Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2005 - 12 Sa 34/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist einer Angestellten im öffentlichen Dienst; Grundsätze der Rechtsprechung zur ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung; Übertragbarkeit dieser Grundsätze; Wirtschaftliche Belastung des Arbeitsgebers mit ...
- Judicialis
BAT § 53; ; BAT § 54; ; BAT § 55 Abs. 1; ; BAT § 71; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbG... G § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; BAT § 53 § 54, 55 Abs. 1
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 08.08.2003 - 6 Ca 1419/01
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2005 - 12 Sa 34/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2005 - 12 Sa 34/04
Der Sechs-Wochen-Zeitraum bleibt auch dann maßgebend, wenn aufgrund tarifvertraglicher Regelungen Krankengeld für einen längern Zeitraum zu zahlen ist (BAG 06.09.1989 - 2 AZR 224/89 - NZA 1990 434, 436; ErfK/Ascheid § 1 KSchG Rz 233 ff.; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG § 1 Rz 234).Einem Arbeitnehmer etwa, der seit 20 Jahren zur Zufriedenheit gearbeitet hat und dann häufig erkrankt, schuldet der Arbeitgeber erheblich mehr Rücksichtnahme als einem Arbeitnehmer, der seit dem ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit erhebliche krankheitsbedingte Ausfälle gehabt hat (BAG 06.09.1989 - 2 AZR 224/89 - aaO;… 29.07.1993 - 2 AZR 155/93 - aaO).
Hingegen sind Fehlzeiten, auch wenn sie nicht den Zeitraum von sechs Wochen überschreiten, zu Lasten des zu Kündigenden zu berücksichtigen (BAG 06.09.1989 - 2 AZR 224/89 - aaO;… ErfK/Ascheid aaO Rz 243).
- BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2005 - 12 Sa 34/04
Allein eine derartige wirtschaftliche Belastung des Arbeitsgebers mit außergewöhnlich hohen Lohnfortzahlungskosten, die für jährlich jeweils einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen aufzuwenden sind, stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einen zur Rechtfertigung einer Kündigung geeigneten Grund dar (vgl. nur BAG 06.09.1989 - 2 AZR 19/89 - NZA 1990, 307, 308; 29.07.1993 - 2 AZR 155/93 - NZA 1994 67, 68).Einem Arbeitnehmer etwa, der seit 20 Jahren zur Zufriedenheit gearbeitet hat und dann häufig erkrankt, schuldet der Arbeitgeber erheblich mehr Rücksichtnahme als einem Arbeitnehmer, der seit dem ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit erhebliche krankheitsbedingte Ausfälle gehabt hat (…BAG 06.09.1989 - 2 AZR 224/89 - aaO; 29.07.1993 - 2 AZR 155/93 - aaO).
- BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2005 - 12 Sa 34/04
In der dritten Stufe, bei der Interessenabwägung, ist zu prüfen, ob die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vom Arbeitgeber billigerweise noch hinzunehmen ist (BAG 09.09.1992 - 2 AZR 190/92 - NZA 1993, 598, 600; ErfK/Müller-Glöge § 626 Rn 179 ff. mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen).Sie befand sich damit noch nicht in fortgeschrittenem Alter, sodass für die Beklagte noch eine Vertragsdauer von etwa 20 Jahren mit der Erwartung der prognostizierten Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen jährlich in Rede stünde, wenn ihr die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist nicht eingeräumt würde (vgl. BAG 09.09.1992 - 2 AZR 190/92 - NZA 1993, 598, 600 f.).
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2005 - 12 Sa 34/04
Allein eine derartige wirtschaftliche Belastung des Arbeitsgebers mit außergewöhnlich hohen Lohnfortzahlungskosten, die für jährlich jeweils einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen aufzuwenden sind, stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einen zur Rechtfertigung einer Kündigung geeigneten Grund dar (vgl. nur BAG 06.09.1989 - 2 AZR 19/89 - NZA 1990, 307, 308; 29.07.1993 - 2 AZR 155/93 - NZA 1994 67, 68).