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   LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07   

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LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07 (https://dejure.org/2007,8635)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2007 - 12 Sa 329/07 (https://dejure.org/2007,8635)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 12 Sa 329/07 (https://dejure.org/2007,8635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages wegen einer Vereinbarung in einem befristeten Arbeitsvertrag; Sachlicher Grund für die Rechtswirksamkeit einer Befristungsabrede in einem Arbeitsvertrag; Vorliegen des Sachgrundes der ...

  • Judicialis

    BGB § 162; ; BGB § 242; ; BGB § 611; ; TzBfG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschlussbefristung zur Erprobung einer Lehrkraft mit ausländischer Lehrbefugnis - Anspruch auf Festeinstellung bei Unterlassen zugesagter Eignungsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • ArbG Berlin, 05.12.2006 - 93 Ca 16345/06
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. Dezember 2006 - 93 Ca 16345/06 - teilweise abgeändert:.

    Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 5. Dezember 2006 - 93 Ca 16345/06 - die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. Dezember 2006 - 93 Ca 16345/06 - abzuändern und .

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 983/93

    Befristeter Arbeitsvertrag vor Übernahme als Beamter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07
    § 5 BAT verbietet nicht den Abschluss von Probearbeitsverhältnissen, die länger als sechs Monate dauern (vgl. BAG vom 31. August 1994, 7 AZR 983/93, AP Nr. 163 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag m.w.Nw.).

    Sie muss sich lediglich am Befristungsgrund orientieren und mit ihm derart in Einklang stehen, dass sie nicht gegen das Vorliegen eines sachlichen Grundes spricht (BAG vom 31. August 1994, 7 AZR 983/93, a.a.O.; vom 6. Dezember 2000, 7 AZR 262/99, NZA 2001, 721; vom 13. Oktober 2004, 7 AZR 654/03, NZA 2005, 469 - ständige Rechtsprechung).

    Die Befähigung eines Lehrers lässt sich nur über einen längeren Zeitraum hinreichend zuverlässig beurteilen, wobei die Dauer eines Schuljahres ein angemessener Zeitraum ist, um zu zuverlässigen Leistungsbewertungen zu gelangen (vgl. BAG vom 31. August 1994, 7 AZR 983/93; vom 15. März 1966, 2 AZR 211/65, jew. a.a.O.).

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07
    Die rückwirkende Verurteilung zum Abschluss eines Vertrages ist möglich (BAG vom 9. November 2006, 2 AZR 509/05, DB 2007, 861 m.w.Nw.).

    Die Verurteilung des beklagten Landes, mit dem Kläger einen Arbeitsvertrag zum 5. August 2006 abzuschließen, lässt ein Vertragsverhältnis erst mit Rechtskraft des Urteils entstehen, weil gemäß § 894 ZPO Willenserklärungen erst mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben gelten, auch wenn die fingierte Abgabe auf den Zeitpunkt zurückwirkt, zu dem der Arbeitnehmer den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages verlangen konnte (vgl. BAG vom 9. November 2006, 2 AZR 509/05, a.a.O.).

  • BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00

    Einstellungszusage als Lehrer nach der Beendigung der Bewährung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07
    Anderweitige Umstände, aufgrund derer die Nichteignung des Klägers zu diesem Zeitpunkt bereits festgestanden haben könnte, sind nicht ersichtlich (insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2001, 7 AZR 47/00, ZTR 2001, 529).

    Ist die Eignung des Klägers Voraussetzung für die Übernahme in den Schuldienst, so ist es grundsätzlich Aufgabe des Gläubigers, die Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, die dieses Tatbestandsmerkmal ausfüllen, nicht dagegen ist es Aufgabe des Schuldners, die Nichterfüllung darzulegen und zu beweisen (BAG vom 24. Januar 2001, 7 AZR 47/00, a.a.O.).

  • BAG, 15.03.1966 - 2 AZR 211/65

    Öffentlicher Dienst - Befristung von Arbeitsverträgen - Sachliche Gründe -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07
    Kann der Arbeitgeber die Eignung und Leistung eines Arbeitnehmers wegen der besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes innerhalb von sechs Monaten nicht genügend beurteilen, darf eine längere Probezeit vereinbart werden, und zwar auch durch nachträgliche befristete Verlängerung der Probezeit (BAG vom 15. März 1966, 2 AZR 211/65, AP Nr. 28 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Müller-Glöge a.a.O. Rdnr. 70 m.w.Nw.).

