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   LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08   

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LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08 (https://dejure.org/2009,3155)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08 (https://dejure.org/2009,3155)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. März 2009 - 12 Sa 2468/08 (https://dejure.org/2009,3155)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Einsatz von Leiharbeitnehmern zur Krankheitsvertretung

  • Betriebs-Berater

    Vorrangige Beendigung des Leiharbeitnehmereinsatzes

  • RA Kotz

    Kündigung (betriebsbedingte) - trotz Leiharbeitereinsatzes

  • hensche.de

    Kündigung: Betriebsbedingt, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung

  • Judicialis

    KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Einsatz von Leiharbeitnehmern zur Krankheitsvertretung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern bei Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen unwirksam ? Dauerhafte Beschäftigung bei ständiger Krankheitsvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einsatz von Leiharbeitnehmern im Tätigkeitsbereich einer Stammarbeitskraft

  • meyer-koering.de (Zusammenfassung)

    Keine betriebsbedingte Kündigung bei Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Leih-Arbeitnehmer muss vor Stamm-Arbeitnehmer entlassen werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern bei Einsatz von Leiharbeitern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine betriebsbedingte Kündigung bei Einsatz von Leiharbeitern

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern bei Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsbedingte Kündigung erst nach Beendigung von Leiharbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2010, 40
  • DB 2009, 1353
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05

    Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08
    Zwar liegt es in der nur auf Missbrauch und Willkür überprüfbaren unternehmerischen Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers, ob und für wie lange ein beispielsweise aus Krankheitsgründen unbesetzter Arbeitsplatz besetzt werden soll; der Arbeitgeber kann nicht verpflichtet werden, im Falle einer Krankheitsvakanz Ersatzeinstellungen vorzunehmen (vgl. BAG vom 1. März 2007, 2 AZR 650/05, AP Nr. 164 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    An dieser Arbeitsorganisation muss sich die Kündigung messen lassen (vgl. BAG vom 1. März 2007, 2 AZR 650/05, a.a.O.).

    "Frei" sind die Arbeitsplätze, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei werden oder für die der Arbeitgeber die Beschäftigungsmöglichkeit treuwidrig vereitelt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG vom 1. März 2007, 2 AZR 650/05, a.a.O.; vom 5. Juni 2008, 2 AZR 107/07, NZA 2008, 1180 jew. m.w.Nw.).

  • LAG Hamm, 07.04.2008 - 8 (19) Sa 1151/06

    Kündigung; betriebsbedingte Gründe; freier Arbeitsplatz; Leiharbeitnehmer auf

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08
    Gerade diese Weisungsbefugnis kennzeichnet jedoch die für ein Arbeitsverhältnis typische persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten, die Beschäftigung erfolgt nicht im Rahmen einer fremdgesteuerten Arbeitsorganisation, sondern in dem Bereich, den der Arbeitgeber/Entleiher selbst betrieblich organisiert (vgl. BAG vom 26. September 1996, 2 AZR 200/96, NZA 1997, 202; LAG Hamm vom 7. April 2008, 8 (19) Sa 1151/06, n. v.).

    Die Entscheidung, zu wem diese Arbeitnehmer in einem Vertragsverhältnis stehen, ist keine freie unternehmerische Organisationsentscheidung, die das Beschäftigungsbedürfnis entfallen lässt und nur auf Willkür oder Missbrauch zu überprüfen ist (ebenso LAG Hamm vom 7. April 2008, 8 (19) Sa 1151/06; a.a.O.; LAG Bremen vom 2. Dezember 1997, 1 Sa 88/97, n. v.; a. A. LAG Niedersachsen vom 9. August 2006, 15 TaBV 53/05, EzAÜG BetrVG Nr. 94).

    Der Arbeitgeber ist daher gehalten, zunächst den Abruf von Leiharbeitnehmern zu unterlassen, bevor er eigene Mitarbeiter kündigt (vgl. LAG Hamm vom 7. April 2008, 8 (19) Sa 1151/06; a.a.O.; vom 5. März 2007, 11 Sa 1338/06, und vom 21. Dezember 2007, 4 Sa 1892/06, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 78 und 81, mit umfangreichen Nachweisen zum Streitstand).

