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Rechtsprechung
   LAG Köln, 16.06.2006 - 12 Sa 168/06   

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LAG Köln, 16.06.2006 - 12 Sa 168/06 (https://dejure.org/2006,3329)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.06.2006 - 12 Sa 168/06 (https://dejure.org/2006,3329)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 2006 - 12 Sa 168/06 (https://dejure.org/2006,3329)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit zur Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen; Auswirkungen eines Erfolgens der Feststellung der Schwerbehinderung nach zunächst erfolglosem Antrag erst im Widerspruchsverfahren oder auf Klage hin rückwirkend auf den ...

  • Judicialis

    SGB IX § 85; ; SGB IX § 90 Abs. 9 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 85 § 90 Abs. 2 a
    Keine Veränderung des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen durch gesetzliche Neuregelung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Sonderkündigungsschutz nach der Novelle des SGB IX, §§ 85, 90 Abs. 9a SGB IX

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2007, 163
  • NZA-RR 2007, 133
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 469/78

    Sonderkündigungsschutz - Geltendmachung - Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus LAG Köln, 16.06.2006 - 12 Sa 168/06
    Dies entsprach bislang gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 19.07.1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 Schwerbehindertengesetz, KR-Etzel, 7. Auflage, Rdnr. 17, 18 zu §§ 85 - 90 SGB IX).
  • OLG Zweibrücken, 25.04.2005 - 3 W 255/04

    Spruchverfahren über die Barabfindung von Minderheitsaktionären: Unzulässigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 16.06.2006 - 12 Sa 168/06
    Dieser geht dahin, Missbräuche zu bekämpfen, die darin liegen, noch kurz vor der Kündigung ein in der Regel aussichtloses Anerkennungsverfahren zu betreiben, um so eine bessere prozessuale Position zu erreichen (BT-Drucksache 15/2357, Seite 24; Rolfs/Barg, DB 05, 1678, Schlewing, NZA 05, 1218, 1221, Däubler, AIB 05, 387, 394).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 16.06.2006 - 12 Sa 168/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Großer Senat Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses, wenn die Kündigung für unwirksam erklärt wurde, wie dies hier der Fall ist.
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

    Dagegen bleibt nach § 90 Abs. 2a 2. Alt. SGB IX bei bestehender Schwerbehinderung der Sonderkündigungsschutz trotz fehlenden Nachweises bestehen, wenn der Antrag so frühzeitig vor Kündigungszugang gestellt worden ist, dass eine Entscheidung vor Ausspruch der Kündigung - bei ordnungsgemäßer Mitwirkung des Antragstellers - binnen der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX möglich gewesen wäre (Senat 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - DB 2007, 1702; so auch ErfK/Rolfs 7. Aufl. § 90 SGB IX Rn. 5; Bitzer NZA 2006, 1082; Lorenz FA 2007, 198; Rolfs/Barg BB 2005, 1678; Göttling NZA-RR 2007, 281; LAG Köln 16. Juni 2006 - 12 Sa 168/06 - NZA-RR 2007, 133; LAG Düsseldorf 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - LAG Düsseldorf 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - LAG Nürnberg 4. Oktober 2005 - 6 Sa 263/05 - aA KR-Etzel 8. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 53d; Schlewing NZA 2005, 1218; Griebeling NZA 2005, 494; Grimm/Brock/Windeln DB 2005, 282; OVG Rheinland-Pfalz 7. März 2006 - 7 A 11298/05 - NZA 2006, 1108).
  • LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07

    Restitutionsklage; Restitutionsgrund; Anerkennung als Schwerbehinderter;

    Dabei reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des BAG aus, wenn sich der Arbeitnehmer spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung auf sein Sonderkündigungsschutzrecht beruft (BAG vom 19.07.1979, 2 AZR 469/78; LAG Köln vom 16.06.2006, 12 Sa 168/06 ).

    Nicht zu folgen ist letztendlich auch der Ansicht der Restitutionsbeklagten, dass § 90 Abs. 2 a SGB IX gleichwohl vorliegend zur Unanwendbarkeit des § 85 SGB IX führe, da die Vorschrift in ihrer 2. Alternative nur auf die fehlende Feststellung des Versorgungsamts abstelle, vorliegend das Versorgungsamt aber ebenso wie ihm nachfolgend die Widerspruchsbehörde eine negative Entscheidung zu Lasten des Klägers getroffen hätten (wie hier: LAG Köln vom 16.6.2006, NZA-RR 2007, 133f.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Oberarzt, Arbeitnehmer, Schwerbehinderter,

    Nach der Gesetzesintention sollten die Einschränkungen des § 90 Abs. 2a SGB IX Missbräuche bekämpfen, die darin liegen, dass der Arbeitnehmer noch kurz vor Ausspruch einer erwarteten Kündigung ein in der Regel aussichtsloses Anerkennungsverfahren betreibt, um so eine bessere prozessuale Position zu erreichen (BT-Drucksache15/2357, Seite 24; LAG Köln, Urt. v. 16.06.2006 - 12 Sa 168/06 -, NAZ-RR 2007, 133 f. m. div. Lit.-Nachw.).

    Das Versorgungsamt hätte mithin noch Zeit genug gehabt, die erst im Widerspruchsverfahren angeforderten ärztlichen Stellungnahmen und Gutachten anzufordern, wobei nach § 69 Abs. 1 S. 2 SGB IX i. V. m. § 14 Abs. 2 S. 2 und Abs. 5 S. 2 u. 5 SGB IX eine Frist von sieben Wochen maßgebend ist (LAG Köln, Urt. v. 16.06.2006 - 12 Sa 168/06 -, a.a.O.; LAG Hamm, Urt. v. 10.05.2007 - 8 Sa 263/07 -, zit. v. Juris; vgl. KR-Etzel, 8. Aufl., Rn. 53g zu §§ 85-90 SGB IX).

