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   LAG Düsseldorf, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08   

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LAG Düsseldorf, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08 (https://dejure.org/2008,7958)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.06.2008 - 12 Sa 349/08 (https://dejure.org/2008,7958)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 12 Sa 349/08 (https://dejure.org/2008,7958)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zustandekommen eines - zur gerichtlichen Feststellung nach § 278 Abs. 6 ZPO vorgesehenen - Vergleichs

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 154 BGB, § 613 a BGB, § 779 BGB, § 278 Nr. 6 ZPO, § 794 ZPO
    Zustandekommen eines - zur gerichtlichen Feststellung nach § 278 Abs. 6 ZPO vorgesehenen - Vergleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung des Zustandekommens eines Vergleichs bei durch Briefwechsel bestätigter fernmündlicher Einigung durch die Prozessbevollmächtigten der Parteien; Widerrufsmöglichkeit einer Anfechtungserklärung i.F.e. Streits über die Wirksamkeit der Anfechtung eines ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 154 BGB, § 613 a BGB, § 779 BGB, § 278 Nr. 6 ZPO, § 794 ZPO
    Zustandekommen eines - zur gerichtlichen Feststellung nach § 278 Abs. 6 ZPO vorgesehenen - Vergleichs

  • RA Kotz

    Fernmündlich geschlossener Vergleich - Titulierung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines - zur gerichtlichen Feststellung nach § 278 Abs. 6 ZPO vorgesehenen - Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamm, 15.01.2004 - 16 Sa 391/03

    Rücknahme eines Widerspruchs gegen einen Betriebsübergang durch dreiseitigen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08
    Dann kann der Arbeitnehmer zwar nicht einseitig oder in einem "zweiseitigen Vertrag" mit dem Veräußerer die Rechtsfolgen des Widerspruchs mit Wirkung gegen den Erwerber beseitigen (BAG, Urteil vom 30.10.2003, 8 AZR 491/02, AP Nr. 262 zu § 613a BGB = Juris Rz. 28, LAG Hamm, Urteil vom 15.01.2004, 16 Sa 391/03, Juris).
  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08
    Im Falle des Betriebsübergangs sind der Arbeitnehmer und der Veräußerer grundsätzlich nicht gehindert, sich nachträglich auf die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs zu verständigen (BAG, Urteil vom 29.10.1975, 5 AZR 444/74, AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, vgl. Urteil vom 18.08.2005, 8 AZR 523/04, AP Nr. 31 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag = Juris Rz. 28).
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 586/06

    Prozesszinsen auf titulierte Zahlungsansprüche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08
    Die Verzinsungspflicht beginnt gemäß § 187 Abs. 1 BGB einen Tag nach der Zustellung der Klageschrift und dem Eintritt der Rechtshängigkeit (std. Rspr., BAG, Urteil vom 25.04.2007, 10 AZR 586/06, Juris Rz. 14).
  • OLG Jena, 27.04.2006 - 1 UF 529/05

    Klage auf Erfüllung eines außergerichtlichen Vergleichs in noch rechtshängiger

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08
    Ihr Briefwechsel, zumal vor dem Bedeutungshintergrund des § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB, und ihr auf gerichtliche "Bestätigung" nach § 278 Abs. 6 ZPO gerichtetes Ansinnen indizieren den Befund, dass sie - abweichend von der Auslegungsmaxime des § 154 Abs. 2 BGB - der Feststellung nach § 278 Abs. 6 ZPO keine für das Zustandekommen des Vergleichs konstitutive Bedeutung beimaßen (Thür. OLG, Urteil vom 27.04.2006, FamRZ 2006, 1277 = Juris Rz. 50, Ostrowicz/Künze/Schäfer, Hb.-ArbGVerf, 3. Aufl., Rz. 323, Gehrlein, MDR 2003, 422, Hk-ZPO/Saenger, 2. Aufl., § 278 Rz. 22).
  • BAG, 28.03.1963 - 2 AZR 379/62

    Beendigung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens - Außergerichtlicher Vergleich -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08
    Der letzte Aspekt trat im Arbeitsgerichtsverfahren bisher zurück, weil hier auch der dem Gericht mitgeteilte außergerichtliche Vergleich unmittelbar die Verfahrensbeendigung herbeiführte (vgl. BAG, Urteil vom 28.03.1963, 2 AZR 379/62, AP Nr. 1 zu § 81 ZPO; ebenso für die derzeitige Rechtslage: Wenzel, GK-ArbGG, § 12 Rz. 49 f., Gebührenverzeichnis, Rz. 18, a.A. Schwab/Weth/Vollstädt, ArbGG, 2. Aufl., § 12 Rz. 45, BCF/Creutzfeld, ArbGG, 4. Aufl., § 12 Rz. 16).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 916/98

