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   LAG Köln, 09.08.2016 - 12 Sa 257/16   

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LAG Köln, 09.08.2016 - 12 Sa 257/16 (https://dejure.org/2016,39885)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.08.2016 - 12 Sa 257/16 (https://dejure.org/2016,39885)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. August 2016 - 12 Sa 257/16 (https://dejure.org/2016,39885)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Urlaub, Gesundheitsschutz, Verpflichtung des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung ohne konkreten Urlaubsantrag (hier abgelehnt)

  • IWW

    § 13 des Bundesurlaubsgesetzes, § ... 7 Abs. 3 BUrlG, § 66Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520, 524 ZPO, § 13 BUrlG, § 256 ZPO, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, §§ 1, 2, 3 Abs. 1 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, § 26 Abs. 2 TVöD, Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz, § 91 ZPO, § 97 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 3; TV-L § 26 Abs. 2
    Urlaub; Gesundheitsschutz; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung ohne konkreten Urlaubsantrag (hier abgelehnt)

  • rechtsportal.de

    BUrlG § 7 Abs. 3 ; TV-L § 26 Abs. 2
    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Gewährung von Urlaub aus dem vorangegangenen Kalenderjahr bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 127
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz,

    Auszug aus LAG Köln, 09.08.2016 - 12 Sa 257/16
    Nach Ansicht des Klägers sei entsprechend der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.06.2014, 21 Sa 221/14, der Arbeitgeber arbeitsschutzrechtlich verpflichtet, Urlaub aus eigener Initiative heraus zu gewähren.

    Der Europäische Gerichtshof hat in der Bollacke-Entscheidung vom 12.06.2014 (C 118/13) bezüglich der Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen entschieden, dass ein Abgeltungsanspruch für nicht genommenen Urlaub nach Artikel 7 der Arbeitszeitrichtlinie "nicht davon abhängig gemacht werden (könne], dass im Vorfeld ein entsprechender Antrag gestellt wurde". Die 21. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg hat in ihrer Entscheidung ebenfalls vom 12.06.2014 (21 Sa 221/14) die Rechtsauffassung vertreten, dass - entgegen der bisherigen ständigen Rechtsprechung des BAG - der Arbeitgeber verpflichtet sei, den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von sich aus zu erfüllen.

    Gerade soweit das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in der klägerseitig zitierten Entscheidung vom 12.06.2014 darauf verweist, dass es sich beim Urlaubsanspruch "um eine Art Jahresruhezeit" handele, die sich von täglich und wöchentlich einzuhaltenden Ruhezeiten nur dadurch unterscheidet, dass während der Jahresruhezeit das übliche Arbeitsentgelt weiter zu zahlen ist (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2014, 21 Sa 221/14, juris, Rn 44, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH), spricht auch dies gegen die Annahme eines Schadenersatzanspruchs.

  • EuGH, 12.06.2014 - C-118/13

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod

    Auszug aus LAG Köln, 09.08.2016 - 12 Sa 257/16
    Dahin stehen kann, ob sich für den Fall des originären Urlaubsanspruchs im jeweiligen Kalenderjahr etwas anderes aus der Bollacke-Entscheidung des EUGH vom 12.06.2014 (C-118/13, z. B. NZA 2014, S. 651) ergibt bzw. aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ebenfalls vom 12.06.2014, 12 Sa 221/14.

    Der Europäische Gerichtshof hat in der Bollacke-Entscheidung vom 12.06.2014 (C 118/13) bezüglich der Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen entschieden, dass ein Abgeltungsanspruch für nicht genommenen Urlaub nach Artikel 7 der Arbeitszeitrichtlinie "nicht davon abhängig gemacht werden (könne], dass im Vorfeld ein entsprechender Antrag gestellt wurde". Die 21. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg hat in ihrer Entscheidung ebenfalls vom 12.06.2014 (21 Sa 221/14) die Rechtsauffassung vertreten, dass - entgegen der bisherigen ständigen Rechtsprechung des BAG - der Arbeitgeber verpflichtet sei, den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von sich aus zu erfüllen.

  • LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14

    Urlaubsersatzanspruch, Abgeltungsersatzanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 09.08.2016 - 12 Sa 257/16
    13) ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, von sich aus - ohne entsprechendes Verlangen des Arbeitnehmers - Urlaub zu gewähren (entgegen LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2014, 12 Sa 221/14 und entgegen LAG München, Urteil vom 06.05.2016, 8 Sa 982/14).

    Diesen Überlegungen hat sich grundsätzlich auch die 8. Kammer des LAG München angeschlossen (Urteil vom 06.05.2015, 8 Sa 982/14).

