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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 14.07.1999 - 12 Sa 236/99   

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https://dejure.org/1999,4692
LAG Düsseldorf, 14.07.1999 - 12 Sa 236/99 (https://dejure.org/1999,4692)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.1999 - 12 Sa 236/99 (https://dejure.org/1999,4692)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - 12 Sa 236/99 (https://dejure.org/1999,4692)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsübergang - Ehegattenarbeitsverhältnis/- innengesellschaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 613 a BGB, § 705 BGB
    Betriebsübergang - Ehegattenarbeitsverhältnis/- innengesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsübergang; Ehegattenarbeitsverhältnis; Ehegatteninnengesellschaft; Tankstellen-Verwalter-Vertrag; Anerkennung der Rechtsbeziehung als unselbständige Tätigkeit durch Finanzbehörden und/oder Sozialversicherungsträger

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 1 Satz 1 § 705
    Betriebsübergang: Ansprüche gegen den Übernehmer nur aus tatsächlichem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 282/97

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.07.1999 - 12 Sa 236/99
    Der Betriebsübergang nach § 613 a BGB tritt mit dem Wechsel in der Person des Inhabers ein (BAG, Urteil v. 12.11.1998, 8 AZR 282/97, DB 99, 337 f., zu B I 1).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.07.1999 - 12 Sa 236/99
    Ebensowenig sind die Modalitäten der Bezahlung oder die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung entscheidend (BAG, Urteil v. 16.07.1997, 5 AZR 312/96, EzA Nr. 61 zu § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff).
  • BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - Beweislast für Bestehen eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.07.1999 - 12 Sa 236/99
    Zwar kann ein Ehegattenarbeitsverhältnis" mit einer juristischen Person, namentlich einer GmbH, ungeachtet der gleichzeitigen Gesellschafterstellung bestehen (vgl. BAG, Urteil v. 09.02.1995, 2 AZR 389/94, NZA 96, 249 f.).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.07.1999 - 12 Sa 236/99
    Für die Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, kommt es grundsätzlich nicht darauf an, wie die Parteien ihre Rechtsbeziehung bezeichnet haben (BAG, Urteil v. 12.09.1996, 5 AZR 104/95, AP Nr. 122 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BGH, 14.03.1990 - XII ZR 98/88

    BGB-Gesellschaft unter Eheleuten zum Zwecke des Einsatzes von Vermögenswerten und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.07.1999 - 12 Sa 236/99
    Bei Personengesellschaften, insbesondere der GbR, liegen die Dinge jedoch anders (vgl. BAG, Urteil v. 11.05.1978, 3 AZR 21/77, NJW 79, 999 f., BGH, Urteil v. 04.03.1990, NJW-RR 90, 736 f.).
  • BAG, 11.05.1978 - 3 AZR 21/77

    Kommanditist - Mitarbeitervertrag - Kommanditgesellschaft - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.07.1999 - 12 Sa 236/99
    Bei Personengesellschaften, insbesondere der GbR, liegen die Dinge jedoch anders (vgl. BAG, Urteil v. 11.05.1978, 3 AZR 21/77, NJW 79, 999 f., BGH, Urteil v. 04.03.1990, NJW-RR 90, 736 f.).
  • BAG, 17.08.2000 - 8 AZR 443/99

    Entstehung eines Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang wegen

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juli 1999 - 12 Sa 236/99 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 14.04.1999 - 12 Sa 236/99   

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https://dejure.org/1999,41354
LAG Düsseldorf, 14.04.1999 - 12 Sa 236/99 (https://dejure.org/1999,41354)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.1999 - 12 Sa 236/99 (https://dejure.org/1999,41354)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 1999 - 12 Sa 236/99 (https://dejure.org/1999,41354)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.1999 - 12 Sa 236/99
    Für die Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, kommt es grundsätzlich nicht darauf an, wie die Parteien ihre Rechtsbeziehung bezeichnet haben (BAG, Urteil v. 12.09.1996, 5 AZR 104/95, AP Nr. 122 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 282/97

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.1999 - 12 Sa 236/99
    Der Betriebsübergang nach § 613 a BGB tritt mit dem Wechsel in der Person des Inhabers ein (BAG, Urteil v. 12.11.1998, 8 AZR 282/97, DB 99, 337 f., zu B I 1).
  • BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - Beweislast für Bestehen eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.1999 - 12 Sa 236/99
    Zwar kann ein "Ehegattenarbeitsverhältnis" mit einer juristischen Person, namentlich einer GmbH, ungeachtet der gleichzeitigen Gesellschafterstellung bestehen (vgl. BAG, Urteil v. 09.02.1995, 2 AZR 389/94, NZA 96, 249 f.).
  • BGH, 14.03.1990 - XII ZR 98/88

    BGB-Gesellschaft unter Eheleuten zum Zwecke des Einsatzes von Vermögenswerten und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.1999 - 12 Sa 236/99
    Bei Personengesellschaften, insbesondere der GbR, liegen die Dinge jedoch anders (vgl. BAG, Urteil v. 11.05.1978, 3 AZR 21/77, NJW 79, 999 f., BGH, Urteil v. 04.03.1990, NJW-RR 90, 736 f.).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.1999 - 12 Sa 236/99
    Ebensowenig sind die Modalitäten der Bezahlung oder die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung entscheidend (BAG, Urteil v. 16.07.1997, 5 AZR 312/96, EzA Nr. 61 zu § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff).
  • BAG, 11.05.1978 - 3 AZR 21/77

    Kommanditist - Mitarbeitervertrag - Kommanditgesellschaft - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.1999 - 12 Sa 236/99
    Bei Personengesellschaften, insbesondere der GbR, liegen die Dinge jedoch anders (vgl. BAG, Urteil v. 11.05.1978, 3 AZR 21/77, NJW 79, 999 f., BGH, Urteil v. 04.03.1990, NJW-RR 90, 736 f.).
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