    Zurücknahme des Widerrufs - Auslegung einer Erklärungen aus Sicht des Empfängers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08
    Die Anforderungen an das Vorliegen derartiger "besonderer Anhaltspunkte" dürfen aber nicht überspannt werden (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999, 2 AZR 916/98, Juris) und können sich im Einzelfall etwa daraus ergeben, dass die Parteien schriftlich ihr beiderseitiges Einverständnis mit dem ausformulierten und niedergelegten Vergleichsinhalt bestätigen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 25.10.2001, 8 Sa 956/01, Juris) und die Mitteilung des Vergleichs an das Gericht ersichtlich nicht darauf abzielt, dem Vergleichsgläubiger noch einen Vollstreckungstitel zu verschaffen oder den Parteien bis zum Feststellungsbeschluss nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO die Lossagung von dem Vergleich zu ermöglichen (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999, a.a.O.).
  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08
    Im Falle des Betriebsübergangs sind der Arbeitnehmer und der Veräußerer grundsätzlich nicht gehindert, sich nachträglich auf die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs zu verständigen (BAG, Urteil vom 29.10.1975, 5 AZR 444/74, AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, vgl. Urteil vom 18.08.2005, 8 AZR 523/04, AP Nr. 31 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag = Juris Rz. 28).
  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02

    Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08
    Dann kann der Arbeitnehmer zwar nicht einseitig oder in einem "zweiseitigen Vertrag" mit dem Veräußerer die Rechtsfolgen des Widerspruchs mit Wirkung gegen den Erwerber beseitigen (BAG, Urteil vom 30.10.2003, 8 AZR 491/02, AP Nr. 262 zu § 613a BGB = Juris Rz. 28, LAG Hamm, Urteil vom 15.01.2004, 16 Sa 391/03, Juris).
  • LAG Hamm, 25.10.2001 - 8 Sa 956/01

    Außergerichtlicher Vergleich; Aufhebungsvereinbarung zur Erledigung eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08
    Die Anforderungen an das Vorliegen derartiger "besonderer Anhaltspunkte" dürfen aber nicht überspannt werden (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999, 2 AZR 916/98, Juris) und können sich im Einzelfall etwa daraus ergeben, dass die Parteien schriftlich ihr beiderseitiges Einverständnis mit dem ausformulierten und niedergelegten Vergleichsinhalt bestätigen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 25.10.2001, 8 Sa 956/01, Juris) und die Mitteilung des Vergleichs an das Gericht ersichtlich nicht darauf abzielt, dem Vergleichsgläubiger noch einen Vollstreckungstitel zu verschaffen oder den Parteien bis zum Feststellungsbeschluss nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO die Lossagung von dem Vergleich zu ermöglichen (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999, a.a.O.).
  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 35/96

    Vergleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08
    Hierfür bedarf es besonderer Anhaltspunkte, die - falls nicht ersichtlich bzw. streitig - von der Partei zu beweisen sind, die sich auf den lediglich "deklaratorischen" Charakter der verabredeten Beurkundung beruft (BAG, Urteil vom 16.01.1997, 2 AZR 35/96 , AP Nr. 14 zu § 779 BGB, vgl. Habersack, Müko-ZPO, 4. Aufl., § 779 Rz. 28).
  • LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO bei verspäteter

    Ein derartiger Ausnahmefall wurde angenommen, wenn die beiderseits erstrebte gerichtliche Fassung nach § 278 Abs. 6 ZPO nicht zum Ziel hatte, dem Vergleichsgläubiger einen Vollstreckungstitel zu verschaffen (vgl. hierzu LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2008, Az.: 12 Sa 349/08).
  • LAG Hamm, 02.10.2014 - 15 Sa 1002/14

    Gerichtlicher Vergleich, der nicht Umgehung des § 613 a BGB ist; Erfordernis d.

    Zutreffend hat das Arbeitsgericht darauf hingewiesen, dass im Falle des Betriebsübergangs der Arbeitnehmer und der Veräußerer grundsätzlich nicht gehindert sind, sich nachträglich auf die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs zu verständigen (BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74, AP Nr. 2 zu § 613 a BGB; vgl. auch BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04, AP Nr. 31 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag; LAG D, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08, juris).

    Doch können Arbeitnehmer und Veräußerer ihrerseits die mit dem Widerspruch verbundenen Risiken und Ungewissheiten hinsichtlich eines zwischen ihnen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses regeln (LAG Düsseldorf, 11.06.2008, aaO, Rn. 19).

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 349/08   

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https://dejure.org/2009,11381
LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 349/08 (https://dejure.org/2009,11381)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.02.2009 - 12 Sa 349/08 (https://dejure.org/2009,11381)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 12 Sa 349/08 (https://dejure.org/2009,11381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Oberärztin nach dem TV-Ärzte/VKA

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 16 c) TV-Ärzte/VKA
    Eingruppierung einer Oberärztin nach dem TV-Ärzte/VKA

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie; unbegründete Eingruppierungsklage bei fehlender Übertragung medizinischer Verantwortung für einen selbständigen Teil- oder Funktionsbereich

  • Judicialis

    TV-Ärzte/VKA § 16 c

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie; unbegründete Eingruppierungsklage bei fehlender Übertragung medizinischer Verantwortung für einen selbständigen Teil- oder Funktionsbereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Auszug aus LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 349/08
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei Protokollerklärungen, sofern, was hier nicht im Streit steht, sie dem Formerfordernis des Tarifvertrages entsprechen, um Regelungen des materiellen Tarifrechts (vgl. BAG Urteil vom 27.11.2008 - 6 AZR 632/08 - BeckRS 2009 50695).
  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 534/05

