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   LAG Düsseldorf, 03.12.1997 - 12 Sa 1555/97   

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https://dejure.org/1997,2777
LAG Düsseldorf, 03.12.1997 - 12 Sa 1555/97 (https://dejure.org/1997,2777)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.1997 - 12 Sa 1555/97 (https://dejure.org/1997,2777)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 12 Sa 1555/97 (https://dejure.org/1997,2777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei tariflicher Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen und Krankengeldzuschußregelung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 4 EFZG. § 5 MTV f. d. Ang. I. d. Beton- u. Fertigteilindustrie u. d, Betonsteinhand-werk Nordwest-deutschland
    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei tariflicher Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen und Krankengeldzuschußregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei tariflicher Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen und Krankengeldzuschussregelungen; Vorliegen einer eigenständigen (konstitutiven) Tarifregelung durch bloße Verweisung des Tarifvertrags auf die ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV für die Angestellten in der Beton- und Fertigteilindustrie und dem Betonsteinhandwerk (Betonsteingewerbe)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 44/90

    Abfindung einer Versorgungsanwartschaft-Nachversicherung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.12.1997 - 12 Sa 1555/97
    Dabei ist unerheblich, ob der Verweisung die Formulierung jeweils gültigen hinzugefügt ist oder nicht (im Anschluß an BAG 29.01.1991, 3 AZR 44/90, EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, Nr. 6).

    Im Zweifel gilt letzteres (vgl. BAG, Beschluß vom 30.01.1990, 1 ABR 98/88, AP Nr. 78 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1, 2, Urteil vom 29.01.1991, 3 AZR 44/90, AP Nr. 23 zu § 18 BetrAVG, zu II b, ferner: Urteil vom 20.03.1991, 4 AZR 455/90, AP Nr. 2 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, zu B II 1 b, Urteil vom 16.08.1988, 3 AZR 61/87, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung, zu 2 b), dies aus den bereits erwähnten Gründen der Einheitlichkeit, Sachgerechtigkeit und Praktikabilität.

    Dabei kann nicht daraus, daß die Worte jeweils gültigen (gesetzlichen Bestimmungen) fehlen, auf eine statische Verweisung geschlossen werden (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.1991, 3 AZR 44/90, EzA Nr. 6 zu § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, zu II).

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 798/94

    Berechnung des tariflichen Krankengeldzuschusses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.12.1997 - 12 Sa 1555/97
    a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 16.05.1995, 3 AZR 395/94, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie, zu I 1 der Gründe, Urteil vom 14.02.1996, 2 AZR 166/95, AP Nr. 21 zu § 1 Tarifverträge: Textilindustrie, zu II 5 a, Urteil vom 24.04.1996, 5 AZR 798/94, AP Nr. 96 zu § 616 BGB, zu 1), der die erkennende Kammer folgt, hat die Auslegung des normativen Teils von Tarifverträgen zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen.

    Verwenden die Tarifvertragsparteien einen Begriff, der in der Rechtsterminologie oder sonst im allgemeinen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, daß er im Tarifvertrag dieselbe Bedeutung haben soll, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (BAG vom 24.04.1996, a.a.O.).

    Die Tarifvertragsparteien tragen insoweit lediglich der Typik Rechnung, daß Arbeitnehmer ihren Lebensstandard nach dem regelmäßigen Nettoverdienst und nicht nach dem Bruttoverdienst ausrichten (vgl. BAG, Urteil vom 24.04.1996, 5 AZR 798/94, AP Nr. 96 zu § 616 BGB, zu 4, Urteil vom 10.12.1986, 5 AZR 570/85, AP Nr. 1 zu § 42 MTB II, zu II 1, Urteil der Kammer vom 27.06.1996, 12 Sa 464/96, LAGE Nr. 39 zu § 112 BetrVG 1972, zu 2 d), und verfolgen erkennbar den Zweck, den arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer auch nach Ablauf des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums unter bestimmten Voraussetzungen für eine bestimmte Zeit finanziell so zu stellen, als ob er weiterarbeiten würde.

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.12.1997 - 12 Sa 1555/97
    a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 16.05.1995, 3 AZR 395/94, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie, zu I 1 der Gründe, Urteil vom 14.02.1996, 2 AZR 166/95, AP Nr. 21 zu § 1 Tarifverträge: Textilindustrie, zu II 5 a, Urteil vom 24.04.1996, 5 AZR 798/94, AP Nr. 96 zu § 616 BGB, zu 1), der die erkennende Kammer folgt, hat die Auslegung des normativen Teils von Tarifverträgen zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen.

    Dabei hat selbst dann, wenn die verwendete Formulierung eindeutig ist, die Tarifauslegung den maßgeblichen Sinn der Erklärung zu erforschen, ohne am Buchstaben zu haften (BAG, Urteil vom 21.07.1993, 4 AZR 468/92, AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B I 1 a aa, Urteil vom 16.05.1995, a. a. O., zu I 1).

  • BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 127/98

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Dezember 1997 - 12 Sa 1555/97 - wird zurückgewiesen.
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