1969 - 5 AZR 82/69).
  • ArbG Berlin, 22.04.2009 - 56 Ca 21280/08

    Urlaubsabgeltung trotz mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09
    Zu Recht wird daher von einem Teil der Literatur angenommen, dass (jedenfalls tarifvertragliche) Ausschlussfristen den Abgeltungsanspruch zum Erlöschen bringen können (Grobys, NJW 2009, 2177, 2179; Gaul/Bonanni/Ludwig, DB 2009, 1013, 1016; Schlachter, RdA-Beilage 2009, 31, 36; Bauer/Arnold, NJW 2009, 631, 635; Gaul/ Josten/Strauf, DB 2009, 497, 500; im Ergebnis wie hier auch Arbeitsgericht Regensburg, Urteil vom 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09; a. A.: Zöller, Personalbuch 2009, Urlaubsabgeltung, Rn. 7; Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 22.04.2009 - 56 Ca 21280/08; für einen Fall nur der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Anspruch: Dreier/Dassau/Kiefer/Thivessen, TV-L, Stand Aktualisierung 6/2009, Anhang 1 zu § 26 TV-L, S. 119).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09
    Zwar ist der Urlaubsabgeltungsanspruch in Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubs unabdingbar (BAG, Urteil vom 09.06.1998 - 9 AZR 43/97), aber auch gesetzlich unabdingbare Ansprüche können einer Ausschlussfrist unterliegen.
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 881/06

    Ausschlussfrist

  • BAG, 26.06.1969 - 5 AZR 393/68

    Urlaubsanspruch

  • BAG, 06.06.1968 - 5 AZR 410/67

    Erholungsbedürfnis - Urlaubsabgeltungsanspruch - Verfallklausel

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung;

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 443/81

    Urlaubsanspruch

  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91

    Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 619/02

    Urlaubsabgeltung

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

  • LAG Hamm, 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08

    Urlaubsabgeltung bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit; krankheitsbedingte

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 352/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. April 2010 - 12 Sa 1448/09 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des

    Dem steht nicht entgegen, dass der Kläger bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig erkrankt war (vgl. dazu die Ausführungen des LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010, 12 Sa 1448/09, zitiert nach juris).

    Dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung sind mit eingehender Begründung das erstinstanzliche Urteil und mittlerweile die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 23.04.2010, 10 Sa 203/10, zu I 2 der Gründe) sowie, dies mit besonderem Hinweis auf den Vergütungscharakter des Abgeltungsanspruchs, das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 20.04.2010, 12 Sa 1448/09 Rn. 29, zitiert nach juris) entgegen getreten (ebenso ArbG Regensburg, Urteil vom 04.02.2010, 8 Ca 1022/09, zitiert nach juris).

  • LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch, Anwendung tarifvertraglicher Ausschlussfristen

    Er ist ein Geldanspruch, der nicht mehr an die urlaubsrechtlichen Vorgaben gebunden ist (vgl. LAG Köln 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09, Juris - Rn. 26 m. w. N.).

    36 Jedoch kann dieses Argument nun nicht mehr durchgreifen, weil - wegen des Wegfalls des "Surrogationscharakters" des Urlaubsabgeltungsanspruchs - für diesen zum "normalen" Zahlungsanspruch gewordenen Anspruch das "eigene Zeitregime", dem der Urlaubsanspruch unterfällt, nicht (mehr) gilt (ebenso LAG München 24.06.2010 - 4 Sa 1029/09; LAG Köln 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09; a. A. z. B. LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 - 11 Sa 64/09).

    Deshalb ist es nur konsequent, wenn der Abgeltungsanspruch dem allgemein wirkenden tarifvertraglichen Zeitregime der Verfallfristen unterfällt (ebenso im Ergebnis LAG München 24.06.2010 aaO; LAG Köln 20.04.2010 aaO).

  • LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10

    Tarifvertraglicher Verfall des Abgeltungsanspruchs für wegen dauernder

    Soweit der Urlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis infolge der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht in natura genommen werden konnte, wandelt er sich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen reinen Geldanspruch auf Abgeltung um (vgl. LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 - zitiert nach Juris; LAG Hamm, Urteil vom 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris; Arbeitsgericht Oberhausen, Urteil vom 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09 - ArbR 2010, 230 wegen der vollständigen Entscheidungsgründe wird auf Juris verwiesen) Der Abgeltungsanspruch hat in diesen Fällen die Qualität eines Zahlungsanspruchs, der anderen Regeln folgt als der eigentliche Urlaubsanspruch.

    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 20.01.2009 und der daran anknüpfenden Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteile vom 24.07.2009 - 9 AZR 983/07 - a. a. O. vom 23.07.2010 - 9 AZR 129/09 - a. a. O.) ist nunmehr jedoch davon auszugehen, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG jedenfalls dann den tariflichen Ausschlussfristen unterfällt, wenn er an die Stelle von Urlaubsansprüchen getreten ist, die der Arbeitnehmer aufgrund dauernder Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen konnte (LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 a. a. O., Arbeitsgericht Regensburg, Urteil vom 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09 - ZTR 2010, 204 - 205; Erfurter Kommentar-Dörner 10. Auflage, § 7 BUrlG Randnummer 65; Bauer/Arnold, EuGH kippt deutsches Urlaubsrecht, NJW 2009, 331, 334 und 335; Düwell, der Betriebsrat 8/2009, 9, 11 und 12; Powietzka/Fallenstein, Urlaubsklauseln in Arbeitsverträgen, NZA 2010 673, 677 und 678; Gaul/Josten/Strauf, EuGH: Urlaubsanspruch trotz Dauerkrankheit, BB 2009, 497, 499 und 501).

    Das Gemeinschaftsrecht will den Arbeitnehmer schützen, der krankheitsbedingt daran gehindert ist, seiner Ansprüche zu realisieren, aber nicht denjenigen, der untätig bleibt (vgl. Düwell, Was ist, wenn...? Urlaub und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, a. a. O. Seite 12; Erfurter Kommentar-Dörner, 10. Auflage, § 7 BUrlG, Rdnr.65; LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 - a. a. O.).

  • LAG Hessen, 14.07.2011 - 5 Sa 67/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit - Anwendbarkeit

    Die erkennende Berufungskammer schließt sich der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte an, die weit überwiegend die Frage des Verfalls eines Urlaubsabgeltungsanspruchs aufgrund Nichteinhaltung tariflicher Ausschlussfristen bejaht (vgl. LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10 - LAG Düsseldorf 23.4.2010 - 10 Sa 203/10 -, zit. nach juris; LAG Hamm, 24.06.2010 - 16 Sa 371/10 - LAG Berlin-Brandenburg 07.10.2010 - 2 Sa 1464/10 - zit. nach juris; LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 - LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10 - LAG Niedersachsen, 09.12.2010 - 5 Sa 930/10 -).

    Eine tarifliche Ausschlussfrist betrifft nicht den Inhalt des Anspruchs, sondern dessen Geltendmachung und zeitliche Begrenzung (vgl. LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 - Rn 28, zit. nach juris für § 12 EfzG; BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00 - Rn 20, zit. nach juris).

    Voraussetzung ist nur, dass der Arbeitnehmer als Folge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Abgeltungsanspruch geltend machen kann (vgl. LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 - Rn 30, zit. nach juris; EuGH, 20.01.2009 - C-350/06 und C-520/06 - Rn 43, zit. nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    Erst mit Aufgabe dieser Rechtsprechung stellt sich nunmehr die Frage, ob Urlaubs- und entsprechend Urlaubsabgeltungsansprüche verjähren können, da das dem Urlaubsrecht eigene Zeitregime entfallen ist (so zur Anwendbarkeit von Ausschlussfristen LAG Düsseldorf 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09; LAG Düsseldorf, 23.04.2010 - 10 Sa 203/10; LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09).
  • LAG München, 24.06.2010 - 4 Sa 1029/09