    Eingruppierung eines städtischen Reinigers

    Auszug aus LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 349/08
    Bei verständiger Würdigung des Begehrens der Klägerin geht die Berufungskammer davon aus, dass die Klägerin eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung keine Bedenken bestehen (vgl. nur BAG Urt. v. 11.10.2006, 4 AZR 534/05, AP Nr. 9 zu § 20 BMTG II; Urt. v. 31.07.2002, 4 AZR 163/01 AP Nr. 292 zu §§ 22, 23 BAT 1975, Urt. v. 29.11.2001, 4 AZR 736/00, AP Nr. 288 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urt. v. 10.12.1997, 4 AZR 291/96 AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975), erheben will.
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

    Auszug aus LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 349/08
    Bei verständiger Würdigung des Begehrens der Klägerin geht die Berufungskammer davon aus, dass die Klägerin eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung keine Bedenken bestehen (vgl. nur BAG Urt. v. 11.10.2006, 4 AZR 534/05, AP Nr. 9 zu § 20 BMTG II; Urt. v. 31.07.2002, 4 AZR 163/01 AP Nr. 292 zu §§ 22, 23 BAT 1975, Urt. v. 29.11.2001, 4 AZR 736/00, AP Nr. 288 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urt. v. 10.12.1997, 4 AZR 291/96 AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975), erheben will.
  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87

    Eingruppierung eines Architekten in den Bundesangestelltentarif (BAT) -

    Auszug aus LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 349/08
    Denn die Anordnung bewirkt eine Änderung des Arbeitsvertrages nach zivilrechtlichen Grundsätzen bezüglich des Inhalts der Arbeitspflicht und führt wie auch hier zu einem höheren Vergütungsanspruch (vgl. BAG Urteilt vom 25.10.1995 - 4 AZR 479/94 -, NZA 1996, Seite 710, 712; Urteil vom 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 -, AP BAT 1975, § 22 Nr. 140).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2008 - 3 Sa 77/08

    Eingruppierung als Oberarzt - Teil- oder Funktionsbereich - medizinische

    Auszug aus LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 349/08
    Mit der höheren Vergütung des Oberarztes wird damit auch das höhere Maß der Verantwortung honoriert (vgl. Wahlers, PersV 2008, Seite 204, 206; vgl. auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 -, LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 -, BeckRS 2008, 57007).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

    Auszug aus LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 349/08
    Denn die Anordnung bewirkt eine Änderung des Arbeitsvertrages nach zivilrechtlichen Grundsätzen bezüglich des Inhalts der Arbeitspflicht und führt wie auch hier zu einem höheren Vergütungsanspruch (vgl. BAG Urteilt vom 25.10.1995 - 4 AZR 479/94 -, NZA 1996, Seite 710, 712; Urteil vom 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 -, AP BAT 1975, § 22 Nr. 140).
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07

    Eingruppierung eines "Oberarztes"

    Auszug aus LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 349/08
    Mit der höheren Vergütung des Oberarztes wird damit auch das höhere Maß der Verantwortung honoriert (vgl. Wahlers, PersV 2008, Seite 204, 206; vgl. auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 -, LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 -, BeckRS 2008, 57007).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Auszug aus LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 349/08
    Das Organisationsrecht liegt letztlich beim Dienstherrn (vgl. dazu auch BAG Urt. v. 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 - AP BAT § 2 SR I Nr. 20), der bestimmen kann, in welcher Organisationsstruktur er seine Klinik oder Abteilung betreiben will.
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 349/08
    Damit soll deutlich werden, dass entscheidend für die Eingruppierung als Oberarzt nicht die Verantwortung im administrativen Bereich maßgeblich ist, sondern allein die medizinische Verantwortung, nämlich dass die Klägerin als Ärztin tätig wird (vgl. auch BAG Urteil vom 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 -, AP BAT 1975, § 22 Nr. 115; Urteil vom 16.04.1986 - 5 AZR 595/84 -, AP BAT 1975, § 22 Nr. 120).
  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 163/01

    Eingruppierung: Restaurateurin im Museum

    Auszug aus LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 349/08
    Bei verständiger Würdigung des Begehrens der Klägerin geht die Berufungskammer davon aus, dass die Klägerin eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung keine Bedenken bestehen (vgl. nur BAG Urt. v. 11.10.2006, 4 AZR 534/05, AP Nr. 9 zu § 20 BMTG II; Urt. v. 31.07.2002, 4 AZR 163/01 AP Nr. 292 zu §§ 22, 23 BAT 1975, Urt. v. 29.11.2001, 4 AZR 736/00, AP Nr. 288 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urt. v. 10.12.1997, 4 AZR 291/96 AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975), erheben will.
  • LAG Düsseldorf, 08.08.2008 - 9 Sa 1399/07

    Eingruppierung von Oberärzten

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