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08
    Zwar darf der Arbeitgeber zur Abdeckung seines Arbeitsbedarfs auf jeden rechtlich zulässigen Vertragstyp zurückgreifen und daher beispielsweise die unternehmerische Entscheidung treffen, die Arbeiten zukünftig von freien Mitarbeitern ausführen zu lassen (vgl. BAG vom 13. März 2008, 2 AZR 1037/06, NZA 2008, 878).

    Vielmehr handelt es sich hier um ein "schlichtes Abstreifen des Bestandsschutzes unter Beibehaltung des Weisungsrechts" (vgl. insoweit ausdrücklich BAG vom 13. März 2008, 2 AZR 1037/06, a.a.O.).

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08
    Gerade diese Weisungsbefugnis kennzeichnet jedoch die für ein Arbeitsverhältnis typische persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten, die Beschäftigung erfolgt nicht im Rahmen einer fremdgesteuerten Arbeitsorganisation, sondern in dem Bereich, den der Arbeitgeber/Entleiher selbst betrieblich organisiert (vgl. BAG vom 26. September 1996, 2 AZR 200/96, NZA 1997, 202; LAG Hamm vom 7. April 2008, 8 (19) Sa 1151/06, n. v.).

    Insoweit liegt unter Beachtung der Grundsätze zur Unzulässigkeit der Austauschkündigung eine freie, nur auf Willkür und Missbrauch zu überprüfende freie Unternehmerentscheidung nicht vor (vgl. BAG vom 26. September 1996, 2 AZR 200/96, a.a.O.).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08
    "Frei" sind die Arbeitsplätze, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei werden oder für die der Arbeitgeber die Beschäftigungsmöglichkeit treuwidrig vereitelt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG vom 1. März 2007, 2 AZR 650/05, a.a.O.; vom 5. Juni 2008, 2 AZR 107/07, NZA 2008, 1180 jew. m.w.Nw.).
  • BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 13/07

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08
    Durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern wird weder die Anzahl der Arbeitsplätze noch die Arbeitsmenge, für deren Bewältigung der Arbeitgeber Arbeitnehmer einsetzt, verändert, es entfällt lediglich der Bedarf an der Beschäftigung von Arbeitnehmern, die in einem durch Arbeitsvertrag begründeten Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen (vgl. BAG vom 16. Juli 2008, 7 ABR 13/07, NZA 2009, 202).
  • LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06

    Betriebsbedingte Kündigung, anderweitige Beschäftigung, Abbau von Leiharbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08
    Der Arbeitgeber ist daher gehalten, zunächst den Abruf von Leiharbeitnehmern zu unterlassen, bevor er eigene Mitarbeiter kündigt (vgl. LAG Hamm vom 7. April 2008, 8 (19) Sa 1151/06; a.a.O.; vom 5. März 2007, 11 Sa 1338/06, und vom 21. Dezember 2007, 4 Sa 1892/06, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 78 und 81, mit umfangreichen Nachweisen zum Streitstand).
  • LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05

    Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern und über ihre

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08
    Die Entscheidung, zu wem diese Arbeitnehmer in einem Vertragsverhältnis stehen, ist keine freie unternehmerische Organisationsentscheidung, die das Beschäftigungsbedürfnis entfallen lässt und nur auf Willkür oder Missbrauch zu überprüfen ist (ebenso LAG Hamm vom 7. April 2008, 8 (19) Sa 1151/06; a.a.O.; LAG Bremen vom 2. Dezember 1997, 1 Sa 88/97, n. v.; a. A. LAG Niedersachsen vom 9. August 2006, 15 TaBV 53/05, EzAÜG BetrVG Nr. 94).
  • LAG Hamm, 21.12.2007 - 4 Sa 1892/06