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

    Auszug aus LAG Köln, 09.08.2016 - 12 Sa 257/16
    Endet jedoch die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, unterfällt ab diesem Zeitpunkt des Wegfalls des gesundheitlichen Hindernisses der Urlaubsgewährung der der Urlaubsanspruch wiederum den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Fristenregime (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.08.2011,9 AZR 425/10; BAG, Urteil vom 10.07.2012, 9 AZR 11/11).

    Der erfüllbare Teil des Urlaubsanspruchs erlischt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.08.2011, 9 AZR 425/10; Gallner, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 7 BUrlG, Rn 53).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 09.08.2016 - 12 Sa 257/16
    Es ist auch schwer vorstellbar, wie eine derartige Verpflichtung zur Zwangsbeurlaubung in Einklang zu bringen sein soll mit dem vom Großen Senat des BAG als Ausfluss des in Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts entwickelten Anspruchs des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung (BAG, Beschluss vom 25.02.1985, GS 1/84).
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Köln, 09.08.2016 - 12 Sa 257/16
    Hierauf aufbauend hat das Bundesarbeitsgericht entscheiden, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert ist, § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform dahingehend auszulegen ist, dass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/10, z. B. NZA 2012, S. 1216 ff.).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

    Auszug aus LAG Köln, 09.08.2016 - 12 Sa 257/16
    Demgegenüber hat der 9. Senat des BAG auch nach der Bollacke-Entscheidung des EuGH seine bisherige ständige Rechtsprechung fortgesetzt und geht weiterhin davon aus, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, ohne entsprechendes Verlangen des Arbeitnehmers von sich aus Urlaub zu gewähren (BAG, Urteil vom 04.11.2015, 7 AZR 851/13, mit insofern zustimmender Anmerkung Thum, BB 2016, Seite 1600; BAG, Urteil vom 19.01.2016, 9 AZR 507/14).
  • LAG Köln, 22.04.2016 - 4 Sa 1095/15

    Rechte des Arbeitnehmers bei Nichterfüllung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus LAG Köln, 09.08.2016 - 12 Sa 257/16
    Auch die 4. Kammer des LAG Köln hat diese Überlegungen des LAG Berlin-Brandenburg und des LAG München als "in den Grundlagen überzeugend" dargestellt, jedoch darauf abgestellt, dass ein Schadenersatzanspruch am fehlenden Verschulden des Arbeitgebers bei Befolgen der gefestigten Rechtsprechung des BAG, nicht ohne entsprechendes Verlangen des Arbeitnehmers von sich aus Urlaub erteilen zu müssen, scheitert (LAG Köln, Urteil vom 22.04.2016, 4 Sa 1095/15).
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 507/14

    Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - Verfall trotz krankheitsbedingter

    Auszug aus LAG Köln, 09.08.2016 - 12 Sa 257/16
    Demgegenüber hat der 9. Senat des BAG auch nach der Bollacke-Entscheidung des EuGH seine bisherige ständige Rechtsprechung fortgesetzt und geht weiterhin davon aus, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, ohne entsprechendes Verlangen des Arbeitnehmers von sich aus Urlaub zu gewähren (BAG, Urteil vom 04.11.2015, 7 AZR 851/13, mit insofern zustimmender Anmerkung Thum, BB 2016, Seite 1600; BAG, Urteil vom 19.01.2016, 9 AZR 507/14).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Köln, 09.08.2016 - 12 Sa 257/16
    Über die gesetzliche Regelung in § 7 Abs. 3 BurlG hinausgehend hat der Europäische Gerichtshof in der Schultz-Hoff- Entscheidung vom 20.01.2009 (C 350/06, z. B. NJW 2009, S. 495 - 499) entschieden, dass im Fall eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers der Urlaubsanspruch auch über den 31.03.
  • BAG, 10.07.2012 - 9 AZR 11/11

    Verfall des Urlaubs - Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 575/10

    Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche (TVöD)

  • LAG Hessen, 10.04.2017 - 7 Sa 650/16

    Begründet der Insolvenzverwalter (IV) durch eine Rechtshandlung eine

    Die Berufungskammer verkennt dabei nicht, dass nach der sogenannten Bollacke-Entscheidung des EuGH vom 12.06.2014 ein Arbeitgeber verpflichtet sein kann, von sich aus - ohne entsprechendes Verlangen des Arbeitnehmers - Urlaub zu gewähren (hierzu LAG Köln vom 09.08.2016 - 12 Sa 257/16 - LAG Berlin-Brandenburg, NZA-RR 2014, S. 631; LAG München vom 06.05.2015 - 8 Sa 982/14 -).
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