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   LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 216/03   

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LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 216/03 (https://dejure.org/2003,4807)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.2003 - 12 Sa 216/03 (https://dejure.org/2003,4807)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 12 Sa 216/03 (https://dejure.org/2003,4807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Klagerücknahmefiktion - Ausübung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 54 ArbGG, § 613 a BGB, §§ 9, 10 AÜG, § 1, § 3 AÜG a.F., § 242 BGB
    Klagerücknahmefiktion - Ausübung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen der Klagerücknahmefiktion i. F. eines Beschlusses der Terminbestimmung auf Antrag der Parteien anstelle einer Verfahrensruheanordnung; Auswirkung einer Arbeitnehmerüberlassung auf den Arbeitsvetrag zwischen Arbeitnehmer undüberlassenden Arbeitgeber; ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 54 ArbGG, § 613 a BGB, §§ 9, 10 AÜG, § 1, § 3 AÜG a.F., § 242 BGB
    Klagerücknahmefiktion - Ausübung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagerücknahmefiktion - Ausübung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 216/03
    Selbst wenn sie, etwa aufgrund einer mit der Fa. L. vereinbarten Arbeitnehmerüberlassung, den Kläger aufgefordert hätte, dort zu arbeiten, läge lediglich eine vertragswidrige Anweisung der Beklagten vor, der der Kläger gefolgt wäre, um den Verlust von Lohnansprüchen aus Annahmeverzug (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.1998, 8 AZR 139/97, AP Nr. 177 zu § 613 a BGB, zu II 2 b) oder arbeitsrechtliche Sanktionen zu vermeiden.

    Der bisherige Arbeitgeber ist jedenfalls dann der richtige Adressat, wenn er den Arbeitnehmer über den Betriebsübergang unterrichtet hat (BAG, Urteil vom 25.01.2001, 8 AZR 336/00, AP Nr. 215 zu § 613 a BGB, zu IV 1 a, Urteil vom 19.03.1998, 8 AZR 139/97, AP Nr. 177 zu § 613 a BGB, zu l 3 d, Willemsen/Lemke, NJW 2002, 1160; vgl. Menze, Das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer beim Betriebsübergang, 2000, S. 73).

    Der Widerspruch des Klägers erfolgte rechtzeitig: Bis zum Inhaberwechsel ist ein Widerspruch grundsätzlich ohne zeitliche Einschränkung zulässig (BAG, Urteil vom 19.03.1998, a.a.O., zu l 3 c aa, APS/Steffan, § 613 a BGB Rz. 100).

  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 698/95

    Betriebliche Altersversorgung: Verschaffungsanspruch - Zulässigkeit der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 216/03
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 17.10.2000, 3 AZR 69/99, AP Nr. 56 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, Urteil vom 28.07.1998, 3 AZR 357/97, AP Nr. 9 zu § 79 LPVG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.1996, 3 AZR 698/95, n.v., BAG Urteil vom 15.09.1992, 3 AZR 438/91, AP Nr. 39 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen), der die Kammer folgt, ist ein Recht "verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Anspruch auch in Zukunft nicht geltend gemacht werde.

    Sowohl für die erforderliche Dauer der Untätigkeit (sog. Zeitmoment) als auch für den Vertrauenstatbestand (sog. Umstandsmoment) und die Zumutbarkeit der Erfüllung des Anspruchs (sog. Zumutbarkeitsmoment) spielen Art und materielle oder immaterielle Bedeutung des Anspruchs, die Ursachen der Untätigkeit des Berechtigten und das Ausmaß der Schutzbedürftigkeit beider Parteien eine entscheidende Rolle" (BAG, Urteil vom 24.09.1996, a.a.O.).

