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   LAG Düsseldorf, 23.07.2003 - 12 Sa 232/03   

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https://dejure.org/2003,5424
LAG Düsseldorf, 23.07.2003 - 12 Sa 232/03 (https://dejure.org/2003,5424)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.07.2003 - 12 Sa 232/03 (https://dejure.org/2003,5424)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 12 Sa 232/03 (https://dejure.org/2003,5424)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen negativen Zwischenzeugnisses ("Er ist ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter...")

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 630 BGB, § 109 GewO, § 280; 286 BGB
    Schadensersatz wegen negativen Zwischenzeugnisses ("Er ist ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter...")

  • IWW

    BGB § 280 BGB § 286 BGB § 630 GewO § 109

  • aufrecht.de

    Schadenersatzanspruch wegen unrichtigem Zwischenzeugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Erteilung eines unrichtigen Zwischenzeugnisses ; Einstufung der Zeugnisformulierung "anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter"; Darlegungs- und Beweislast für den durch eine unrichtige Zeugniserteilung entstandenen Schaden; Konkrete Bezeichnung der ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 630 BGB, § 109 GewO, § 280; 286 BGB
    Schadensersatz wegen negativen Zwischenzeugnisses ("Er ist ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter...")

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 286; BGB § 630; GewO § 109
    Schadensersatz wegen negativen Zwischenzeugnisses ("Er ist ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter ...")

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 983/94

    Haftung des Arbeitgebers: Schadensersatz wegen verspäteter und fehlerhafter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2003 - 12 Sa 232/03
    Der Anspruch setzt voraus, dass das Zeugnis entweder nicht gehörig, d.h. formal oder inhaltlich fehlerhaft, unrichtig oder unvollständig, oder verspätet ausgestellt wurde, dass dem Arbeitnehmer ein Schaden entstanden ist und dass der eingetretene Schaden auf der schuldhaften Verletzung der Zeugnispflicht beruht (BAG, Urteil vom 16.11.1995, 8 AZR 983/94, EzA Nr. 20 zu § 630 BGB, Urteil vom 25.10.1967, 3 AZR 456/66, AP Nr. 6 zu § 73 HGB, Staudinger/Preis, BGB (2002), § 630 Rz. 76, RGRK/Eisemann, 12. Aufl., § 630, Rz. 82/86, Grimm, AR-Blattei SD, 1850 Zeugnis, Rz. 126, Schaub/Linck, Arbeitsrechts-Handbuch, 10. Aufl., § 146 VI 2).

    Macht er einen Schadensersatzanspruch geltend, weil er etwa wegen des fehlenden ordnungsgemäßen Zeugnisses einen Verdienstausfall erlitten habe, so muss er darlegen und, falls bestritten, beweisen, dass ein bestimmter Arbeitgeber bereit gewesen ist, ihn einzustellen, sich aber wegen des fehlenden oder mangelbehafteten Zeugnisses davon hat abhalten lassen (BAG, Urteil vom 16.11.1995, a. a. O, Urteil vom 26.02.1976, 3 AZR 215/75, AP Nr. 3 zu § 252 BGB, Urteil vom 25.10.1967, a. a. O.).

    Dass ihm die Beweiserleichterungen nach § 252 Satz 2 BGB und § 287 ZPO zugute kommen, entbindet ihn nicht von seiner Darlegungs- und Beweispflicht (BAG, Urteil vom 16.11.1995, a. a. O.; vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1967, a. a. O., zu 1 c der Gründe; Urteil vom 26. Februar 1976, a. a. O.).

  • BAG, 25.10.1967 - 3 AZR 456/66

    Arbeitszeugnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2003 - 12 Sa 232/03
    Der Anspruch setzt voraus, dass das Zeugnis entweder nicht gehörig, d.h. formal oder inhaltlich fehlerhaft, unrichtig oder unvollständig, oder verspätet ausgestellt wurde, dass dem Arbeitnehmer ein Schaden entstanden ist und dass der eingetretene Schaden auf der schuldhaften Verletzung der Zeugnispflicht beruht (BAG, Urteil vom 16.11.1995, 8 AZR 983/94, EzA Nr. 20 zu § 630 BGB, Urteil vom 25.10.1967, 3 AZR 456/66, AP Nr. 6 zu § 73 HGB, Staudinger/Preis, BGB (2002), § 630 Rz. 76, RGRK/Eisemann, 12. Aufl., § 630, Rz. 82/86, Grimm, AR-Blattei SD, 1850 Zeugnis, Rz. 126, Schaub/Linck, Arbeitsrechts-Handbuch, 10. Aufl., § 146 VI 2).

    Macht er einen Schadensersatzanspruch geltend, weil er etwa wegen des fehlenden ordnungsgemäßen Zeugnisses einen Verdienstausfall erlitten habe, so muss er darlegen und, falls bestritten, beweisen, dass ein bestimmter Arbeitgeber bereit gewesen ist, ihn einzustellen, sich aber wegen des fehlenden oder mangelbehafteten Zeugnisses davon hat abhalten lassen (BAG, Urteil vom 16.11.1995, a. a. O, Urteil vom 26.02.1976, 3 AZR 215/75, AP Nr. 3 zu § 252 BGB, Urteil vom 25.10.1967, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 17.12.1998 - 4 Sa 630/98

    Qualifiziertes Zeugnis - Anwendung der Zeugnissprache - Gliederung - Vermeidung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2003 - 12 Sa 232/03
    a) Nach Auffassung des LAG Hamm (Urteil vom 17.12.1998, MDR 1999, 1073) bedeutet diese Formulierung, dass der Arbeitnehmer eigensüchtig war, anderen gegenüber auf seine Rechte pocht und gerne nörgelt.
  • BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 215/75

    Vertragsverletzung - Zeugniserteilungspflicht - Schadensersatz - Minderverdienst

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2003 - 12 Sa 232/03
    Macht er einen Schadensersatzanspruch geltend, weil er etwa wegen des fehlenden ordnungsgemäßen Zeugnisses einen Verdienstausfall erlitten habe, so muss er darlegen und, falls bestritten, beweisen, dass ein bestimmter Arbeitgeber bereit gewesen ist, ihn einzustellen, sich aber wegen des fehlenden oder mangelbehafteten Zeugnisses davon hat abhalten lassen (BAG, Urteil vom 16.11.1995, a. a. O, Urteil vom 26.02.1976, 3 AZR 215/75, AP Nr. 3 zu § 252 BGB, Urteil vom 25.10.1967, a. a. O.).
  • LAG Düsseldorf, 11.06.2003 - 12 Sa 354/03

    Zeugnis, Berichtigungsanspruch, Leistungsbeurteilung (Notenskala), Darlegungs-

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2003 - 12 Sa 232/03
    Damit wird von Bedeutung, in welchem Kontext die Formel steht und wie sie sich in das durch die übrigen Teile des Zeugnisses vermittelte Gesamtbild einfügt (vgl. Kammer-Urteil vom 11.06.2003,12 Sa 354/03, n. v.).
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