    Urlaubsabgeltung

    29 Nach Auffassung des Berufungsgerichts finden tarifvertragliche Ausschlussfristen deshalb nunmehr auf einen Urlaubsabgeltungsanspruch als reinen Zahlungsanspruch, auch, soweit dieser lediglich den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch betrifft, Anwendung (ebenso jetzt: LAG Köln, U. v. 20.04.2010, 12 Sa 1448/09 - Juris, Revision eingelegt (9 AZR 352/10) - LAG Düsseldorf, U. v. 23.04.2010, 10 Sa 203/10 - Juris, Revision eingelegt (9 AZR 365/10) - ArbG Regensburg, U. v. 04.02.2010, 8 Ca 1022/09, ZTR 2010, S. 204 f - dazu: Wulfers, ZTR 2010, S. 180 f - ArbG Herford, U. v. 19.03.2010, 1 Ca 1017/09, Juris; s. a. Grobys, NJW 2009, S. 2177 f/2179; Gaul/Bonanni/Ludwig, DB 2009, S. 1013 f/1016; Schlachter, RdA-Beilage 2009, S. 31 f/36; Gaul/Josten/Strauf, DB 2009, S. 497 f/500; ErfK-Dörner, 10. Aufl. 2010, § 7 BUrlG Rz. 65; jetzt auch Powietzka/Fallen-stein, NZA 2010, S. 673 f/677 f - unter V. 2. -).
  • LAG Köln, 18.05.2010 - 12 Sa 38/10

    Verfallfrist des Urlaubs bei Wiedergenesung

    In der Literatur nicht einheitlich beantwortet wird die Frage, ob der nach der Rechtsprechung des EuGH übertragene Urlaubsanspruch nach Wiedergenesung des Arbeitnehmers tariflichen Verfallfristen unterliegt (befürwortend Gaul/Josten/Strauf BB 2009, 479 [499]; Schlachter, RdA Beilage 2009, 36; Bauer, NJW 2009, 631 [635]; zum Eingreifen von Verfallfristen beim Urlaubsabgeltungsanspruch: LAG Köln, Urteil v. 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10

    Entstehen des Urlaubsanspruchs während des Bezugs von Erwerbsminderungsrente -

    Statt dessen handelt es sich um einen "normalen" Zahlungsanspruch, der den allgemein geltenden Fristen unterfällt (LAG Berlin-Brandenburg 07.10.2010 unter 2.3; LAG München 29.07.2010 - 3 Sa 217/10 unter II 2 a, b; LAG Köln 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 unter I 3; Gaul/Josten/Strauf , BB 2009, 497, 499).
  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

    Erst mit Aufgabe dieser Rechtsprechung stellt sich nunmehr die Frage, ob Urlaubs- und entsprechend Urlaubsabgeltungsansprüche verjähren können, da das dem Urlaubsrecht eigene Zeitregime entfallen ist (so zur Anwendbarkeit von Ausschlussfristen LAG Düsseldorf 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09; LAG Düsseldorf, 23.04.2010 - 10 Sa 203/10; LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09).
  • LAG Hessen, 07.12.2010 - 19 Sa 939/10

    Urlaubsanspruch bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Hessen, 29.03.2011 - 15 Sa 191/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis aufgrund einer befristet

  • ArbG Wuppertal, 18.11.2010 - 6 Ca 2753/10
  • ArbG Essen, 28.09.2011 - 6 Ca 1516/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers bei Beendigung des

  • LAG Köln, 16.11.2010 - 12 Sa 375/10

    Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis; unbegründete Klage auf

  • ArbG Köln, 27.10.2010 - 2 Ca 1492/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch nach mehrjähriger Krankheit; Urlaubsabgeltungsanspruch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 2 Sa 1464/10

    Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

  • LAG Hamm, 24.06.2010 - 16 Sa 371/10

    Geltung tariflicher Ausschlussfristen für Urlaubsabgeltungsanspruch des lang

  • LAG Niedersachsen, 14.12.2010 - 13 Sa 1050/10

    Tariflicher Verfall eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • LAG Niedersachsen, 09.12.2010 - 5 Sa 930/10

    Tariflicher Verfall eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • ArbG Ulm, 16.09.2010 - 5 Ca 563/09

    Verjährung und Verfall von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bei

  • ArbG Herne, 21.07.2010 - 5 Ca 826/10

    Urlaubsabgeltung, tarifliche Ausschlussfristen

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