    Die Befähigung eines Lehrers lässt sich nur über einen längeren Zeitraum hinreichend zuverlässig beurteilen, wobei die Dauer eines Schuljahres ein angemessener Zeitraum ist, um zu zuverlässigen Leistungsbewertungen zu gelangen (vgl. BAG vom 31. August 1994, 7 AZR 983/93; vom 15. März 1966, 2 AZR 211/65, jew. a.a.O.).

  • LAG Hessen, 23.10.1992 - 9 Sa 1598/91

    Nichtigkeit einer ordentlichen Kündigung auf Grund mangelnder vorheriger Anhörung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07
    Denn der Kläger hat nicht dargelegt, dass und warum er damit rechnen muss, dass der Beklagte ihn nach Rechtskraft nicht beschäftigen wird (vgl. für den Bereich des Kündigungsschutzverfahrens LAG Franfurt am Main vom 23. Oktober 1992, 9 Sa 1598/91, n.v. m.w.Nw.; KR-Etzel, 8. Aufl. 2007, § 102 BetrVG Rdnr. 285).
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07
    Dies zu verhindern wurden die Grundsätze zur Beweisvereitelung entwickelt, wonach der beweispflichtigen Partei in den Fällen, in denen ihr der Gegner die Beweisführung unmöglich macht, Beweiserleichterungen zu gewähren sind, die bis hin zur Umkehr der Beweislast gehen können (vgl. BAG vom 19. Februar 1997, 5 AZR 747/93, NZA 1997, 705 unter B II 3 der Entscheidungsgründe m.w.Nw. zur Rechtsprechung des BGH).
  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03

    Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07
    An dem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es nur dann, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den nunmehr von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers deshalb ausreichend beurteilen konnte (BAG vom 23. Juni 2004, 7 AZR 636/03, NZA 2004, 1333 m.w.Nw.; Müller-Glöge in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Auflage 2006, § 14 TzBfG Rdnr. 68.).
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 426/03

    Anschlussbefristung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07
    Dass der befristete Vertrag die Dauer von sechs Monaten unterschreitet, lässt das Erfordernis des sachlichen Grundes nicht entfallen (vgl. BAG vom 13. Mai 2004, 2 AZR 426/03, EzBAT SR 2y BAT Teilzeit- und Befristungsgesetz Nr. 10 m.w.Nw.).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 654/03

    Befristung - Vertretung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07
    Sie muss sich lediglich am Befristungsgrund orientieren und mit ihm derart in Einklang stehen, dass sie nicht gegen das Vorliegen eines sachlichen Grundes spricht (BAG vom 31. August 1994, 7 AZR 983/93, a.a.O.; vom 6. Dezember 2000, 7 AZR 262/99, NZA 2001, 721; vom 13. Oktober 2004, 7 AZR 654/03, NZA 2005, 469 - ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

  • OLG Dresden, 13.01.1999 - 18 U 2050/97

    Bindung an außergerichtlichen Vergleich - treuwidrige Vereitelung des

  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 31/96

    Befristeter Arbeitsvertrag eines Konzertmeisters zur Erprobung

  • BAG, 12.11.2008 - 7 AZR 499/07

    Einstellungsanspruch

    12 Sa 329/07.

    Auf die Revision des beklagten Landes und auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2007 - 12 Sa 329/07 - aufgehoben.