    Leiharbeitnehmer; betriebsbedingte Kündigung; freier Arbeitsplatz;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08
    Der Arbeitgeber ist daher gehalten, zunächst den Abruf von Leiharbeitnehmern zu unterlassen, bevor er eigene Mitarbeiter kündigt (vgl. LAG Hamm vom 7. April 2008, 8 (19) Sa 1151/06; a.a.O.; vom 5. März 2007, 11 Sa 1338/06, und vom 21. Dezember 2007, 4 Sa 1892/06, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 78 und 81, mit umfangreichen Nachweisen zum Streitstand).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08
    Ein "dringendes" betriebliches Erfordernis für die Kündigung liegt nur dann vor, wenn zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, dass mit Ablauf der Kündigungsfrist mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben sein wird (vgl. nur BAG vom 12. April 2002, 2 AZR 256/01, NZA 2002, 1205).
  • LAG Bremen, 02.12.1997 - 1 Sa 88/97

    Rechtmäßigkeit einer fristgemäßen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ;

  • LAG Hamm, 31.03.2010 - 3 Sa 53/10

    Anspruchsbegehren eines Arbeitnehmers auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs;

    Bei der Überprüfung einer auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützten Kündigung betrachtet die Rechtsprechung bei der Prüfung einer zumutbaren anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit auch solche Arbeitsplätze, auf denen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterworfene Leiharbeitnehmer eingesetzt werden (s. beispielsweise LAG Hamm, 05.03.2007, 11 Sa 1338/06; 24.07.2007, 12 Sa 320/07; LAG Berlin, 03.03.2009, 12 Sa 2468/08).
  • LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - freier

    Ob Dauerarbeitsplätze, die nach einer Entscheidung des Arbeitgebers dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt sein sollen, als frei anzusehen sind, ist umstritten (bejahend: LAG Hamm 23. März 2009 - 8 Sa 313/08 - Rn. 35, zitiert nach Juris; LAG Berlin-Brandenburg 3. März 2009 - 12 Sa 2468/08 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 85; Bram in Bader/Bram/Dörner/Kriebel/Nungeßer/Suckow, Kündigungs- und Bestandsschutz im Arbeitsverhältnis § 1 KSchG, Rn. 303a, ErfK-Oetker, 12. Aufl., § 1 KSchG Rn. 256; HWK-Quecke § 1 KSchG Rn. 272, Düwell/Dahl DB 2007, 1699; ablehnend: HaKo-Gallner KSchG § 1 Rn. 661; Hoyningen-Huene/Linck § 1 Rn. 729; Moll/Ittmann, RdA 2008, 321, vermittelnd: Griebeing in KR, 9. Aufl., § 1 KSchG Rn. 219, der neben der Entscheidung zur Beschäftigung von Leiharbeitnehmern zusätzliche Anforderungen stellt) und noch nicht höchstrichterlich geklärt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2014 - 4 Sa 126/14

    Krankheitsbedingte Kündigung - anderweitige (leidensgerechte)

    Dieser Umstand steht jedoch der Qualifizierung des betreffenden Arbeitsplatzes als "frei" nicht entgegen (LAG Hamm v. 05.03.2007 - 11 Sa 338/06 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 78; LAG Hamm v. 21.12.2007 - 4 Sa 1892/06 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81; LAG Berlin-Brandenburg v. 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 85).
  • LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10

    Vermutungswirkung gemäß § 1 Abs. 5 KSchG wird in der Regel nicht aufgehoben bei

    Nach Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 03.03.2009, Az.: 12 Sa 2468/08 - DB 2009, 1353-1354) führt ein solcher rechtlicher Ausgangspunkt der Unzulässigkeit einer Austauschkündigung auch dann zur Sozialwidrigkeit einer Kündigung, wenn ein Arbeitgeber dauerhaft Leiharbeitnehmer beschäftigt, sie zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung nicht zuerst entlässt und dies auch dann, wenn der Leiharbeitnehmer nur zur Krankheitsvertretung beschäftigt wird.
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