  • LAG Köln, 16.07.2008 - 3 Sa 190/08

    außerordentliche Kündigung; Arbeitssicherheit; Arbeitsunfall; Abmahnung;

    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BAG, der sich die erkennende Kammer anschließt, bleibt nach § 90 Abs. 2a SGB IX bei bestehender Schwerbehinderung der Sonderkündigungsschutz trotz fehlenden Nachweises gegenüber dem Arbeitgeber bestehen, wenn der Arbeitnehmer den Antrag so frühzeitig vor Kündigungszugang gestellt hat, dass eine Entscheidung vor Ausspruch der Kündigung - bei ordnungsgemäßer Mitwirkung des Antragstellers - binnen der Frist des § 69 Abs. 1 S. 2 SGB IX möglich gewesen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 539/05 - EzA § 85 SGB IX Nr. 5; BAG, Urteil vom 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 - DB 2007, 1702; BAG, Urteil vom 06.09.2007 - 2 AZR 324/06 - NZA 2008, 407, 408; ebenso LAG Köln, Urteil vom 16.06.2006 - 12 Sa 168/06 - NZA-RR 2007, 133; LAG Köln, Urteil vom 27.11.2006 - 14 Sa 396/06 -).
  • ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06

    Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim

    Wurde hingegen durch Bescheid des Versorgungsamtes vor Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer ein Grad der Behinderung von unter 50 und erst nach Zugang der Kündigungserklärung im Rechtsmittelverfahren ein solcher von wenigstens 50 festgestellt, so besteht Sonderkündigungsschutz auch dann nicht, wenn im letzteren Falle festgestellt wurde, der Grad der Behinderung von wenigstens 50 habe bereits vor Zugang der Kündigungserklärung vorgelegen (ebenso: OVG Koblenz vom 07. März 2006 - 7A 11298/05 - NZA 2006, 1108; ArbG Essen vom 25. Oktober 2005 - 2 Ca 1592/05 - n. v.; KR-Etzel, 8. Aufl., §§ 85-90SGB IX, Rz. 53c; Cramer in NZA 2004, 698, 704; Düwell in BB 2004, 2811, 2812; Grimm/Brock/Windeln in DB 2005, 282, 283; Kuhlmann in Behindertenrecht 2004, 181, zu III; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl., § 90 Rz. 23; Schlewing in NZA 2005, 1218, 1221; für den Fall eines Gleichstellungsantrages im Sinne von § 68 Abs. 2 SGB IX ebenso: BAG vom 01. März 2007 - 2 AZR 217/06 - NZA 2007, Heft 6, S. IX [Pressemitteilung]; LAG Rheinland-Pfalz vom 16. März 2005 - 9 Sa 961/04 - juris.de; LAG Rheinland-Pfalz vom 12. Oktober 2005 - 10 Sa 502/05 - NZA-RR 2006, 186; LAG Baden-Württemberg vom 14. Juni 2006 - 10 Sa 43/06 - LAGE § 85 SGB IX Nr. 2 = EzA-SD 2006, Nr. 22, S. 8 = ArbuR 2006, 412 m. zust. Anm. Gagel in jurisPR-ArbR 40/2006, Anm. 3; a. A.: LAG Düsseldorf vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 = Behindertenrecht 2005, 198; LAG Düsseldorf vom 17. Januar 2006 - 8 Sa 1052/05 - EzA-SD 2006, Nr. 9, S. 15; LAG Düsseldorf vom 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - DB 2006, 2244 [LS] = BB 2006, 2140 [LS]; LAG Köln vom 16. Juni 2006 - 12 Sa 168/06 - NZA-RR 2007, 133).
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   LAG Köln, 16.08.2006 - 12 Sa 168/06 (1)   

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LAG Köln, Entscheidung vom 16.08.2006 - 12 Sa 168/06 (1) (https://dejure.org/2006,16573)
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    Wirksamkeit einer Kündigung eines Schwerbehinderten bei fehlender Zustimmung des Integrationsamtes; Folgen einer Berufung auf den Sonderkündigungsschutz innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung; Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der ...

  • Judicialis

    SGB IX § 85; ; SGB IX § 90 Abs. 9 a

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 85 § 90 Abs. 2 a
    Keine Veränderung des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen durch gesetzliche Neuregelung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 469/78

    Sonderkündigungsschutz - Geltendmachung - Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2006 - 12 Sa 168/06
    Dies entsprach bislang gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 19.07.1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 Schwerbehindertengesetz, KR-Etzel, 7. Auflage, Rdnr. 17, 18 zu §§ 85 - 90 SGB IX).
  • OLG Zweibrücken, 25.04.2005 - 3 W 255/04

    Spruchverfahren über die Barabfindung von Minderheitsaktionären: Unzulässigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2006 - 12 Sa 168/06
    Dieser geht dahin, Missbräuche zu bekämpfen, die darin liegen, noch kurz vor der Kündigung ein in der Regel aussichtloses Anerkennungsverfahren zu betreiben, um so eine bessere prozessuale Position zu erreichen (BT-Drucksache 15/2357, Seite 24; Rolfs/Barg, DB 05, 1678, Schlewing, NZA 05, 1218, 1221, Däubler, AIB 05, 387, 394).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2006 - 12 Sa 168/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Großer Senat Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses, wenn die Kündigung für unwirksam erklärt wurde, wie dies hier der Fall ist.
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