  • ArbG Berlin, 28.11.2012 - 28 Ca 13052/12

    Übertragung einer mit einer Höhergruppierung verbundenen qualifizierten

    zur älteren Judikatur insofern etwa bereits BAG 15.3.1966 - 2 AZR 211/65 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 28 = SAE 1966, 252 [Leitsatz 3.]: "Stellt sich heraus, dass die vereinbarte Probezeit nicht ausreicht, so kann sie angemessen verlängert werden"; s. auch schon BAG 28.2.1963 - 2 AZR 345/62 - BAGE 14, 108 = AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 25 = NJW 1963, 1564 [I.3.]: "Unter diesen Umständen war ... der Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrages ... zum Zwecke der weiteren Erprobung des Klägers sachlich durchaus gerechtfertigt"; s. zur Zeit der Geltung des § 14 Abs. 1 TzBfG etwa LAG Berlin-Brandenburg 8.5.2007 - 12 Sa 329/07 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 37 [II.1.2.]: "Kann der Arbeitgeber die Eignung und Leistung eines Arbeitnehmers wegen der besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes innerhalb von sechs Monaten nicht genügend beurteilen, darf eine längere Probezeit vereinbart werden, und zwar auch durch nachträgliche befristete Verlängerung der Probezeit"; s. nunmehr auch BAG 2, 6.2010 (Fn. 87) [Leitsatz]: "Hat sich die ursprüngliche Erprobungszeit aufgrund besonderer, in der Person des Arbeitnehmers liegender Umstände als nicht ausreichend erwiesen (...), können die Arbeitsvertragsparteien einen befristeten Arbeitsvertrag schließen, um eine längere Erprobung unter Hinzuziehung einer Arbeitsassistenz zu ermöglichen".S. zur älteren Judikatur insofern etwa bereits BAG 15.3.1966 - 2 AZR 211/65 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 28 = SAE 1966, 252 [Leitsatz 3.]: "Stellt sich heraus, dass die vereinbarte Probezeit nicht ausreicht, so kann sie angemessen verlängert werden"; s. auch schon BAG 28.2.1963 - 2 AZR 345/62 - BAGE 14, 108 = AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 25 = NJW 1963, 1564 [I.3.]: "Unter diesen Umständen war ... der Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrages ... zum Zwecke der weiteren Erprobung des Klägers sachlich durchaus gerechtfertigt"; s. zur Zeit der Geltung des § 14 Abs. 1 TzBfG etwa LAG Berlin-Brandenburg 8.5.2007 - 12 Sa 329/07 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 37 [II.1.2.]: "Kann der Arbeitgeber die Eignung und Leistung eines Arbeitnehmers wegen der besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes innerhalb von sechs Monaten nicht genügend beurteilen, darf eine längere Probezeit vereinbart werden, und zwar auch durch nachträgliche befristete Verlängerung der Probezeit"; s. nunmehr auch BAG 2, 6.2010 (Fn. 87) [Leitsatz]: "Hat sich die ursprüngliche Erprobungszeit aufgrund besonderer, in der Person des Arbeitnehmers liegender Umstände als nicht ausreichend erwiesen (...), können die Arbeitsvertragsparteien einen befristeten Arbeitsvertrag schließen, um eine längere Erprobung unter Hinzuziehung einer Arbeitsassistenz zu ermöglichen".

    95) S. zur älteren Judikatur insofern etwa bereits BAG 15.3.1966 - 2 AZR 211/65 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 28 = SAE 1966, 252 [Leitsatz 3.]: "Stellt sich heraus, dass die vereinbarte Probezeit nicht ausreicht, so kann sie angemessen verlängert werden"; s. auch schon BAG 28.2.1963 - 2 AZR 345/62 - BAGE 14, 108 = AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 25 = NJW 1963, 1564 [I.3.]: "Unter diesen Umständen war ... der Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrages ... zum Zwecke der weiteren Erprobung des Klägers sachlich durchaus gerechtfertigt"; s. zur Zeit der Geltung des § 14 Abs. 1 TzBfG etwa LAG Berlin-Brandenburg 8.5.2007 - 12 Sa 329/07 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 37 [II.1.2.]: "Kann der Arbeitgeber die Eignung und Leistung eines Arbeitnehmers wegen der besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes innerhalb von sechs Monaten nicht genügend beurteilen, darf eine längere Probezeit vereinbart werden, und zwar auch durch nachträgliche befristete Verlängerung der Probezeit"; s. nunmehr auch BAG 2, 6.2010 (Fn. 87) [Leitsatz]: "Hat sich die ursprüngliche Erprobungszeit aufgrund besonderer, in der Person des Arbeitnehmers liegender Umstände als nicht ausreichend erwiesen (...), können die Arbeitsvertragsparteien einen befristeten Arbeitsvertrag schließen, um eine längere Erprobung unter Hinzuziehung einer Arbeitsassistenz zu ermöglichen".

  • LAG Hamburg, 10.12.2008 - 5 Sa 58/08

    Befristung nach unbefristetem Probearbeitsverhältnis - Arbeitsbegleitung als

    Ebenso wie bei der Erprobung i.S. von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG der Wunsch des Arbeitgebers, die Eignung und Leistung des Arbeitnehmers zu erproben, den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags rechtfertigt, ist in gleicher Weise das Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer auf eine künftig ausreichende Arbeitsleistung unter Zuhilfenahme von Arbeitsassistenten zu testen, nachdem das Arbeitsverhältnis zuvor wegen unzureichender Leistungen des Arbeitnehmers einvernehmlich beendet worden war, geeignet, eine Befristung sachlich zu rechtfertigen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 08. Mai 2007 - 12 Sa 329/07 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 37; Schmalenberg, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 3. Aufl. 2008, § 14 TzBfG Rn. 40).
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