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   LAG Hamm, 07.08.2007 - 12 Sa 1911/06   

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LAG Hamm, 07.08.2007 - 12 Sa 1911/06 (https://dejure.org/2007,16832)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.08.2007 - 12 Sa 1911/06 (https://dejure.org/2007,16832)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. August 2007 - 12 Sa 1911/06 (https://dejure.org/2007,16832)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Hypothetische Anrechnung von Bewährungszeiten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AnTV; KnAT; RVOrgG
    Hypothetische Anrechnung von Bewährungszeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurücklegung von Bewährungszeiten auch schon für bereits vor Einführung eines Bewährungsaufstiegs durch eine Tarifnorm abgelaufene Zeiträume; Zulässigkeit einer unterschiedlichen Berücksichtigung von Vordienstzeiten von Angestellten im Zusammenhang mit einem tariflichen ...

  • Judicialis

    RVOrgG § 2; ; RVOrgG § 2 Abs. 4; ; RVOrgG § 2 Abs. 6; ; TVÜ-Bund § 2; ; TVÜ-Bund § 6; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1 S. 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 S. 5; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; KnAT § 23a S. 2 Ziff. 1; ; BGB § 613a

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2007 - 12 Sa 1911/06
    Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, wenn eine Vergütungsvorschrift die Höhe der Vergütung an in der Vergangenheit liegende Tatbestände anknüpft (vgl. BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 09.03.1994, 4 AZR 228/93, AP Nr. 32 zu § 23 a BAT).

    Doch gilt dies dann nicht, wenn die Tarifpartner oder auch der Gesetzgeber konkrete Regelungen dazu treffen, welche Zeiten nach einer Tarifänderung für den Bewährungsaufstieg von Bedeutung sind (vgl. BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT).

    Auch die Tarifvertragsparteien müssen sich an ihn halten (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 23.02.1994, 4 AZR 165/93, ZTR 1994, 462).

    Ein Verstoß liegt erst dann vor, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden lässt (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT, Urt. v. 18.09.1991, 5 AZR 620/90, AP Nr. 192 zu Art. 3 GG).

    Der Gleichheitssatz wird nur dann verletzt, wenn versäumt wurde, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT m.w.N.) und Differenzierungen vorgenommen wurden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT m.w.N.).

    Dabei lassen sich gewisse Härten durch Pauschalierungen, die im Gesetzes- oder Tarifrecht im Interesse der Praktikabilität vorgenommen werden, nicht vermeiden (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT m.w.N.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mehrfach (vgl. BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 23.02.1994, 4 AZR 165/93, ZTR 1994, 462) ausgeführt, dass es vernünftige und einleuchtende Gründe dafür geben kann, Vordienstzeiten von Angestellten unterschiedlich zu berücksichtigen.

    Es würde unter diesen Umständen den jeweils neuen Arbeitgeber überfordern, wenn er Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern, die mehrere Jahre zurückliegen, daraufhin überprüfen müsste, ob sich der Angestellte in dieser Zeit in seiner damals ausgeübten Tätigkeit bewährt hat (vgl. näher BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT).

    Auch die insoweit anzustellenden finanziellen Überlegungen, insbesondere die Fragen der finanziellen Belastungen, die infolge von vergütungserhöhenden Bewährungszeiten eintreten können, rechtfertigen unterschiedliche Regelungen (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 06.02.1980, 4 AZR 158/78, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung).

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 165/93

    Anrechnung von Vordientszeiten im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2007 - 12 Sa 1911/06
    Auch die Tarifvertragsparteien müssen sich an ihn halten (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 23.02.1994, 4 AZR 165/93, ZTR 1994, 462).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mehrfach (vgl. BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 23.02.1994, 4 AZR 165/93, ZTR 1994, 462) ausgeführt, dass es vernünftige und einleuchtende Gründe dafür geben kann, Vordienstzeiten von Angestellten unterschiedlich zu berücksichtigen.

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 28/06

    Rückgruppierung eines Kraftfahrers

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2007 - 12 Sa 1911/06
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung keine Bedenken bestehen (vgl. nur BAG, BAG 4. Senat, Urt. v. 24.01.2007, 4 AZR 28/06, n.v.; Urt. v. 11.10.2006, 4 AZR 534/05, AP Nr. 9 zu § 20 BMT-G II).
  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 620/90

    Pflichtstundenzahl für Lehrer; Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf eine

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2007 - 12 Sa 1911/06
    Ein Verstoß liegt erst dann vor, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden lässt (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT, Urt. v. 18.09.1991, 5 AZR 620/90, AP Nr. 192 zu Art. 3 GG).
  • BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 158/78

    Tarifvertragsparteien - Rückwirkende Anwendung von Vorschriften - Einreihung in

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2007 - 12 Sa 1911/06
    Auch die insoweit anzustellenden finanziellen Überlegungen, insbesondere die Fragen der finanziellen Belastungen, die infolge von vergütungserhöhenden Bewährungszeiten eintreten können, rechtfertigen unterschiedliche Regelungen (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 06.02.1980, 4 AZR 158/78, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung).
  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 228/93

    Unterbrechung der Bewährungszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2007 - 12 Sa 1911/06
    Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, wenn eine Vergütungsvorschrift die Höhe der Vergütung an in der Vergangenheit liegende Tatbestände anknüpft (vgl. BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 09.03.1994, 4 AZR 228/93, AP Nr. 32 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 534/05

    Eingruppierung eines städtischen Reinigers

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2007 - 12 Sa 1911/06
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung keine Bedenken bestehen (vgl. nur BAG, BAG 4. Senat, Urt. v. 24.01.2007, 4 AZR 28/06, n.v.; Urt. v. 11.10.2006, 4 AZR 534/05, AP Nr. 9 zu § 20 BMT-G II).
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 811/07

    Zur Eingruppierung nach der Allgemeinen Vergütungsordnung des

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. August 2007 - 12 Sa 1911/06 - wird zurückgewiesen.
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