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 216/03
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 17.10.2000, 3 AZR 69/99, AP Nr. 56 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, Urteil vom 28.07.1998, 3 AZR 357/97, AP Nr. 9 zu § 79 LPVG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.1996, 3 AZR 698/95, n.v., BAG Urteil vom 15.09.1992, 3 AZR 438/91, AP Nr. 39 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen), der die Kammer folgt, ist ein Recht "verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Anspruch auch in Zukunft nicht geltend gemacht werde.
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 69/99

    Versorgungsschaden durch Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 216/03
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 17.10.2000, 3 AZR 69/99, AP Nr. 56 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, Urteil vom 28.07.1998, 3 AZR 357/97, AP Nr. 9 zu § 79 LPVG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.1996, 3 AZR 698/95, n.v., BAG Urteil vom 15.09.1992, 3 AZR 438/91, AP Nr. 39 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen), der die Kammer folgt, ist ein Recht "verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Anspruch auch in Zukunft nicht geltend gemacht werde.
  • BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91

    Anspruch auf Zusatzversorgung eines ABM-Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 216/03
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 17.10.2000, 3 AZR 69/99, AP Nr. 56 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, Urteil vom 28.07.1998, 3 AZR 357/97, AP Nr. 9 zu § 79 LPVG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.1996, 3 AZR 698/95, n.v., BAG Urteil vom 15.09.1992, 3 AZR 438/91, AP Nr. 39 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen), der die Kammer folgt, ist ein Recht "verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Anspruch auch in Zukunft nicht geltend gemacht werde.
  • BAG, 26.03.1987 - 8 AZR 54/86

    Verwirkung der Klagebefugnis durch die lange Dauer des Verfahrensstillstands

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 216/03
    Durch den längeren Verfahrensstillstand ist weder die Klage unzulässig geworden (vgl. zur Prozessverwir-kung BAG Urteil vom 26.03.1987, 8 AZR 54/86, n.v., zu II 1), noch kann der Begründetheit der Klage der materiellrechtliche Verwirkungseinwand nach § 242 BGB entgegen gehalten werden.
  • BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91

    Rechtliche Ausgestaltung des Annahmeverzugs eines Betriebsübernehmers - Wertung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 216/03
    Obwohl eine Willenserklärung im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, kann auch späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (BAG, Urteil vom 24.10.1991, 2 AZR 210/91, n.v., zu II 2, m.w.N.).
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97

    Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 216/03
    Überdies steht der Normzweck des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG der Annahme entgegen, dass eine Arbeitnehmerüberlassung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Verleiher führt: Damit im Hinblick auf Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages nach § 9 Nr. 1 AÜG der Arbeitnehmer überhaupt in einem Arbeitsverhältnis steht, fingiert § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG eine solches zum Entleiher (BAG, Urteil vom 15.04.1999, 7 AZR 437/97, AP Nr. 1 zu § 13 AÜG, zu II 2).
  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 216/03
    Anders ist der "Widerspruch" im Hinblick auf die einfach gehaltene, vorbehaltlose Formulierung nicht zu verstehen (vgl. BAG, Urteil vom 07.12.2000, 2 AZR 391/99, AP Nr. 113 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B l ).
  • BAG, 29.06.2000 - 8 AZR 520/99

    Betriebsübergang - Kommissionsbetrieb

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 216/03
    Schließlich tritt kein Wechsel der Inhaberschaft ein, wenn der neue "Inhaber" den Betrieb gar nicht führt (BAG, Urteil vom 12.11.1998, 8 AZR 282/97, AP Nr. 186 zu § 613 a BGB, zu B l 1, Urteil vom 29.06.2000, 8 AZR 520/99, n.v., zu II 2 a).
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02

    Rückforderung einer Zuwendung

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 282/97

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

  • BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 612/88

    Vertraglicher Tarifvorbehalt - tarifliche Besitzstands-Klausel

  • BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 336/00

    Widerspruch bei Betriebsübergang

  • LAG München, 10.02.2009 - 8 Sa 892/08

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung - Verwirkung

    Außerdem musste sie mangels ausdrücklicher oder nach § 54 Abs. 5 Satz 4 ArbGG fingierter Klagerücknahme (vgl. dazu LAG Düsseldorf vom 07.05.2003 - 12 Sa 216/03 - LAGE ArbGG 1979 § 54 Nr. 6) grundsätzlich jederzeit mit einem Terminsantrag des Klägers rechnen.
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